Zusammenführung mit Beißvorfall

  • Bei Hunden der Kategorie I (Pitbull, auch American Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu, sowie allen Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden) ist eine Genehmigung zum Halten erforderlich.

    Die Genehmigung für Kat 1 bekommt man faktisch nicht. Als ich vor bald 20 Jahren eine Staff-Hündin aus BaWü übernehmen wollte, hatten in ganz Bayern 3 Menschen eine Haltergenehmigung für Kat-1-Hunde - allesamt Diensthundeführer.


    Das muss ein Kat-II-Hund sein. Kein Tierheim ist so irre, einen Pitti in oder nach Bayern zu vermitteln. Wenn sowas auffliegt, hat das auch Konsequenzen für das TH. Abgesehen davon legen die auch keinen Wert darauf, dass ihre Hunde beschlagnahmt werden.

  • Sag mal, @Peanut_the_Dalmi - wie kann das sein, dass das TH noch nichts von dem Vorfall weiß?


    Der Hund muss doch tierärztlich versorgt werden, das geht ja nicht ohne die Zustimmung des Eigentümers?


    Oder hat deine Freundin die Bisswunden noch nicht anschauen lassen? Das wäre nicht ok, das ist dir hoffentlich klar. Ein Hund, der ihr nicht gehört, ist in ihrer Obhut und durch ihre Schuld zu Schaden gekommen, da wartet man doch nicht bis Mittwoch...


    Ich nehme an, dass dein Hund mindestens 50% Mitschuld (wenn nicht 100%) bekommen wird, weil der Pit angeleint und mit MK, deiner freilaufend und ohne Maulkorb, du solltest also dringend den Vorfall deiner Versicherung melden.


    Und ihr müsst sofort das TH informieren und den Hund zurückgeben. Das kann übelste Folgen für den Hund haben, seine Vermittlungschancen völlig ruinieren, wenn er so unverantwortlich geführt wird. Der sollte nicht mehr bei deiner Freundin verbleiben.

  • Geschweige denn, dass ein TH ihn zu mehreren Tage Probewohnen geben würde.

    Davon gehe ich zumindest aus.

  • Darf ich mal fragen, in welchem Bundesland ihr unterwegs seit?

    Ich muss gestehen, bei Listi werde ich echt hellhörig. Denn ich kenne tatsächlich kein Bundesland, wo der Pitbull dann nicht automatisch Kat. 1 ist. Und da sind MK- und Leinenbefreiung nochmal ein spezielleres Thema wie bei Kat. 2.

    Und bevor es wieder falsch ankommt - ist wirklich Interesse und absolut kein stänkern oder provozieren!!!

    Bundesland ist Bayern

    Der Hund ist Kategorie 2 mit bestandenem wesenstest

    Ist nicht möglich.

    Wenn es ein Pitbull (Mix) ist, kommt der in Bayern nicht aus der Kat 1 raus und darf somit nicht in Privathand gehalten werden!

  • Wie kommst du denn darauf, dass der Pit angeleint gewesen sei?

    Ich dachte, das ging aus den Schilderungen hervor. Hatte auch explizit danach gefragt, aber vielleicht irre ich mich.


    Wer würde denn einen Tierschutzhund, den man zur Probe für ein paar Tage hat, ableinen?

  • Wer würde denn einen Tierschutzhund, den man zur Probe für ein paar Tage hat, ableinen?

    Berechtigte Frage, aber die Antwort darauf könnte lauten: Jemand, der zwei unkastrierte Rüden zusammenführt, von denen einer noch nicht einmal final vermittelt ist.

  • Wie kommst du denn darauf, dass der Pit angeleint gewesen sei?

    Ich dachte, das ging aus den Schilderungen hervor. Hatte auch explizit danach gefragt, aber vielleicht irre ich mich.


    Wer würde denn einen Tierschutzhund, den man zur Probe für ein paar Tage hat, ableinen?

    In einer sicher umrandeten Reithalle ohne Fremdhunde mein liebster Spaß mit Besucherhunden früher :winking_face_with_tongue:

  • Wer würde denn einen Tierschutzhund, den man zur Probe für ein paar Tage hat, ableinen?

    dann schau mal bei FB oder Tasso, wieviele TschHunde in den ersten Tagen entlaufen, oder gleich am ersten Tag, weil die Halter nicht aufpassen oder leichtsinnig sind oder ableinen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!