Neues aus dem Tierquäler-Haushalt...;)
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Hallo liebes Forum,
Was uns unlängst passiert ist haben ja viele von Euch bereits gelesen.
Jetzt haben wir Neuigkeiten von unserem RA:
Also bei dem Verfasser dieses Wischblattes handelt es sich um eine Dame mitte fünfzig, die - nach Angaben meines Anwaltes, der mit ihr sprach - offensichtlich "einen an der Waffel" hat.
Sie hält sich selbst wohl für eine Art "Racheengel" der Tierwelt und ist sowohl beim Berliner TSV, dem Veterinäramt als auch bei der Polizei keine Unbekannte, da sie wohl öfter mal irgendwelche "Rettungsaktionen" startet, wie z.B. vor dem Aldi "ausgesetzte" Hunde ins Tierheim zu bringen, Wildtierbabys im Grunewald einzusammeln etc.
Des Weiteren zeigt sie wohl in schöner Regelmäßigkeit irgendwelche Leute an, bisher allerdings unter dem Namen ihres mittlerweile geschiedenen Mannes, weshalb die Polizei sie nicht gleich zuordnen konnte.In unserem Fall sei sie wohl "häufiger" an unserem Zaun entlanggekommen und habe sich so "ein Bild vom verwahrlosten Zustand" unsere Hundes machen können....durch die Hecke... nachdem sie "mehrere Male" beobachtet habe, dass der Hund wohl allein im Garten sitzt, wollte sie ihn sogar schon retten kommen und ist dafür auf unser Grundstück gelaufen, wobei der Hund sie "hochaggressiv" verbellt und angeknurrt hätte und sie sich dann doch lieber entschieden hätte, die Polizei einzuschalten.
HURRAA!!! Ein dreifaches "Hoch" auf mein tapferes Kälbchen, was sich nicht klauen lässt!!! Na klar war der sauer - wär ja noch schöner, wenn einfach irgendwer durch seinen Garten rennen dürfte!!!
(Das fand ich wirklich die Höhe! Da bin ich mal für fünf Minuten nicht draußen und schon versucht diese Irre, meinen Hund zu klauen! Jetzt stelle sich mal einer vor, ich hätte einen kleinen Dackel gehabt, an den sie sich rangetraut hätte...ich wäre tausend Tode gestorben!!! )
Sie allerdings erkannte darin, dass der Hund offenbar verhaltensgestört sei, denn - Achtung: "Die Hunde würden sonst immer wissen, dass sie ihnen nur Gutes will und dankbar mit ihrer "Retterin" mitkommen!!"
Also liebe Berliner: Haltet bloß die Augen offen!!!
Da die Dame von HartzIV lebt und letztes Jahr in Privatinsolvenz gegangen ist, sind wir am Überlegen, von einer Zivilklage abzusehen, da diese uns sowieso nichts bringen würde.
Allerdings zeigte sie sich vollkommen uneinsichtig, nachdem ihr unser RA zu erklären versuchte, dass es unserem Hund hervorragend ginge.
Nach dem Gespräch und der Kenntnis über ihre "Heldentaten" war der Anwalt der Meinung, dass die Dame in einer psychiatrischen Abteilung wohl am Besten aufgehoben wäre...Nunja, wir werden sehen, wie es weitergeht, ich halte Euch auf dem Laufenden.
Schöne Grüße übrigens von meinem gequälten Hund, der jetzt endlich wieder raus darf, vorhin ganz toll mit seinen Kumpels geschwommen ist und grade sein Hühnerleber-Mittagessen verdaut...
LG, Sub.
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Hallo,
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Na du Tierquäler
na wenigstens wisst ihr jetzt wer das war. Ist ja nicht zu glauben, geht einfach aufs Grundstück und will den Hund mitnehmen!!! Unfassbar. Gut das sie das nicht geschaftt hat. -
Na ihr Hundemisshandler !!
Schämt ihr euch denn nicht ?
Und das noch mit solch einem hochagressiven Hund - der nicht einmal merkt, dass die Alte ihm nur Gutes wollte. :motz:Ich würde von einer Anzeige auch Abstand nehmen. Da kommt nichts bei raus, wenn die Dame Hartz 4 hat und wahrscheinlich auch noch einen Paragraphen. :irre:
Verbuche es unter "saublöde Erfahrungen" und mach ein Schloß an dein Gartentürchen sonst wirft noch mal jemand ein Leckerchen mit Betäubungsmittel rein und klaut euch den Hund doch noch.
Es gibt ja wohl mehr Irre wie man sich vorstellen kann. -
Puh, nochmal gutgegangen - gut, dass Dein Hund so gut auf sich aufpasst!!!!
Schön, dass es doch nicht um so'ne schmutzige Konkurrenz-Sache ging...
Lieben Gruss
Coona -
hallo sub!
oh mann, da bin ich aber doch froh, dass das ganze nun so ausgegangen ist. hoffentlich wissen auch andere von der geistigen umnebelung der frau. und diese kann einem auch irgendwie leid tun. meint es ja eigentlich nur gut - und tut nix gutes damit.und wie wird das jetzt mit madame weitergehen? weisst du da was?
ich hätte kein gutes bauchgefühl, so eine in meiner nähe zu wissen. auf der anderen seite: dein "kälbchen" hat ihr ja deutlich gezeigt, wo der frosch seine locken hat, gelle
und etwas "schlimmes" dem tier gegenüber hat und hatte sie ja auch (gott sei dank) nie vor.ich wünsch dir einfach nur ein schnelles vergessen und ein optimistisches auge in die zukunft.
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Zitat
und ist dafür auf unser Grundstück gelaufen
Wenn euer Grundstück eingezäunt ist, nennt sich das dann nicht Hausfriedensbruch?
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Zitat
Da die Dame von HartzIV lebt und letztes Jahr in Privatinsolvenz gegangen ist, sind wir am Überlegen, von einer Zivilklage abzusehen, da diese uns sowieso nichts bringen würde.
Macht nichts! Unbedingt klagen!!Zitat
Nach dem Gespräch und der Kenntnis über ihre "Heldentaten" war der Anwalt der Meinung, dass die Dame in einer psychiatrischen Abteilung wohl am Besten aufgehoben wäre...
Das sieht er vollkommen richtig. Und sie kann sogar zwangseingewiesen werden. Der Grund hierfür muss sein, dass sie entweder sich oder anderen schadet. Und dieser Sachverhalt liegt ja nunmal vor. Wieso hat die Polizei denn bis jetzt noch nichts in der Richtung unternommen?
In welchem Bezirk wohnt sie? -
Soweit ich weiß, kann man nur zwangseingewiesen werden, wenn man wirklich gefährlich ist, fremdaggressiv oder so.
Andere Leute ohne Vorwarnung vermöbeln, nackt vors Auto laufen, mit ner Axt in die Kneipe gehen (alles in der Psychiatrie passiert!) aber nicht bei so etwas.
Das ist sie ja nunmal nicht! Sie hat ja nicht mit ner Knarre auf Euch geschossen und Euch gezwungen, den Hund rauszurücken.
Klar, dass was die Frau gemacht hat war scheiße, aber für ne Zwangseinweisung wirds wohl kaum reichen.
Hier:
ZitatEs gibt Gesetze, die festlegen, wann und wie ein Kranker auch gegen seinen Willen in ein psychiatrisches Krankenhaus oder in die geschlossene Abteilung einer entsprechenden Anstalt eingewiesen werden kann. In Deutschland regeln das in den meisten Bundesländern die sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG). Nach § 1906 Abs. 1 BGB darf nur derjenige durch einen rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten untergebracht werden, der sich selbst lebensbedrohlich gefährdet oder dringend medizinisch behandlungsbedürftig ist.
Selbstgefährdung [Bearbeiten]Einige Krankheitsbilder sind eng mit einer Selbstgefährdung verbunden.
So ist die Suizidrate bei Schizophrenieerkrankten sehr hoch und Erkrankte werden, soweit die Gefahr der Selbsttötung besteht, zwangseingewiesen.
Schwere Depressionen führen mitunter zu Verstümmelungen und Suizid. Um den Patienten zu schützen, erfolgt die Zwangseinweisung.
Anorexie ist zwar nicht akut, aber bei chronischem Verlauf und ausreichend niedrigem BMI lebensgefährlich und macht einen nicht geringen Anteil der Zwangseinweisungen aus.Fremdgefährdung [Bearbeiten]Zwangseinweisungen erfolgen auch, falls der Verdacht auf Gefährdung Unbeteiligter besteht.
Zwangseinweisung durch Fremdgefährdung gibt es sehr oft bei Straftätern, die nicht vollzugsfähig sind und in der Justizvollzugsanstalt Mitgefangene bedrohen oder gefährden.
Zwangseinweisung erfolgt auch, wenn die einzuweisende Person eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.
Seltener kommt es zu einer Fremdgefährdung durch eine psychische Krankheit, weshalb dieser Grund nur selten angewendet wird.Verfahren [Bearbeiten]Die Einweisung setzt eine amtsärztliche Untersuchung und ein ärztliches Zeugnis der Ordnungsbehörde (Gesundheitsamt) voraus. Außerhalb der Bürozeiten besteht nach dem jeweiigem PsychKG/Unterbringungsgesetz die Möglichkeit der vorläufigen Einweisung. Hier handelt es sich, je nach Bundesland, um unterschiedliche Regelungen.
Zwangseinweisungen werden vom Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) auf Rechtmäßigkeit überprüft. Die Unterbringung des Kranken ist seitens eines Richters spätestens am Tag nach der Aufnahme ins Krankenhaus zu genehmigen (Art. 104 GG). Das Krankenhauspersonal hat das Recht, den Patienten solange gegen seinen Willen festzuhalten, sofern die Voraussetzungen Unterbringung (nach § 1906 BGB oder dem Psychisch-Kranken-Gesetz des jeweiligen Bundeslandes) gegeben sind.
Bei einer Zwangseinweisung ist das zuständige Gesundheitsamt und der Verwahrrichter zu benachrichtigen. Der Transport findet durch einen Rettungsdienst statt, der situativ durch eine Polizeistreife bis zur Übernahme durch die Einrichtung begleitet wird.
Aus Wikipedia.
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Ich fände eine Zwangeinweisung auch sehr übertrieben!
Klar ist die Dame ein wenig Gaga :irre: , aber direkt einweisen, denke ich muss nicht sein?Sub, was hälst du denn davon, mit deinem Süßen mal bei der Dame vorbeizugehen - vielleicht findet man ja so einige Beweggründe, warum die Frau so ist wie sie ist!
Wer weis, vielleicht ist sie nur völlig einsam - und sucht sich Ersatz-Beschäftigung!?Ich heisse das natürlich überhaupt nicht gut was die Dame so bringt, aber bei einem Besuch könnte man sich erstens ein Bild verschaffen und zweitens würde sie sehen, dass es deinem Hund wirklich gut geht.
Wenn du sie überzeugen kannst, zumindest das einzusehen, brauchst du auch keine Befürchtung zu haben, dass sie es wieder versucht!Im Grunde, seh ich das gar nicht mehr so tragisch, wieviele Menschen gibt es die einfach nur wegschauen!?
Und wenn man so eine Dame, Adressen von Tierschutzorgas gibt? - wer weis vielleicht ist sie damit überglücklich, dass sie zumindest dort helfen und was bewegen kann!!
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Zitat
Macht nichts! Unbedingt klagen!!Nee, das Problem ist, dass wir aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht nur keinen Schadenersatz bekommen würden, sonderen darüber hinaus auf den Kosten des Rechtstreites sitzen bleiben würden. Also wäre der Nutzen bei Null.
Den Rest landet bei der Staatsanwaltschaft, sollen die sich drum kümmern.Im Übrigen ist unser Grundstück zwar eingezäunt, aber das Tor nicht verschlossen (wobei wir nach der Geschichte mit einem Summer aufrüsten werden!) da wir hier ja noch Kundenverkehr haben. Davon hat sich aber bisher noch niemand in den Garten verirrt, denn dazu müsste man ums Haus herumlaufen.
Ob da noch in Richtung "Hausfriedensbruch" etwas folgt, werden wir ebenfalls überlegen. Nach dem, wie ich das verstanden habe, müssten wir den ebenfalls privat zur Anzeige bringen, kommt drauf an, wie sich das lohnt. (Was die Kosten/Umstände und den Nutzen angeht...)
LG, Sub.
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