• Entfernen darf man meines Wissens nach nur von Oktober bis Februar (also in einem deutlich kleinerem zeitlichen Rahmen als der Brut- und Setzzeit).
    Je nach dem, ob sie auf der Grenze steht, kann es auch ratsam sein, sich mit den angrenzenden Nachbarn zu verständigen. Ein Ersatz mit ähnlichen Eigenschafensollte schon im eigenen Interesse überlegt werden. Dann gerne etwas von höherer ökologischer Wertigkeit.

    Über die Giftigkeit an sich würde ich mir wenig Gedanken machen. Bei einem jungen Hund evtl. den Zugang verhindern. Wir haben eine Eibenhecke und es war mit dem Hund nie ein Problem. Da sie aber ja dennoch "durchlässig" ist, haben wir vor 2 Jahren von innen einen Stabmattenzaun ergänzt. Wenn hier nun bald der Welpe einzieht, kommt er nicht mehr ran und auch nicht mehr durch.

  • Naja in der Regel wirst du sowieso irgendeine Form von Zaun zusätzlich zur Hecke brauchen, um den Hund im Garten zu halten.
    Die Dinger sind nunmal nie so dicht, dass Hund sich da nicht doch irgendwie durchzwängen kann.

    Wenn du das Haus kaufst, darfst du selbstverständlich die Hecke entfernen, wenn du das möchtest. Allerdings halt nur im Zeitfenster von 1.Oktober bis 28. Februar. Ein Bebauungsplan kann dir höchstens vorschreiben, dass du sie zu ersetzen hast, falls zum Thema Grundstücksbepflanzung etwas darin geregelt steht.

  • Solltest du dich entscheiden die Hecke zu entfernen und eine neuere, andere Heckenart zu Pflanzen sind ein paar Punkte zu beachten

    1. Die Zeit zum entfernen (01.10.-28.02.) Ist per se richtig, kann aber umgangen werden mit einer Sondergenehmigung. Hierfür muss die Hecke von einem Gärtner (wichtig, Gärtner, nicht GaLa Bau oder sonstiges, es muss eine Ausbildung zum Gärtner vorliegen) begutachtet werden das nichts brütet etc, diese kann dann beim Grünflächenamt eingereicht werden zur sondergenehmigung. Kosten sind unterschiedlich, hier ist es umsonst, woanders kann es kosten

    2. Vor Entfernung beim Grünflächen oder Bauamt anfragen. Sollte eine begrünungspflicht vorliegen muss diese normalerweise beim Kauf mit angemerkt werden, aber sicher ist sicher. Wenn die Hecke sich um "Altbestand" handelt, kann es sein das sich zwischenzeitlich was geändert hat wie die erlaubte Höhe oder Pflanzenarten die genutzt werden können

    3.das selbe gilt für Zäune außerhalb die ihr setzen wollt, viele haben eine zugelassene Endhöhe die nicht überschritten werden darf und sonderregelungen wenn zb eine Straße mit Kurve vorliegt (Einsicht in den Straßenverkehr)

    Das selbe gilt auch für neu gepflanzt Hecken, wenn es zwischenzeitliche Änderungen gab kann dies je nach Grundstücksverlauf Auswirkungen auf die erlaubte Höhe haben

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