Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 20
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Helfstyna -
4. Dezember 2022 um 09:55 -
Geschlossen
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Ich hatte heute eine Begegnung draußen vor unseren Hauseingängen mit einer Person, die sich als Mieter aus dem anderen Hauseingang herausstellte (beide Hauseingänge gehören der gleichen Gesellschaft).
Ich kannte sie vorher nicht, wir haben über eine Stunde geredet, Details will ich nicht schreiben, aber es ist für mich klar, dass diese Person große gesundheitliche Probleme psychischer Art hat. Sie hat mir das auch selber gesagt.
Es kam auch heraus, dass sie Angst hat aus ihrerer Wohnung zu fliegen, weil sie ihre Miete nicht mehr zahlen kann.
Es ist mir klar, dass ich selber keine konkrete Hilfe leisten kann außer ihr Beratungsstellen zu nennen, das darf ich mir nicht zumuten.
Aber nun überlege ich seit Stunden hin und her, da ich sehr gute Kontakte zur der Leitung unserer Vermietergesellschaft habe, ob ich der Leitung sagen soll, in welcher misslichen psychischen Lage die Person ist, damit sie ihr wegen der Mietrückstände nicht die Wohnung kündigen. Erstmal nicht den konkreten Namen nennen, sondern nur die Situation schildern und fragen, wie sie dazu stehen.
Was meint ihr? Bitte gerne aufgrund des schwierigen Themas auch per PN.
Warst du aus DE oder aus Österreich?
In Deutschland kann man Wohngeld beantragen, bei dem Antrag könntest du der Nachbarin helfen. (Es sei denn, sie bezieht bereits Hartz/Bürgergeld, das ist nicht kombinierbar ... da könntest du ggf helfen zu recherchieren, ob sie Anspruch auf irgendwelche Zuschüsse hat und falls ja, wie sie die beantragt.)
Selbst wenn die Nachbarin einverstanden wäre, würde ich nicht gegenüber der Gesellschaft "zugeben", dass die Mieterin psychische Probleme hat. Oder besteht die Gesellschaft aus einer einzigen, empathischen Person, die sich berufen fühlt, besondere Sozialverantwortung zu tragen, und mit der du befreundet bist?
Ich gehe davon aus, dass die Gesellschaft wirtschaftlich handelt. Das kann bedeuten, einen Mieter mit psychischer Erkrankung erst Recht rauszuwerfen und besser heute als gestern. Denn:
- psychische Erkrankungen sind langwierig und dauern länger als körperliche
- psychische Erkrankungen machen eventuell dauerhaft erwerbsunfähig oder langzeitarbeitslos
- psychische Erkrankungen belasten oft auch finanziell
- u. v. m.
Wenn ich das kalt und emotionslos durchrechne und es mein Ziel ist, Wohnungen zu vermieten und Geld einzunehmen: Dann will ich keinen Mieter mit psychischer Erkrankung haben. Und überhaupt keinen Schwerkranken. Am Ende krieg ich mein Geld nicht!
Hektorine meiner Erfahrung nach darf man nicht ausschließen, dass ein Entscheider so denkt wie oben beschrieben. Mögliche Ausnahme: Die Trägergesellschaft ist selbst eine soziale Einrichtung und wir reden von Sozialwohnungen oder sowas.
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Hi
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Kann mir jemand grob sagen wie HD/ED-Rötgen abläuft?
Und hat jemand Zahlen für mich wieviel sowas kostet? Nicht dass ich mir das finanziell jetzt falsch vorstelle, und dann doof dastehe.
Wir waren im November 2021 mit Kuno zum HD-Röntgen bei einem Tierarzt aus der GRSK-Liste. Ich meine, es hat tutti kompletti zwischen zweieinhalb und drei Stunden gedauert. Also ankommen, Allgemeinuntersuchung des Hundes, Sedativum, Narkose, Röntgen, Aufwachphase, Besprechung.
Die Praxis hat die Aufnahmen digital an den Rassezuchtverein geschickt. Von dort gingen sie an den Gutachter und wir bekamen eine Rechnung über die Auswertung. Einige Tage nach Zahlungseingang erhielten wir das Ergebnis. Die Ahnentafel wird beim KfT nicht mehr verschickt. Der Röntgenarzt trägt ein, dass geröntgt wurde, aber das Ergebnis ist nur noch in der Datenbank des RZV hinterlegt.
Inklusive des DNA-Profils habe ich beim Röntgenarzt 208,61 Euro bezahlt. Hinzu kam noch die Gebühr des KfT für die Auswertung. Die lag bei 40 Euro.
Kunos Wurfschwester wurde ebenfalls im November 2021 bei einem GRSK-Arzt in Norddeutschland geröntgt. Dort war es trotz Züchterrabatt rund 50 Euro teurer.
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So als Außenstehender, wenn die Person alle Menschen in ihrem Umfeld als verlogen bezeichnet und sich von allen gemobbt fühlt?
Man kann in eine akut wahnhafte Phase mit einsteigen und die Erkrankung eine Runde bedienen, indem man den Betroffenen bestärkt, oder erkennen, dass die Person ohne Hilfe bald auf der Straße stehen wird und eine Betreuung beim zuständigen Amtsgericht anregen.
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So als Außenstehender, wenn die Person alle Menschen in ihrem Umfeld als verlogen bezeichnet und sich von allen gemobbt fühlt?
Man kann in eine akut wahnhafte Phase mit einsteigen und die Erkrankung eine Runde bedienen, indem man den Betroffenen bestärkt, oder erkennen, dass die Person ohne Hilfe bald auf der Straße stehen wird und eine Betreuung beim zuständigen Amtsgericht anregen.
Ich kenne die Person nicht, ich weiß nur aufgrund ihrer Erzählung heute, wo sie wohnt und in welcher Etage, also kenne ich daher ihren Nachnamen. Aus solch einer Warte heraus kann ich mir doch nicht anmaßen, eine Betreuung beim AG anzuregen.
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Aus solch einer Warte heraus kann ich mir doch nicht anmaßen, eine Betreuung beim AG anzuregen.
Warum nicht?
Du machst das Gericht darauf aufmerksam, dass Du auf jemanden gestoßen bist, der Deiner subjektiven Einschätzung nach Hilfe benötigt.
Das erste, was passieren wird, ist dass das Gericht die Betreuungsstelle des Gesundheitsamtes mit der Sachverhaltsermittlung beauftragt. Heißt, dass da jemand hingeht und persönlich nachfragt, ob die Frau Hilfe benötigt. Die Betreuungsstelle gibt eine Rückmeldung ans Gericht und die entscheiden dann, ob das Verfahren überhaupt weiter läuft, ob es eingestellt wird, oder ob es niederschwellige Hilfen gibt, mit denen unterstütz werden kann. In absolut jedem Schritt dieses Prozesses findet der Betroffene gehör. Und ich kann Dir versichern, dass insbesondere das Gericht das sehr, sehr ernst nimmt.
Ich weiß, dass die Scheu vor einer solchen Meldung groß ist. Aber: Betreuung hat absolut nichts mit Vormundschaft zu tun. Ein Betreuer ist ein Assistent, der zur Seite steht und den Willen des Betreuten umsetzt, wenn dieser das will, und dem das Gericht zu jeder Zeit auf die Finger guckt.
Wenn Du helfen willst, ist das der absolut sinnvollste Schritt.
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Hektorine ich finds schön, dass du dir Gedanken machst.
Vielleicht gibts ja noch eine Schuldner_innenberatung in deiner Stadt. Die unterstützen da gezielt.
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Und noch etwas:
Wenn so eine Anregung frühzeitig an das Gericht geht, bleibt den Betroffenen häufig sehr, sehr viel Leid erspart.
Oft kommen die Meldungen erst, wenn die Betroffenen kurz vor der Räumung stehen, komplett fertig sind, weil sich die Mahnbescheide stapeln, der Strom weg und der Kühlschrank leer ist, weil gepfändet wurde und sie nicht dazu in der Lage waren, die notwendigen Schritte zu unternehmen und z.B. die Pfändung zu vermeiden.
Für Betreuer ist die Situation Routine. Die fräsen sich durch das Chaos und stellen die Versorgung sicher. Für etliche Menschen mit psychischen Erkrankungen sind das Hürden, die sie nicht überwinden können.
Hast Du Kopfschmerzen oder eine bessere Idee? Falls letzteres der Fall ist, teile sie doch mit uns. Ist bestimmt hilfreich.
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Aus solch einer Warte heraus kann ich mir doch nicht anmaßen, eine Betreuung beim AG anzuregen.
Warum nicht?
Du machst das Gericht darauf aufmerksam, dass Du auf jemanden gestoßen bist, der Deiner subjektiven Einschätzung nach Hilfe benötigt.
Das erste, was passieren wird, ist dass das Gericht die Betreuungsstelle des Gesundheitsamtes mit der Sachverhaltsermittlung beauftragt. Heißt, dass da jemand hingeht und persönlich nachfragt, ob die Frau Hilfe benötigt. Die Betreuungsstelle gibt eine Rückmeldung ans Gericht und die entscheiden dann, ob das Verfahren überhaupt weiter läuft, ob es eingestellt wird, oder ob es niederschwellige Hilfen gibt, mit denen unterstütz werden kann. In absolut jedem Schritt dieses Prozesses findet der Betroffene gehör. Und ich kann Dir versichern, dass insbesondere das Gericht das sehr, sehr ernst nimmt.
Ich weiß, dass die Scheu vor einer solchen Meldung groß ist. Aber: Betreuung hat absolut nichts mit Vormundschaft zu tun. Ein Betreuer ist ein Assistent, der zur Seite steht und den Willen des Betreuten umsetzt, wenn dieser das will, und dem das Gericht zu jeder Zeit auf die Finger guckt.
Wenn Du helfen willst, ist das der absolut sinnvollste Schritt.
Ich kenne mich aus mit Betreuungsrecht. Und dass das absolut nichts mehr mit der früheren Vormundschaft zu tun hat.
Aber ich kann doch nicht für jemandem, den ich eigentlich gar nicht kenne, außer heute aus unserer einstündigen Unterhaltung, eine Meldung ans AG bzw. Betreuungsstelle machen? Ja natürlich darf man das, aber der Punkt ist doch auch, dass so etwas total übergriffig ist.
Wenn man ein naher Angehöriger ist oder ein guter Bekannter, dann hat man natürlich auch Scheu, aber dann muss man den Schritt wohl tun, wenn man helfen will.
Aber das bin ich nicht.
Wenn dich Details interessieren, schreibe ich dir gerne per PN.
Ansonsten vielen Dank euch allen fürs Mitlesen - ich habe diese Begegnung nun halbswegs verdaut und werde erstmal nichts unternehmen. Und ich hoffe dass mir diese Nachbar-Person in nächster Zeit nicht mehr begegnet. Falls doch werde ich sie fragen, ob ich bei der Hausverwaltung anrufen darf wg. Mietschulden und Gründe dafür.
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Aber ich kann doch nicht für jemandem, den ich eigentlich gar nicht kenne, außer heute aus unserer einstündigen Unterhaltung, eine Meldung ans AG bzw. Betreuungsstelle machen?
Na ja, Du überlegst ja auch, mit der Hausverwaltung zu sprechen. Das ist schon deutlich persönlicher, zumal Du der Betroffenen aus verschiedenen Gründen damit massiv schaden kannst und Dich zudem für das Gespräch (mündlich) bevollmächtigen lassen musst.
Wie auch immer: Mehr mag ich dazu auch nicht mehr schreiben und möchte auch keine Details wissen.
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Aber ich kann doch nicht für jemandem, den ich eigentlich gar nicht kenne, außer heute aus unserer einstündigen Unterhaltung, eine Meldung ans AG bzw. Betreuungsstelle machen?
Na ja, Du überlegst ja auch, mit der Hausverwaltung zu sprechen. Das ist schon deutlich persönlicher, zumal Du der Betroffenen aus verschiedenen Gründen damit massiv schaden kannst und Dich zudem für das Gespräch (mündlich) bevollmächtigen lassen musst.
Wie auch immer: Mehr mag ich dazu auch nicht mehr schreiben und möchte auch keine Details wissen.
ok. Dann lies bitte meine PN nicht, die ich dir gerade geschickt habe.
Und ich danke dir sehr für deine Postings bezüglich beste Hilfe ist Meldung an Betreuungsbehörden. Das meine ich ernst!
Ich denke darüber nach. -
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