Dürfen wir "gefährlichen" Hund aus finanziellen und ethischen Gründen einschläfern?

  • Auch ich würde ganz dringend zu einem auf solche Rechtsgebiete spezialisierten Anwalt raten, RA Weidemann aus Mühlheim wird häufig empfohlen und übernimmt bundesweit Fälle in solchen Angelegenheiten.

  • Auch ich würde ganz dringend zu einem auf solche Rechtsgebiete spezialisierten Anwalt raten, RA Weidemann aus Mühlheim wird häufig empfohlen und übernimmt bundesweit Fälle in solchen Angelegenheiten.

    Bitte wendet Euch an diesen Anwalt, er kennt sich damit aus.

  • Ihr habt ein Recht auf Akteneinsicht (auch ohne Anwalt übrigens)!

    Auf jeden Fall einen Fachanwalt hinzuziehen.

    Außerdem würde ich Rücksprache mit dem vermittelnden Tierheim halten, dieses sollte euch unterstützen und wenn es hart auf hart kommt, den Hund auch zurücknehmen und nicht noch Unterbringungskosten von euch einfordern.

  • Nochmal exakt. Aufgrund welcher Aktenlage ist der Hund nicht in der Öffentlichkeit zu führen? Habt ihr den Wesenstest nicht bestanden? Denn aufgrund des Vorfalls bei den Vorbesitzern kanns ja wohl nicht sein, dann könnte ihn ja niemand führen.

    Wenn man den Hund dem Tierheim nicht! übereignet, muss man die Unterbringung bezahlen. Wie der Vorbesitzer das auch gemacht hat. Also werdet ihr ihn wohl wieder abgeben müssen. Wie sieht der Vertrag vom Tierheim aus? Wie wurde es da geregelt, sollte es nicht klappen mit den Auflagen, das müsst ihr doch besprochen haben.

    Mit dem alleine bleiben können, das kann sich immer verändern, wenn er im Tierheim alleine bleiben konnte, heißt das leider nix für ein neues Zuhause. Schließlich ist das wieder ein riesen Umbruch.

    Wenn sich trotz Training gar nichts tut, nicht ein bisschen, Trainerwechsel. Dann stimmt was nicht. Perfekt muss es nicht sein, aber es muss sich irgendwas verändern.

    Allererstes Widerspruch einlegen! Keine Frist versäumen!

    Mein erster Weg wäre Kontaktaufnahme mit dem Tierheim und Kontaktaufnahme mit dem, der den Wesenstest gemacht hat. Der muss ja nun negativ ausgefallen sein. Dann, müsst ihr nicht beantworten, die Frage, ob ihr die Auflagen (Maulkorb, Leine) immer erfüllt habt und ob ein anderer Nachbar das eventuell bestätigen könnte. Was die Hundeschule dazu sagt. Denn wenn der Hund von niemandem in der Öffentlichkeit geführt werden kann, aufgrund des ersten Vorfalls nicht bei euch, kann er ja nun nicht weitergegeben werden, denn bei denen gilt das ja auch. Da stimmt also irgendwas nicht. Solche Schreiben sind sicher modifizierte Vordrucke. Ganz genau durchlesen und da anrufen udn nachfragen, was das bedeuten soll und wieso.

    Viel Glück beim herausfinden ,was das soll und beim Lösung finden, die nicht einschläfern bedeutet!

  • Ist es überhaupt so einfach, einen gesunden Hund einschläfern zu lassen?


    Die Auflage, dass ihr ab nun für seine Unterbringung zu sorgen habt, aber ihn gleichzeitig nicht halten dürft, finde ich gelinde gesagt eine Frechheit. Wenn er abgegeben werden muss, soll doch das Amt die Kosten tragen. Wie kommt ihr dazu? Ihr habt schließlich die letzten Monate versucht, ihm ein besseres Leben zu ermöglichen und alle Auflagen erfüllt. Vorausgesetzt es stimmt, was ihr schreibt.


    Ich würde vor den nächsten Schritten auch unbedingt mit einem Anwalt sprechen.


    Ich verstehe auch eure Motivation, den Hund nicht mehr ins Tierheim geben zu wollen. Das würde ich genauso machen. Der Hund würde das niemals verstehen und verkraften, warum er jetzt wieder hinter Gittern sitzt. Für mich wäre es die allerletzte Möglichkeit, aber ich würde ihn auch lieber zuhause einschlafen lassen. Dann hatte er wenigstens noch eine schöne Zeit. Ein Hund lebt im Hier und Jetzt und nicht in der Zukunft oder Vergangenheit, wie wir Menschen.


    Ich drücke euch fest die Daumen für eure Entscheidung. Vielleicht passiert ja noch ein Wunder.

  • Ich verstehe auch eure Motivation, den Hund nicht mehr ins Tierheim geben zu wollen. Das würde ich genauso machen. Der Hund würde das niemals verstehen und verkraften, warum er jetzt wieder hinter Gittern sitzt. Für mich wäre es die allerletzte Möglichkeit, aber ich würde ihn auch lieber zuhause einschlafen lassen. Dann hatte er wenigstens noch eine schöne Zeit. Ein Hund lebt im Hier und Jetzt und nicht in der Zukunft oder Vergangenheit, wie wir Menschen.

    Sorry, aber warum sollte man einen Hund einschläfern, nur weil ein Vermittlungsversuch scheitert?

    Auch in den Tierheimen werden die Hunde gehegt, gepflegt, geliebt und umsorgt. Gerade den Langzeitinsassen kommt da in der Regel eine besondere Aufmerksamkeit zu. Außerdem ist doch gar nicht gesagt, dass der Hund nicht neu vermittelt werden kann, die TS hat ihn doch auch übernommen. Dann gibt es noch die Möglichkeit qualifizierter externer Trainingsstellen. Also Tierheime/Tierschutzvereine machen teilweise so einiges möglich für ihre Schützlinge, da haben es viele Privathunde manchmal schlechter getroffen.


    Trotzdem hoffe ich natürlich, dass die TS sich Hilfe von einem Anwalt holt und ihren Hund doch noch behalten kann. Aber wenn dem nicht so ist, dann ist das weder ein Grund den Hund einzuschläfern, noch wäre es erlaubt.

  • Das wissen wir ja nicht wie die Aktenlage aussieht. Man darf uns ja aus "Datenschutzgründen" die Akte nicht aushändigen

    Ein Anwalt kann Akteneinsicht zur Wahrung der Interessen des Mandanten erhalten. Er kann das dann anfechten. Es gibt auf Tiere spezialisierte Anwälte, bist du zufällig bei Facebook? Da gibt's die Gruppe "Rechtsfragen rund um das Tier". Dort gibt's ein Dokument mit verzeichneten Anwälten.

    Der Anwalt muss dafür auch nicht vor Ort sein.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!