Fehlende Zähne beim 3 jährigen Hund
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Je nachdem wie das zuständige Veterinäramt drauf ist und welche Auflagen es gibt, kann es passieren das Junde mit fehlenden Zähnen nicht starten dürfen. Es sei denn mann kann nachweisen, das sie mal da waren. Hier in der Tegion haben einige ihre Turniere abgesagt, weil die Auflagen nicht machbar waren.
Wenn ich daran denke was neulich jemand gelistet hatte bzgl. Cacib Erfurt. Gruselt es mich. Ich hoffe das wird dort nicht wirklich verlangt. Der Amtstierartzt dort müsste es dann konsequenter weise auch für den Hundeport durchsetzen. Sonst wird er unglaubwürdig in meinen Augen.
Ich musste jedes Mal vor dem Richten dem/der RingschreiberIn die Befunde der VetMed vorlegen. Damit war die Sache dann aber auch erledigt. Sollten zwei Hunde die selbe Wertung erhalten oder Anwärter für CACIB, BOB, BOS ect. sein, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass der Hund mit vollständigem Gebiss den Vorzug bekommt.
Laut meiner Erfahrung tut man sich da mit Hunden mit Zahnfehlstellung wesentlich schwerer (wenn das nicht ohnehin ein Ausschlussgrund ist). Ich war mal bei einer Ausstellung, da wurde ein junger Rüde nicht bewertet weil ein Zahn fehlte. Er hatte ihn durch einen Unfall verloren, die Besitzerin hatte kein ärztliches Attest mit. Mit ärztlicher Bestätigung hätte sie ganz normal an der Ausstellung teilnehmen dürfen weil der Zahn ja ursprünglich ganz normal da war.
Es ist aber sehr wohl rasseabhängig, was erlaubt ist und was nicht.
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Hi,
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Ein fehlender P1 duerft da wohl kein Problem sein im Bezug auf Sport.
Bzgl. Zucht ist es abhaengig von der Rasse. Meinen Hunden duerften die P1 fehlen (und die M3 interessieren keinen).
Zur Sicherheit kann man dental roentgen lassen. Dann weiss man ob der Zahn angelegt ist oder nicht und dann weiss man auch, ob und was man machen muss. Ist er nicht angelegt, ist das Thema erledigt.
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Zangengebiss usw.
Auch zu diesem Thema schrieb Trumler, daß das Zangengebiss die normale Gebissform der Wölfe und anderer Wildcaniden ist und das bei den meisten Rassehunden erwünschte Scherengebiss im Grunde bereits eine leichte Unterkieferverkürzung.
Wie es dazu kommen konnte, beschreibt dieser Artikel:
https://www.zobodat.at/pdf/Zeitschrif…6_0050-0056.pdf
Dank der huschuverordnung sind fehlende Zähne ein qualzuchtmerkmal.
Da müßte man sinnvollerweise mit biologischer Sachkenntnis definieren, welche Zähne fehlen dürfen und welche nicht. Es ist ja ein Unterschied, ob die bekannten Verdächtigen fehlen, die schon bei Wildcaniden nicht immer vorhanden sind oder wirklich wichtige Teile des Gebisses.
Qualzuchtmerkmale sind, unter anderem, fehlende Zähne, geschorene vibrissen, fehlende vibrissen, Hunde ü60cm, nbts, kupierte Ruten (und Ohren)....
Die Liste ist lang.
Das ist bizarr, was da alles sinnfrei zusammengeworfen wird.
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Da müßte man sinnvollerweise mit biologischer Sachkenntnis definieren, welche Zähne fehlen dürfen und welche nicht. Es ist ja ein Unterschied, ob die bekannten Verdächtigen fehlen, die schon bei Wildcaniden nicht immer vorhanden sind oder wirklich wichtige Teile des Gebisses.
ich meine es sind 3 zahnypen genannt, die fehlen dürfen
Und ich meine, der p1 wäre einer der Zähne, die fehlen dürfen. Aber ich weiß gerade nicht genau, welche es alles waren.
Das ist bizarr, was da alles sinnfrei zusammengeworfen wird.
ähm ja.
Das ist das Problem. Die Liste der qualzuchtmerkmalen ist lang und ein bisschen gewürfelt. Bei vielen kann man Untersuchungen machen, damit man nachweisen kann, dass der eigene Hund nicht betroffen ist.
Das größte Problem ist aber, dass jedes vetamt selber entscheiden darf, was es als qualzuchtmerkmal ansieht und was nicht.
Es gibt hier im Forum sicher ein eigenes Thema dazu.
Es ist ziemlich komplex.
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Das Problem ist, dass es keine Liste von Qualzuchtmerkmalen mit globaler Gültigkeit gibt. Vergangenes Jahr und auch dieses Jahr handhabt das jeder Amtsvet für sich, wie er lustig ist. Im Ausstellungswesen galt nicht das, was der Rassezuchtverband für die Rasse als gültig ansah, sondern die Vorgaben des örtlichen AmtsVet. So war in Dortmund im Frühjahr ein Hund mit mehr als einem fehlenden P1 ein gequälter Hund, im Herbst war das dann redundant und es war kein gequälter Hund mehr bzw der Hund durfte dann teilnehmen 👍 So viel zur Qualzuchtliste. Ob der Hund dadurch wirklich eine Einschränkung besitzt, das ist dafür gar nicht wichtig. Wieso ein Hund mit einem fehlenden P1 an einer Veranstaltung teilnehmen darf, aber ein fehlender P2 disqualifizierend und Qualzucht ist, kann keiner so genau erklären.
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Es gibt von Dr. Fahrenkrug ein Interview in dem auf die Funktion der Hundezähne eingegangen wird.
file:///C:/Users/stichling/Downloads/DCNH_04_2012_ELB-1.pdf
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Der Link scheint nicht zu gehen...
https://www.islandhunde-hessen.de/home/z%C3%BCchterwissen/
Runterscrollen bis zu Dr. Dr. Fahrenkrug....
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