Weiteres Vorgehen nach Hundebiss

  • Ich empfehle einen Fachanwalt für Strafrecht und würde dahingehend arbeiten, dass der objektive Tatbestand der Körperverletzung nicht erfüllt ist.

  • Das wird 100% von den jeweiligen Behörden abhängen :ka: Die paar Fälle, die ich kenne, verliefen völlig unterschiedlich und man kann wirklich nicht am Geschehenen festmachen, was die Konsequenzen sind. Selbst wenn dein Hund das Kind nur bedroht und erschreckt und nachweißlich nicht gebissen hat, kann das für Auflagen ausreichen.

    Ja, das habe ich leider auch schon gelesen. Ich finde die Ungewissheit so schlimm. Wahrscheinlich dauert es jetzt erstmal einige Wochen, bis ich etwas von den Behörden höre und man weiß leider gar nicht woran man ist.

  • Muss man wirklich was befürchten wenn das Kind ne 1cm lange (also winzig) absolut oberflächliche schramme hat?


    Das wäre doch total übertrieben?

  • Wir hatten einmal den Fall, dass eine Radfahrerin behauptete, von Mailo gebissen worden zu sein, weil sie einen 1cm langen Riss an der Naht ihrer Hose sah, nachdem sie vom Rad sprang.


    Gebissen von Mailo, der durchgängig durch einen Kinderwagen UND ihr Fahrrad von ihr getrennt war.

    In ihre schneeweiße Hose, die makellos sauber war, null Sabber, Dreck, Staub, Haare.

    Während sie pöbelte, mir mit ihrem Fahrradpedal ein dickes Hämatom an die Wade knallte und ein Kind in Gefahr brachte, indem sie den Kinderwagen mit Kind drin umwarf.


    Passiert ist gar nichts, weil es auch genug Zeugen gab, sie ist nachher einfach abgehauen, als sie kein Bargeld von mir kriegen konnte.

    Aber es HÄTTE locker ausgereicht, wäre irgendwie ein begründeter Verdacht entstanden.

  • Muss man wirklich was befürchten wenn das Kind ne 1cm lange (also winzig) absolut oberflächliche schramme hat?


    Das wäre doch total übertrieben?

    Ja. Wenn das Kind z.B. vor Schreck gestürzt ist reicht das schon vollkommen.


    Solche Fälle gehen oft nicht logisch aus. Ich habe schon Fälle erlebt, wo es ohne nachweisbaren Kontakt (keine Schramme, nichts) zu Auflagen kam. Und Fälle, wo wirklich mehr passiert ist und nichts hinterher kam. Auch ein Reh hetzen kann hier für Auflagen vollkommen ausreichen.

    Das waren aber im Grunde immer "imposante" Hunde, bei denen direkt was folgte. American Bully, Dobermann, Schäferhundmix...

  • Muss man wirklich was befürchten wenn das Kind ne 1cm lange (also winzig) absolut oberflächliche schramme hat?


    Das wäre doch total übertrieben?

    Man muss den Hund so führen, dass er niemanden belästigen und/oder verletzen kann.

    In NRW reicht schon, wenn ein Hund Dich in "gefahrdrohender Weise" anspringt - dafür muss er Dich nicht mal direkt verletzen.

  • @Lasi94: Lasse Dich nicht verrückt machen. Alle Beispiele, die hier genannt werden, sind so gut wie nicht zu beweisen. Und damit ist das Thema in der Regel erledigt - soweit Du einfach Ruhe bewahrst und Dich nicht einlässt.

  • Stimmt, hab mich verlesen.

  • Lasse Dich nicht verrückt machen. Alle Beispiele, die hier genannt werden, sind so gut wie nicht zu beweisen. Und damit ist das Thema in der Regel erledigt - soweit Du einfach Ruhe bewahrst und Dich nicht einlässt.

    Ja, seit mir das heute erzählt wurde, mache ich mich völlig verrückt. Ich habe einfach so eine Angst, dass er einen Leinen- und Maulkorbzwang bekommt oder schlimmeres, weil er aus irgendeinem Grund den Wesenstest nicht besteht. Soweit ich gehört habe, ist der so aufgebaut, dass sich sogar total nette Hunde bedroht fühlen würden und möglicherweise auch knurren, bellen, abschnappen würden. Mein Hund hat leider sowieso eine recht kurze Zündschnur. Da habe ich einfach totale Angst vor.

  • Lasse Dich nicht verrückt machen. Alle Beispiele, die hier genannt werden, sind so gut wie nicht zu beweisen. Und damit ist das Thema in der Regel erledigt - soweit Du einfach Ruhe bewahrst und Dich nicht einlässt.

    Ja, seit mir das heute erzählt wurde, mache ich mich völlig verrückt. Ich habe einfach so eine Angst, dass er einen Leinen- und Maulkorbzwang bekommt oder schlimmeres, weil er aus irgendeinem Grund den Wesenstest nicht besteht. Soweit ich gehört habe, ist der so aufgebaut, dass sich sogar total nette Hunde bedroht fühlen würden und möglicherweise auch knurren, bellen, abschnappen würden. Mein Hund hat leider sowieso eine recht kurze Zündschnur. Da habe ich einfach totale Angst vor.

    Und selbst wenn irgendeine Behörde(!) einen Wesenstest anordnet, steht Dir immer der Verwaltungsgerichtsweg mit idR. mindestens 3 Instanzen offen. So schnell passiert da gar nichts.

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