Jäger erschiessen Hunde ???

  • Hallo


    wir haben eine Freundin in Deutschland die ist mit ihrem Hund (eine total liebe gut erzogene Hündin) extrem streng. Sie lässt sie nie mehr als 10 Meter weg und ruft sie ständig zurück, so das man gar nicht mit ihr spielen kann :motz:


    Sie sagt das sei weil die Jäger in Deutschland den Hund erschiessen wenn er mehr als 10 Meter von dir entfernt ist. Stimmt das?


    Dürfen Jäger Hunde erschiessen?


    Wenn ja in welchen Bedingungen?


    Und TUN sie es auch nur weil sie DÜRFEN ?


    Ist jemandem schon mal der Hund erschossen worden?


    Ich kann mir das mit den 10 Metern gar nicht vorstellen .. ist ja voll gefährlich :hilfe:


    Gruessli
    Charley

  • Hallo


    Also ich kenne es nur so das sie schießen dürfen wenn Bedrohung besteht, Sie das Wild aufhetzen und nicht an der Leine sind bzw zu weit weg vom Halter und nicht mehr kontrolierbar.
    Es gibt glücklicherweise nette Jäger die einen erstmal darauf hinweisen :D Ich kann mir kaum vorstellen das ein Jäger nur aus Spaß einen Hund erschießt :???:



    LG


    Ali & Zoe

  • Hallo Charley,
    hab diesbezüglich mal mit einem mir bekannten Jäger geredet.
    Er sagte mir Hunde dürfen nur geschossen werden wenn der Halter nicht in Sicht ist und der Hund eindeudig jagt.
    Schönen Gruß,
    Frank

  • Ich denke auch ,dass das Quatsch ist. Ein Jäger darf nicht einfach so in der Gegend rumschießen wie es ihm gefällt. Sie dürfen nur Tiere schießen wenn auch gegügent von der Art in dem Gebiet leben. Deshalb ist er auch verpflichtet genau hinzuschauen was läuft. Und wenn es ein Hund ist ist es die erste Aufgabe des Jägers das Herrchen ausfindig zu machen um auch den nicht in gefahr zu bringen und ihn zu informieren.

  • Hey,


    also in Schleswig-Holstein ist es so, dass Jäger wildernde Hunde erschiessen dürfen. Aber normaler Weise schießt kein Jäger auf einen Hund, wenn er diesen als Hund erkennt. Es sei denn er hat eine Profilneurose...


    Also ich habe eine orangene Weste für meinen Hund, wenn ich mit ihm zur Jagdzeit tief in den Wald gehe. Dann erkennt jeder Jäger, dass der Besitzer in der Nähe ist und der Hund nicht wildert.


    Vielleicht ist das auch etwas für deine Freundin...

  • Jäger dürfen Hunde erschießen, wenn die Hunde wildern. Manchmal gibt es aber überschnelle Jäger. Bei mir in der Gegend wurden in letzter Zeit zwei Hunde erschossen. Einer direkt im Wald neben dem Tierheim, weil er aus dem Tierheim ausgebüxt war. Der Jäger hatte schon immer gedroht, freie Hunde mal abzuknallen. Gesagt, getan. Nur ob der Jäger einfach so davon kommt, das glaub ich nicht.


    Deswegen haben auch Rettungshunde meist eine orange Weste an, dass der Jäger sie erkennt.


    Ich jedenfalls bin im Wald auch immer sehr vorsichtig und nehme meistens meinen Hund an die lange Leine.

  • So weit ich weiß darf der Jäger erst schießen, wenn er den Hund inflagranti erwischt, quasi mit Blut am Maul über einem Tier. Ich meine, dass er noch nicht mal schießen darf, wenn der Hund das Tier hetzt. Allerdings kann das als Hundehalter gerade in der Schonzeit sehr teuer werden.


    Wenn der Jäger aber einfach einen freilaufenden Hund erschießt ist das Sachbeschädigung. Mann hat da zwar als Hundebesitzer nichts von, aber ich würde den Jäger, wenn er mir blöd kommt, weil der Hund frei läuft und bekannt ist, dass er einen lockeren Zeigefinger hat, freundlich darauf hinweisen, dass mein Hund zufällig den Wert aufgrund Stammbaum von mehreren tausend Euro. Ist ja hupe ob das stimmt oder nicht, aber er wird sich hüten einen teuren Hund zu erschießen.


    Grüße

  • Hallo,
    das Erschießen von wildernden Hunden und Katzen richtet sich nach §23 Bundesjagdesetz. Der Sinn dieses Gesetzesteils ist es Wildtiere zu schützen. Man muß dabei bedenken, dass Wildtiere im Extremfall nur so geschützt werden können. Die Jagdgesetze der Länder in Fragen des Tierschutzes um einiges strenger als die Tierschutzgesetze ausgelegt. Alle Tiere fallen aber nicht unter das Jagdgesetz. Das hat zur konsequenz, dass wenn man z.B. einen Bieber erschlägt eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Erschlägt man einen Adler ist dies eine Straftat und man ist Vorbestraft, wird man schuldig gesprochen.


    Aber zurück zum Hund:


    Also § 23 BjG sagt:
    Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.


    Weiteres wird also von Bundesland zu Bundesland geregelt.


    Niedersachsen z.B. hat das so geregelt:
    §29 NJG
    Jagdschutz
    (1) Die Jagdschutzberechtigten sind in ihrem Jagdbezirk befugt,


    Personen, die dort unberechtigt jagen, die außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden oder die eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen, anzuhalten, ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Schuss- und sonstige Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen abzunehmen und ihre Personalien festzustellen,
    wildernde Hunde zu töten, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person befinden und nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde erkennbar sind, und
    wildernde Hauskatzen, die sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden, und verwilderte Frettchen zu töten.

    (2) Befugnisse nach Absatz 1 Nrn.2 und 3 können die Jagdausübungsberechtigten schriftlich auf angestellte Jägerinnen oder angestellte Jäger sowie Jagdgäste übertragen. Die Übertragungsurkunde ist bei der Ausübung, dieser Befugnisse mitzuführen.


    Schleswig-Holstein hat folgendes geregelt:
    §21 LJG
    Befugnisse der Jagdschutzberechtigten
    (1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,


    Personen anzuhalten, die in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen oder sonst jagdrechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, ihnen gefangenes und erlegtes Wild, Waffen im Sinne des Waffengesetzes, Jagd- und Fanggeräte, zur Jagd abgerichtete Tiere abzunehmen sowie ihre Identität festzustellen;


    wildernde Hunde und Katzen zu töten. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der sie führenden Person sichtbar Wild verfolgen oder reißen und Katzen, die im Jagdbezirk weiter als 200 m vom nächsten Hause angetroffen werden. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf Hirten-, Jagd-, Blinden-, Behindertenbegleit-, Such-, Rettungs- und Diensthunde, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von den Berechtigten bestimmungsgemäß eingesetzt werden, auch wenn sie sich dabei vorübergehend der Einwirkung der sie führenden Person entzogen haben.


    Wie Ihr lesen könnt, geht es hier tatsächlich um den Schutz von Tieren. Es geht nicht um unkontrolliertes Rumballern. Die Regelung betrifft den Tatbestand des Wilderns, der für sich schon eine Straftat darstellt. Hinzu kommt, dass nicht jeder Jäger, sondern ausschließlich der dort Jagschutzberechtigte so etwas tun muß bzw. befugt ist.


    Wenn allerdings diese Dinge geprüft werden ist der Schaden ja schon passiert.


    Viele Grüße

  • Hallo,


    dass Jäger in Deutschland Hunde erschiessen dürfen, die entweder wildern oder auch nur hetzen ist leider bekannt.
    DAs heißt, der Jäger MUSS sicher sein, dass der Hund wildert oder hetzt.
    Nur, was nützt es Dir, wenn er rumballert, Deinen Hund erschießt obwohl dieser gar nicht gewildert hat.
    Der Hund ist tot und ob der Jäger nun Recht hatte oder nicht, bringt Dir den Hund nicht zurück.


    für mich bedeutet das im Klartext. Ist der Hund nicht 100%ig abrufbar, bleibt er im Wald an der langen Leine. Mir persönlich wäre die Gefahr zu groß, das ein Jäger ihn erwischt.


    Wir hatten einen Fall im Feld. Der Bauer erwischte einen Hund, der einen Hasen zu Tode gehtzt hat. Der Bauer war gnädig, fuhr mit dem Trecker durch den ganzen Acker zu der Hundebesitzerin und sagte ihr, wenn er den Hund noch einmal beim Hetzen entdecke, knalle er ihn ab.
    Ob er es darf oder nicht.


    Du hast einfach nur die A....karte, wenn soetwas passiert.


    LG
    Nele

  • ein hund gehört nicht allein in den wald.
    mal ein scenario. der hund ist allein im wald unterwegs und holt sich die tollwut. dann steckt er einen aus der familie an. dann gute nacht. während meiner grundschulzeit ist aus diesem scenario heraus ein kind gestorben.


    ein hund hat im wald nix verloren, genausowenig wie katzen.

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