Hund im Aufzug verboten?

  • Die Verbote von denen ich weiß, wurden allesamt wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Verschmutzung des Aufzuges durch Hunde (Kot, Urin...) ausgesprochen und zwar auf Grund von Klagen einzelner Mieter oder Eigentümer (Wohnanlage).

    In Eigentumswohnanlagen können die Eigner die skurrilsten Dinge mehrheitlich beschließen. Zum Beispiel: Keine Blumenkästen auf dem Balkon. Grillen zu eng begrenzten Zeiten...

    In wieweit diese tatsächlich juritisch durchsetzbar sind, weiß ich nicht.

    In Mietwohnungen kann der Vermieter dem Hundhalter die Benutzung des Aufzuges untersagen, wenn sich andere Mitbewohner beschweren. Verschmutzung, Bedrohung...
    Das Mietrecht sieht lediglich eine Befreiung von den Kosten für den Aufzug vor für die Betroffenen.

    Gruß, Friederike

  • Zitat

    In Eigentumswohnanlagen können die Eigner die skurrilsten Dinge mehrheitlich beschließen.


    Hundehaltung können sie nicht generell verbieten. Einschränken auf ein/zwei Tiere ja, aber nicht völlig verbieten.


    Zitat

    Die Türen gehen auch bei Widerstand (Hundeschwanz) wieder auf. Falls er doch mal reinkommen sollte


    So sollte es eigentlich sein. Es gibt aber tatsächlich noch veraltete Aufzüge, bei denen das nicht wirklich funktioniert. So wie es auch noch Aufzüge gibt, in denen die Innentüren fehlen. Unglaublich aber wahr.

  • Also, so ein Verbotsschild habe ich bisher noch nicht gesehen. Vielleicht betrifft das ja die sog. Paternoster, von denen es ja in Hamburg noch ein paar geben soll.

    Aber ich werde heute abend mal meinen Mann fragen, der ist Hausmeister und hat ein wenig mehr Ahnung davon als ich. ;)
    Ich werde euch berichten was meine recherchen erbracht haben.

  • Zitat


    So sollte es eigentlich sein. Es gibt aber tatsächlich noch veraltete Aufzüge, bei denen das nicht wirklich funktioniert. So wie es auch noch Aufzüge gibt, in denen die Innentüren fehlen. Unglaublich aber wahr.

    Ist mir aber bei gewöhnlichen Aufzügen wie in einem Mietshochhaus noch nicht aufgefallen und diese sind auch nicht veraltet.
    Allerdings schließt sich die Innentür erst wenn die Außentür zu ist.

    Und sollte es mal ein Aufzug mit Lichtschranke sein, muß der Hund sich dann genau dort befinden damit sich die Türen wieder öffnen.

  • Zitat


    Hundehaltung können sie nicht generell verbieten. Einschränken auf ein/zwei Tiere ja, aber nicht völlig verbieten.


    Mir ging es auch lediglich um ein Verbot im Aufzug. ;)
    Das kann und wird beschlossen.
    LG, Friederike

  • Ich habe jetzt meinen Mann gefragt, er sagt es gibt solche Verbote, die gelten für die Paternoster, die es ja immer noch gibt. Hüpft das ein Hund (oder Mensch) zu früh oder zu spät raus oder rein gibt es Hackfleich :dead:

    Sonst sind solche Verbotsschilder eher die Ausnahme. Hat in meinen Augen eher was mit der möglichen Verschmutzung durch Hunde zu tun. Es gibt ja immer noch Hundehalter, denen es egal ist, ob und wo der Hund hinka..t und sich dann auch um die Entsorgung solcher Hinterlassenschaften einen Dreck scheren (so nach dem Motto: wozu gibt es Putzfrauen) Da könnte mir die Hutschnur hochgehen :explodieren:

  • Zitat

    Ich habe jetzt meinen Mann gefragt, er sagt es gibt solche Verbote, die gelten für die Paternoster, die es ja immer noch gibt. Hüpft das ein Hund (oder Mensch) zu früh oder zu spät raus oder rein gibt es Hackfleich :dead:

    Das ist ok und nachvollziehbar.

    Zitat

    Sonst sind solche Verbotsschilder eher die Ausnahme. Hat in meinen Augen eher was mit der möglichen Verschmutzung durch Hunde zu tun. Es gibt ja immer noch Hundehalter, denen es egal ist, ob und wo der Hund hinka..t und sich dann auch um die Entsorgung solcher Hinterlassenschaften einen Dreck scheren (so nach dem Motto: wozu gibt es Putzfrauen) Da könnte mir die Hutschnur hochgehen :explodieren:

    Die werden sich aber um die Verbotsschilder auch einen feuchten ...... scheren, denn ich glaube kaum daß man dies auch durchsetzen kann.

  • Zitat

    Mir ging es auch lediglich um ein Verbot im Aufzug.
    Das kann und wird beschlossen.
    LG, Friederike

    :schockiert: Bist Du sicher?

    Das könnte man doch sicher anfechten! Denk doch nur mal an die Oma im 13 Stock mit ihrem Hündchen. Oder darf die keinen Hund haben? Das wäre ja geradezu diskriminierend :motz:

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