Jäger erschiessen Hunde ???
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auweia, ein ganz brisantes und sensibles thema.
auch hier in südhessen gilt leinenpflicht - sonst knallt's. und das ist nicht nur sinnbildlich, sondern wörtlich zu verstehen!
unser örtlicher jagdpächter (gleiches recht wie ein jäger) versteht da überhaupt keinen spass. in der vergangenheit muss es diesbezüglich hier wohl schon eine menge ärger gegeben haben. auch wurden hier schon hunde erlegt (auch schon in diesem jahr!)
und beweis mal, dass es eigentlich ganz harmlos war.... null chance. deshalb bleibt mein hund auf jeden fall an der schleppe. möchte ja gerne noch mehrere brut-und setzzeiten mit ihr erleben
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Ja, es ist ein sensibles Thema. Es geht um das Leben von Tieren (Hunde und Wildtiere).
Und es geht um Menschen die, egal ob Jäger oder Hundeführer, so reagieren, wie sie eben reagieren. Daher passieren manchmal sehr schlimme Dinge.ZitatNur, was nützt es Dir, wenn er rumballert, Deinen Hund erschießt obwohl dieser gar nicht gewildert hat.
So ist das.
Mir hat mal ein Jäger gesagt: "Zu jeder Hundeseele gehört eine Kinderseele."
Ich finde, dass bringt es auf den Punkt.Ach noch etwas. Bisher habe ich noch nicht mitbekommen, dass Jäger die einfach auf Hunde schießen bei anderen Jägern gerne gesehen sind. Jäger sind eben oft auch Hundeführer.
Jagdhunde tun ihren Job wenn sie jagen. Wenn der Verdacht besteht das der Jagdnachbar einen Hund erschießt, der seinen Job tut und deswegen über die Grenze gegangen ist, dann gibt das Ärger. :aufsmaul:Ich habe auch schon mitbekommen, das ein Jäger, der einen Hund voreilig erschossen hat, keine Gelegenheit mehr zum Jagen bekommen hat. Da sind die zwischenmenschlichen Kontakte manchmal viel härter als das Gesetz.
Das Landeswaldgesetz in Schleswig-Holstein schreibt Leinenpflicht für Hunde überall im Wald vor.
Viele Grüße
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Zitat
ein hund gehört nicht allein in den wald.mal ein scenario. der hund ist allein im wald unterwegs und holt sich die tollwut. dann steckt er einen aus der familie an. dann gute nacht. während meiner grundschulzeit ist aus diesem scenario heraus ein kind gestorben.
ein hund hat im wald nix verloren, genausowenig wie katzen.
Also Deine hier zitierte Antwort hat nicht wirklich etwas mit dem Thema zu tun, sei mir bitte nicht böse, dass ich das mal so in den Raum stelle, aber sie ist in meinen Augen auch noch absolut unqualifiziert!
Die Rede war nicht von Hunden und Katzen, die den alleinigen Freigang in den Wäldern suchen! Wer schickt schon seinen Hund am Morgen zum alleinigen Spaziergang in den Wald? Das Thema war ein ganz anderes!
Die Infektion mit Tollwut im Zusammenhang mit diesem Thema verstehe ich erst recht nicht!
Was hat die Ansteckung mit Tollwut damit zu tun? Wie kommst Du überhaupt darauf?
Würde mich aber gerne diesbezüglich belehren lassen!
so jetzt zum eigentlichen Problem!
So einfach dürfen die Jäger keinen Hund erschießen, das stimmt nicht!
Wird ein wildernder und hetzender Hund entdeckt, dann muss erstmal verwarnt werden, bzw. die Zugehörigkeit geklärt werden.
Nach mehmaliger Verwarnung jedoch, darf der Jäger schießen!Ich kenne sogar Jägerkollegen, die immer wiederkehrende wildernde Hunde aufgenommen haben, bzw. im Tierheim abgegeben haben!
Allerdings ist mir auch von illegalen Fällen bekannt, dass einfach losgeschossen wurde!
Aus diesem Grund sollte man sich möglichst bemühen, den Hund im Wald unter Kontrolle zu halten!
Die Jäger haben zwar letztlich im Anschluss daran auch ihr Problem, jedoch den geliebten Hund macht es nicht mehr lebendig! -
Hallo Britta,
ZitatSo einfach dürfen die Jäger keinen Hund erschießen, das stimmt nicht!
Wird ein wildernder und hetzender Hund entdeckt, dann muss erstmal verwarnt werden, bzw. die Zugehörigkeit geklärt werden.
Nach mehmaliger Verwarnung jedoch, darf der Jäger schießen!
So sind die Jagdgesetze in jedem Land anders. In welchem steht das so?ZitatIch kenne sogar Jägerkollegen, die immer wiederkehrende wildernde Hunde aufgenommen haben, bzw. im Tierheim abgegeben haben!
Bei uns unter der Jägerschaft sind auch eher solche Jäger. Jäger die grundsätzlich wirklich bereit wären, einen Hund zu erschießen, sind in der Minderheit.ZitatAus diesem Grund sollte man sich möglichst bemühen, den Hund im Wald unter Kontrolle zu halten!
Aber Jagd hat doch nicht nur was mit Wald zu tun, bzw. wird nur im Wald betrieben.
Viele Grüße
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Zitat
Also Deine hier zitierte Antwort hat nicht wirklich etwas mit dem Thema zu tun, sei mir bitte nicht böse, dass ich das mal so in den Raum stelle, aber sie ist in meinen Augen auch noch absolut unqualifiziert!
Die Rede war nicht von Hunden und Katzen, die den alleinigen Freigang in den Wäldern suchen! Wer schickt schon seinen Hund am Morgen zum alleinigen Spaziergang in den Wald? Das Thema war ein ganz anderes!
Die Infektion mit Tollwut im Zusammenhang mit diesem Thema verstehe ich erst recht nicht!
Was hat die Ansteckung mit Tollwut damit zu tun? Wie kommst Du überhaupt darauf?
Würde mich aber gerne diesbezüglich belehren lassen!
moin.
ich komme vom dorf mit extrem viel wald drumherum. es war nicht selten, dass einige hunde ihren freigang etwas ausgedeht haben um ein wenig im wald zu stromern. einige hunde haben sich dabei mit tollwut infiziert, denn sie haben kadaver infizierter tiere gefunden, an denen sie sich dann angesteckt haben. einer dieser hunde hat die tollwut auf einen schulkameraden übertragen. dieser ist daran gestorben. andere menschen haben sich damit angesteckt und mussten ein ziemliches leiden aushalten, denn die heilung dieser krankheit ist schmerzhaft und schwer.mir ist wohl bewusst, dass es nicht darum geht, dass der hund allein ohne halter durch den wald geistert. dennoch finde ich, dass ein etwa 200 meter entfernt laufender halter keinen wirklichen einfluss auf seinen hund hat und dieser gefahr läuft sich mit etwas anzustecken. es kann genügen, kurz neben dem waldweg einen verendeten fuchs zu finden. dadurch kann sich ein hund sehr schnell mit tollwut anstecken, und das ist unschön.
ich finde, dass ein hund im wald nicht weiter als die länge der leine vom halter entfernt sein sollte, um unfälle oder zwischenfälle zu vermeiden.
mir ist schon klar, dass ich damit anecken kann, aber es ist besser vorsicht walten zu lassen, als hinterher zu weinen... -
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@ beaglefreund, ich habe da weniger die Gesetze, sondern mehr die Gespräche mit den Jägern im Kopf!
Ich treffe zwangsläufig sehr viele, und wir unterhalten uns fast immer über das Thema!
Die meisten haben selber Hunde, und bringen es nicht über das Herz, einfach wild herum zu schießen!Ich habe bis jetzt ( von allen mir bekannten bayerischen Jägern) es so gehört, dass sie erstmal nur verwarnen!
Ausnahmen bestätigen natürlich leider des öftern die Regel! :kopfwand:Natürlich hast Du recht, nicht nur in den Wäldern, sondern auch auf freiem Feld etc. sollte man seinen Hund unter Kontrolle halten, ganz klar!
Ich habe mich glaube ich mehr auf die Antwort von Spike HH bezogen!
Allerdings ist das bayerische Gesetzgebung in der Tat furchteinflössend:
ZitatArt.56 Absatz 2 Ziff.9 Bac. JG
Der Jagdschutz umfasst sowohl nach BJagdG(§23) als auch nach Bay JG(Art.40) den Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen, bzw. aufsichtslosen Hunden und Katzen nach Art. 42 AB.1 Ziffer BayJG, sind die zum Jagdschutz berechtigten Personen befugt, wildernde Hunde und Katzen zu töten.
Dabei gelten in Bayern Hunde als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährdenIch habe ein riesen großes Problem: Mein Mann ist Jäger wie Ihr ja wißt( ich sitze immer zwischen zwei Stühlen :motz: ), und streng genommen ist er genauso sensibel wie ich :kopfwand: , niemals würde er eine Katze oder einen Hund erschiessen. Niemals!Ich glaube er würde meilenweit fahren, um Halter oder Besitzer ausfindig zu machen.
Er würde auch niemals einen hetzenden oder wildernden Hund erschießen, obwohl er es natürlich nicht für gut heisst! Trotzdem würde er es niemals über's Herz bringen, dementsprechend gesetzgebend zu handeln!
Von daher treffe ich in diesem Umkreis auch nur Jäger, die ähnlich handeln würden, ansonsten würde ich diese sowieso beukottieren!
Aber klar, die schwarzen Schafe unter den Jägern lauern überall, und allein deswegen ist Vorsicht geboten!Bei uns ist das so, da trifft eine Lobby auf die andere
, aber ich bin sehr diskussionsfreudig und habe bislang bei fast jedem Jäger meine Meinung vertreten!
In der freien Wildbahn jedoch nützt mir auch mein Mundwerk nix mehr! :kopfwand: -
Hallo Britta,
Du bringst es auf den Punkt.
Das Gesetz ist so oder so und dann beginnt das Leben zwischen den Menschen.Ich glaube die Erzählungen von erschossenen Hunden sind extrem traurige Sonderfälle. Das was Du über Jäger schreibst ist auch hier die Regel. Und wir leben an entgegengesetzten Punkten Deutschlands
Meistens treffen verantwortungsbewußte Hundeführer und verantwortungsbewußte Jäger (die meist auch Hundeführer sind) zusammen und dann ist alles gut.
Für Idioten, Ignoranten oder schießgeile Dummköpfe :motz: sind die Gerichte zuständig.Viele Grüße
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hm, mir wurde immer gesagt, ein hund darf im wald freilaufen, aber er muss auf dem weg bleiben. und der ortsansässige jäger hat mir auch immer bescheid gesagt, wenn sie jagen wollten, und ich grad mit hund im betreffenden waldstück unterwegs war. allerdings gab´s da noch den jagdpächter. wenn der vor ort war, durfte meiner im wald gar nicht von der leine. angeblich soll er auch (alkoholisiert) aus dem fahrenden auto geschossen haben. wieviel wahrheitsgehalt dahinter steckt, kann ich nicht sagen, aber ich war dann halt immer besonders vorsichtig. ist das eigentlich nicht auch so ´ne regel, dass man nicht schiessen darf, wenn menschen in unmittelbarer nähe sind? weil die könnten ja auch zu schaden kommen?!
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Zitat
hm, mir wurde immer gesagt, ein hund darf im wald freilaufen, aber er muss auf dem weg bleiben.
Und wenn du die Wege verläßt, darf der Hund dann nicht mit?
Der Hund darf überall im Wald (und Flur) frei laufen, wenn er sich
- in deinem Einwirkungsbereich
- und unter deiner sicheren Kontrolle
befindet.
Ist zwar ziemlich schwammig ausgedrückt, sagt aber ziemlich genau die Situation aus. Dabei ists vollkommen egal wo sich der Hund befindet, er muß nur sicher gehalten werden können - was manche Halter auch an der Leine nicht können.
Schönen Tag noch
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etwas off toppic, weil es hier gut rein passt.
ZitatDer Hund darf überall im Wald (und Flur) frei laufen, wenn er sich
in deinem Einwirkungsbereich
und unter deiner sicheren Kontrolle
befindet.
Das ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Im Landeswaldgesetz für Schleswig Holstein steht das so:
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§ 17
Betreten des Waldes
(1) Jeder Mensch darf den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr betreten. Das Betreten in der Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer Stunde vor Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege beschränkt. Auch bei Tage auf Waldwege beschränkt ist das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen, das Skilaufen und das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren.(2) Nicht gestattet sind
das Betreten von Waldflächen und -wegen, in deren Bereich Holz eingeschlagen, aufbereitet, gerückt oder gelagert wird oder Wegebaumaßnahmen durchgeführt werden,
das Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, Wildäckern sowie sonstigen forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen oder jagdlichen Einrichtungen und Anlagen,
sonstige Benutzungsarten des Waldes wie das Fahren, ausgenommen nach Absatz 1, das Abstellen von Fahrzeugen und Wohnwagen, das Zelten sowie die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren mit Ausnahme angeleinter Hunde auf Waldwegen sowie
die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald,
es sei denn, dass hierfür eine Zustimmung der waldbesitzenden Person vorliegt. Die Waldfunktionen und sonstige Rechtsgüter dürfen auf Grund dieser Zustimmung nicht beeinträchtigt werden. § 20 und andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die die Regelungen der Absätze 1 bis 3 einschränken oder solche Einschränkungen zulassen, bleiben unberührt.
(3) Wer sich im Wald befindet, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald und darin gelegene Einrichtungen und Anlagen nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung oder sonstige schutzwürdige Interessen anderer nicht beeinträchtigt werden. Weitergehende Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
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Für Flure gilt nur das LJagdG also ist es auf Feldern in SH so, wie Du es schreibst.Hund
Aus welchem Bundesland kommst Du?ZitatUnd wenn du die Wege verläßt, darf der Hund dann nicht mit?
In Schleswig-Holstein darf der Hund dann im Wald nicht mit. Also sollen Hundeführer auf den Wegen bleiben. Macht doch auch Sinn, oder?Viele Grüße
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- Vor einem Moment
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