Alles anzeigenNimm dir einen fachkompetenten Anwalt und klag die Haltung ein. Wenn du die Erlaubnis für den DSH schriftlich hast, wird das Recht simpel.
Der Vermieter darf natürlich nicht entscheiden, welche Kompetenzen du hast. Das ist im höchsten Maße übergriffig und wird von den Gerichten auch entsprechend eingeordnet.
Ist es echt so einfach?
Ich kenne einige Mietwohnungen, in denen es „Rasse-Einschränkungen“ gibt.
Hauptsächlich sind dann Liste 2 (hier in Bayern) verboten, andere erlaubt.
Ich habe aber auch schon von Wohnungen gehört, die eine Größeneinschränkung hatten (kleiner 50cm) und eine, bei der nur Hündinnen „erlaubt“ gewesen wären.
Mir ist klar, dass der Vermieter nicht pauschal verbieten darf - aber (mit nachvollziehbaren Begründungen) sind Einschränkungen doch rechtlich okay, oder?
In dem Fall ja. Gefährliche Tiere (auch Listenhunde damit) sind immer zustimmungspflichtig.
Eine Einschätzung ob der Halter die große Rasse X oder Y halten darf, obliegt nicht dem Vermieter. Es wäre eventuell etwas anderes, wenn er gesagt hätte, mehr als 40cm möchte ich nicht, weil die Wohnung nur 35qm hat (Beispiel).