Das Gartenjahr - Teil II

  • Nur zur Info: Bitte beachtet bei der Bepflanzung Eueres Grenzzaunes das Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes wo ihr wohnt. Der Nachbar muss nicht zwingend damit einverstanden sein und kann Klagen.

    Aus eigener Erfahrung: Auskunft beim Bauamt einholen und schriftlich geben lassen. Und sich über das Nachbarrecht informieren.

    Auch wegen Ortsunüblichkeit kann der Nachbar klagen!

    Also, bitte vorsichtig sein!

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