Freilaufender Hund am Gasthof - Meinungsaustausch
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Im Prinzip muss man als Hundehalter doch sowieso erstmal froh sein, wenn Hunde überhaupt erlaubt sind. Deswegen kann ich diese Diskussion zwar irgendwie verstehen, dass es ja auch schade ist, wenn der einzige Gasthof nur aufgrund eines Wirtshundes nicht infrage kommt, andersrum ist der Besuch eines Gasthofes, in dem Hunde halt gar nicht erst erlaubt sind, ja gar nicht erst möglich.
Ich habe bei mir auf dem Hof tatsächlich ja auch Kundenbetrieb und ja, mein Hund läuft hier auf dem Grundstück natürlich frei. Er wohnt hier. Daher sind auf dem Grundstück nur Hunde erlaubt, die sich freilaufend mit meinem Hund verstehen. Mein Betrieb, meine Entscheidung.
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Mir ist immer noch unklar, warum ein aufdringlicher, nicht kontrollierter Hund nirgends ok ist - nicht im Park, nicht im Wald, nicht in U-Bahn, nicht auf dem Hundeplatz, aber im Gasthaus heißt es ja mei, ist ja Sache des Wirts?
Ich bin auch positiv überrascht über den Optimismus einiger, dass mit dem Wirt reden hilft - bin ja auch auf jeden Fall dafür, aber rein statistisch, gemessen an den täglichen Begegnungen mit unregulierten Hunden und deren Haltern, ist Einsicht doch eher unwahrscheinlich. ( Und der Wirt vom Ausgangsbeispiel hat ja schon das Blocken seines Schätzchens übel genommen, wenn ich mich recht erinnere).
Für mich persönlich!?
Weil ich bei meiner Gaststättenwahl Einfluss darauf habe dort zu sein. Ich muss dort nicht sein, wenn es mich stört.
In deinen anderen Beispielen werde ich zu ungewünschtem Kontakt gezwungen.
Ist für mich ein bisschen so wie - wer zu mir nach Hause möchte, muss mit Hund und den Hundehaaren leben. Er hat die Wahl.
Wer mich auf der Straße zufällig trifft eben nicht, weil er das nicht entschieden hat für sich.
Das sehe ich ein wenig anders. Als Betreiber einer Gaststätte bin ich durchaus verpflichtet für die Sicherheit meiner Gäste zu sorgen, soweit es in meinen Einflussbereich fällt. Genau so wie Anbieter anderer Dienst- und Handwerksleistungen. Auch ein Elektriker muss beispielsweise so Arbeiten, dass er die Bewohner nicht gefährdet und absichern..
Von daher sehe ich den Gastwirt durchaus in der Pflicht auf seinen Hund so acht zu geben, dass er niemanden gefährdet oder über Gebühr bedrängt. Das heiß wenn ich als Gastwirt sage: "Hunde sind willkommen" muss ich dafür sorgen, dass mein eigener Hund sich entsprechend verhält; oder eben gesichert ist. Ansonsten muss ich am Eingang darauf hinweisen, dass Hunde in diesem Lokal verboten sind.
Till ist, was andere Hunde angeht, ja nun wirklich absolut unkompliziert und hat gerne Kontakt zu anderen Hunden. Aber selbst ihm Gegenüber wäre es sehr unfair, wenn ihn der Haushund bedrängen und anspielen würde, während ich ihm erkläre , dass er bitte brav und ruhig unter dem Tisch liegen soll, während wir essen.....
Klar kann ich dann sagen, ich gehe wieder, oder hier hat man mich das letzte Mal gesehen. Aber in Ordnung war, in meinen Augen, dass Verhalten des Gastwirts dann trotzdem nicht. Ein Lokal ist eben kein Privathaus. Zumindest nicht während der Öffnungszeiten.Selbst wenn mich jemand zu Hause besucht bin ich dafür verantwortlich, dass Till sich angemessen verhält und von ihm keine Gefahr ausgeht. Selbst wenn der Besucher jeder Zeit gehen und nicht wiederkommen muss. Lasse ich jemanden in mein Haus, bin ich dafür verantwortlich, dass er dort so sicher ist, wie ich es selbst in der Hand habe.
LG
Franziska mit Till
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Im Prinzip muss man als Hundehalter doch sowieso erstmal froh sein, wenn Hunde überhaupt erlaubt sind. Deswegen kann ich diese Diskussion zwar irgendwie verstehen, dass es ja auch schade ist, wenn der einzige Gasthof nur aufgrund eines Wirtshundes nicht infrage kommt, andersrum ist der Besuch eines Gasthofes, in dem Hunde halt gar nicht erst erlaubt sind, ja gar nicht erst möglich.
Ich habe bei mir auf dem Hof tatsächlich ja auch Kundenbetrieb und ja, mein Hund läuft hier auf dem Grundstück natürlich frei. Er wohnt hier. Daher sind auf dem Grundstück nur Hunde erlaubt, die sich freilaufend mit meinem Hund verstehen. Mein Betrieb, meine Entscheidung.
Das ist find ich auf vollkommen legitim. Aber vermutlich wirst du auch dafür gesorgt haben, dass deine Kunden das wissen. Dann ist das dein gutes Recht.
LG
Franziska mit Till
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Im Prinzip muss man als Hundehalter doch sowieso erstmal froh sein, wenn Hunde überhaupt erlaubt sind. Deswegen kann ich diese Diskussion zwar irgendwie verstehen, dass es ja auch schade ist, wenn der einzige Gasthof nur aufgrund eines Wirtshundes nicht infrage kommt, andersrum ist der Besuch eines Gasthofes, in dem Hunde halt gar nicht erst erlaubt sind, ja gar nicht erst möglich.
Ich habe bei mir auf dem Hof tatsächlich ja auch Kundenbetrieb und ja, mein Hund läuft hier auf dem Grundstück natürlich frei. Er wohnt hier. Daher sind auf dem Grundstück nur Hunde erlaubt, die sich freilaufend mit meinem Hund verstehen. Mein Betrieb, meine Entscheidung.
Das ist find ich auf vollkommen legitim. Aber vermutlich wirst du auch dafür gesorgt haben, dass deine Kunden das wissen. Dann ist das dein gutes Recht.
LG
Franziska mit Till
Natürlich. Die Situationen sind auch nur bedingt vergleichbar. Worum es mir hier tatsächlich ging, ist, dass ich als Inhaber des Hausrechts über die Bedingungen entscheiden kann, unter denen Hunde mitgebracht werden können. Warum sollte ich alle Hunde verbieten, wenn es doch auch Hunde gibt, die unproblematisch mitgebracht werden können und deren Besitzer mit den Umständen fein gehen. Warum sollte ich deswegen alle Hunde verbieten oder meinen Hund wegsperren, damit alle Hunde mitgebracht werden können.
Womit ich absolut konform gehe ist, dass auf einen freilaufenden Hund hingewiesen werden sollte, damit sich alle darauf einstellen und ihre Konsequenzen daraus ziehen können, mehr aber eben auch nicht.
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Wenn man da empfindlich ist, würde ich prinzipiell fürs Worst Case planen und mich eher freuen wenn es passt. Letztendlich ist die Wahrscheinlichkeit dass ein anderer Gast die den Besuch versaut wesentlich höher als dass es der Wirt selbst ist. Und was das angeht ist der Besuch auf eigene Gefahr. Da kannst auch Glück und Pech haben. Ist halt wie mit dem Wetter, das lässt sich bei solchen Trips halt nicht kalkulieren.
Ja, das sehe ich genauso. Kann ja auch sein, dass das Gasthaus dann geschlossen hat (spontan aufgrund Krankheit etc.), bestimmte Gerichte gerade aus sind oder oder oder.
Dann lieber vernünftig planen und alles mitnehmen, was man braucht … sonst macht man sich abhängig von der Gaststätte und muss mit den Gegebenheiten leben, die man vorfindet (extreme Preise, nicht die gewünschten Speisen oder eben eine unangenehme Atmosphäre …) oder verhungern.
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Das ist so eine "kommt drauf an"-Situation.
Mit Hund würde ich in die entfernteste Ecke gehen und darum bitten, den Hund fern zu halten.
Würde das nicht geschehen, würde ich mich drum kümmern, schnell essen und wieder gehen.
Dauert ja nicht sooo lange und ich bin eh kein Fan von Menschen(mengen).
Ohne Hund würde mich wohl meine Begleitung ans Essen erinnern müssen weil ich mich die ganze Zeit mit dem Hund beschäftigen würde ( da kickt halt die Autismus Spezialinteresse).
Wahrscheinlich würde dann eher ich den Gastwirt:innen auf die Nerven gehen weil ich versuche ihren Hund zu managen.
Solange der Hund nicht beißt, angreift oder meinen Hund permanent belästigt würde ich wohl auch eher nochmal dort hingehen als wenn dort kein Hund wäre. -
Im Prinzip muss man als Hundehalter doch sowieso erstmal froh sein, wenn Hunde überhaupt erlaubt sind. Deswegen kann ich diese Diskussion zwar irgendwie verstehen, dass es ja auch schade ist, wenn der einzige Gasthof nur aufgrund eines Wirtshundes nicht infrage kommt, andersrum ist der Besuch eines Gasthofes, in dem Hunde halt gar nicht erst erlaubt sind, ja gar nicht erst möglich.
Ich habe bei mir auf dem Hof tatsächlich ja auch Kundenbetrieb und ja, mein Hund läuft hier auf dem Grundstück natürlich frei. Er wohnt hier. Daher sind auf dem Grundstück nur Hunde erlaubt, die sich freilaufend mit meinem Hund verstehen. Mein Betrieb, meine Entscheidung.
Ja find ich auch ok, aber bei einer Gaststätte erwarte ich dann zumindest ein Schild am Eingang, das auf den freilaufenden Hund hinweist. Dann würd ich da nicht einkehren, weil meine Mädels damit ein Problem haben je nach Hund.
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Angenommen, ihr seid wandern, am Weg liegt eine tolle Einkehrmöglichkeit. Leider haben die Wirtsleute einen Hofhund, der gern abcheckt und Ärger mit anderen Rüden nicht abgeneigt erscheint und zumindest teilweise auch frei herumlaufen darf.
Kein Problem.
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