Tierärztliche Fehldiagnose und Falschbehandlung

  • Aus reinem Interesse, welche Relevanz hat denn die Art der Erkrankung der Haus-TÄ?


    Die Diagnose sollte zeigen, dass es sich um eine langandauernde Erkrankung handelt und wir nicht damit rechnen können, dass die TÄ in absehbarer Zeit wieder praktizieren wird, um Moja helfen zu können.

    Aber ich verstehe jetzt Deine Frage nicht.


    Ich würde das ankündigen und auch vorher das persönliche Gespräch suchen. Zumindest telefonisch.

    Telefonisch habe ich es versucht, allerdings erfolglos, da die TÄ nur montags in der Praxis und der "Chef" nicht zu sprechen ist.


    Ich werde erneut eine Mail schreiben und hoffe, eine Antwort zu bekommen.

    Die letzte Mail ist angekommen und wurde auch gelesen, aber Ihr habt vermutlich recht, das eine Woche eine knappe Zeitspanne ist.

    Klar, Du willst einen Ausgleich erzielen. Aber ich würde da trotzdem noch einmal einen Anlauf nehmen. Vielleicht ist Deine Mail im Spam gelandet, vielleicht wurde sie an den Arzt nicht weitergeleitet, vielleicht ist sie aufgrund des Tagesgeschäftes liegen geblieben. Da würde ich zunächst den Weg der direkten Konfrontation wählen, bevor ich eine Etage höher gehe, weil ich es "sauberer" finde.

    Ich gehöre nicht zur Fraktion derer, die andere Menschen gern anschwärzen und mir stinkt es im Grunde genommen sehr, das überhaupt klären zu müssen, aber mein Gerechtigkeitsempfinden lässt es nicht einfach zu sagen "ist halt passiert". Zumindest eine Stellungnahme wäre doch nett

  • Ich gehöre nicht zur Fraktion derer, die andere Menschen gern anschwärzen

    Genau das ist es mMn nicht, wenn Du ganz offen reagierst. Deshalb würde ich noch einmal ankündigen, dass ich eine Reaktion (Mail/ Gespräch mit Vorschlag zur Lösung) bis Tag xy erwarte und dass ich mich an die Kammer wende, sofern die Frist verstreicht.

    Wenn der TA nicht reagieren will, bleibt Dir ja nix anderes übrig, um eine Klärung zu bekommen.

  • Meine Erfahrung... wenn man keine Frist setzt und nicht erläutert, wie die nächsten Schritte aussehen könnten, wenn die Frist ungenutzt verstreicht, wartet man eh vergebens auf eine Reaktion.

    Ob man die Schritte dann tatsächlich einleitet oder nicht, steht ja nochmal auf einem anderen Blatt.

    Aber mit einem fetten "wenn nicht", "dann" im Text, landet man doch nicht ganz so schnell in der Rundablage.


    In deinem Fall finde ich eine Woche (auch noch kurz vor Weihnachten) doch etwas knapp und würde den Leuten etwas mehr Zeit zugestehen. Andererseits kann es andersrum auch sein, dass es nach den Feiertagen im Zuge des "alles neu im neuen Jahr..." vielleicht erst recht verschütt geht...


    Ich hoffe, du findest noch eine Lösung, mit der du gut leben kannst.

  • Das Problem ist das man nachweisen muss dass der Tierarzt einen Fehler gemacht hat. Das ist in der Medizin sehr sehr schwer bis fast unmöglich. Und hier waren es jetzt auch noch mehrere Tierärzte. Da wird es vermutlich noch schwieriger.


    Wir hatten das mit unserem Rotti. Unser Rotti ist aber leider gestorben. Für unsere Tierärztin in unserer Klinik war der Fall völlig klar aber sie sagte auch das wir es den Tierärzten in der anderen Tierklinik nicht nachweisen können.


    Selbst bei dem Fehler in der Untersuchung der zu meiner damaligen Notop geführt hat, konnte ich nichts machen.

    Eine Freundin ist vor Gericht gezogen, weil eine Ärztin bei ihr viele Fehler gemacht hat und sie hat in mehreren Instanzen verloren.


    LG
    Sacco

  • Nur mal als Hinweis. Bei TAe gilt - wie bei Humanmedizinern - die Beweislastumkehr. Allerdings erst wenn es sich um grobe Behandlungsfehler handelt.

    Die Aussage, man (der Tierhalter) muesse immer den Beweis erbringen, ist falsch.

  • Ja, das stimmt und das weiß ich auch. Ein grober Behandlungsfehler kommt, so weit ich weiß, recht selten vor oder ist auch schwieriger zu "Beweisen".

    In den Fällen, die ich genannt habe, konnte man keinen groben Behandlungsfehler nachweisen.


    LG

    Sacco

  • Ja aber da hat man auch wieder das Problem das man erst mal einen groben Behandlungsfehler nachweisen muss. So gesehen muss man immer erst mal beweisen das etwas bei der Behandlung nicht gestimmt hat und ein fehler gemacht wurde.


    LG

    Sacco

  • Meine Erfahrung... wenn man keine Frist setzt und nicht erläutert, wie die nächsten Schritte aussehen könnten, wenn die Frist ungenutzt verstreicht, wartet man eh vergebens auf eine Reaktion.

    Ob man die Schritte dann tatsächlich einleitet oder nicht, steht ja nochmal auf einem anderen Blatt.

    Diese Frist habe ich heute gesetzt und ihnen geschrieben, dass, wenn ich bis zum 08.01.23 (da kommen wir aus dem Urlaub) irgendeine Reaktion von ihnen bekomme, ich die Tierärztekammer über den Behandlungsfehler informieren werde. Ich bin sehr gespannt, ob es eine Reaktion gibt.

    Außerdem habe ich Fotos mitgeschickt. Eins wie die Entzündung aussah als wir zum ersten Mal in die Aachener Praxis kamen und eins wie es nach der Antibiose und Cortisontherapie aussah. Wenn sie dort nicht vollblind sind, müssten sie die Unterschiede erkennen

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