Auslegung §6 (1) b, Tierschutzgesetz (Kupieren von Jagdhunden)

  • Das Tier wurde also damals rechtlich einwandfrei kupiert, ging dann aber, wie RafiLe es auch vorhat, in einen anderen Verwendungszweck. 1999 kein Problem, aber jetzt würde mich auch interessieren ,wie das wohl heute aussähe? Wäre es tatsächlich tierschutzwidrig, so einen Hund als Privatperson zu übernehmen?

    Die Übernahme ist nicht das Problem, sondern das Problem hat der Züchter, der sich bei Hunden, die in Privathand gehen eben nicht auf § 6 Abs. 1 b) TierSchG berufen kann. Dazu kommen halt neuerdings die Einschränkungen bei Prüfungen. Halten darfst du einen kupierten Hund aber natürlich weiterhin, gerade im Tierschutz finden sich ja auch reichlich kupierte Hunde.

  • Wäre es tatsächlich tierschutzwidrig, so einen Hund als Privatperson zu übernehmen?

    Nein bzw. Ja :lol:

    Nicht die Uebernahme ist/waere tierschutzwidrig. Das kupieren dieses Welpen waere tierschutzwidrig, weil die Abgabe - die die Ausnahme begruendet - wegfaellt.


    Ja, es koennte ueberarbeitet werden. Wird aber nicht passieren.

  • Mein erster Russell war von einem Jäger für die Baujagd vorbestellt, wurde damals also noch kupiert. Der Interessent wurde dann plötzlich so krank, dass er absagen musste, und so landete der kupierte Terrier am Ende bei mir.


    Das Tier wurde also damals rechtlich einwandfrei kupiert, ging dann aber, wie RafiLe es auch vorhat, in einen anderen Verwendungszweck. 1999 kein Problem, aber jetzt würde mich auch interessieren ,wie das wohl heute aussähe? Wäre es tatsächlich tierschutzwidrig, so einen Hund als Privatperson zu übernehmen?

    Genau das ist die Frage…. Ich meine im Zweifel bezahle ich die 80€ und frage einen Anwalt… Aber eigentlich muss es dich irgendwo Jemand geben, der sich gut genug damit auskennt um das sicher sagen zu können.

  • Aber jetzt mal ehrlich wenn die Rasse fast nie unkupiert raus geben werden und du kein Tierschutzhund willst.


    Warum nicht einfach ne andere passende Rasse nehmen, wo es nicht solche Probleme gibt

  • Darum geht's ja. Es waere tierschutzwidrig sobald du als Nicht-Jaeger den Hund kaufst.. :ka:

    Wenn der Welpe „übrig“ ist oder sich nicht für die Jagd eignet? Man kann doch nicht verlangen, dass der Züchter dann auf alle Zeit den Welpen behält. Zumal er ihn ja dann auch nicht jagdlich einsetzen kann…


    Wir halten fest: Die Regelung hat definitiv seine Mängel und sollte überarbeitet werden…

    Warum sollte ein Jäger (was ja jeder Züchter da auch ist) seinen Welpen nicht jagdlich einsetzen können?


    terriers4me Theoretisch ja. Praktisch... interessiert doch niemanden. Überzählige Welpen werden auch kupiert an Nicht-Jäger abgegeben. Zur Not hat man den Hund halt aus dem Tierschutz.

  • Wäre es tatsächlich tierschutzwidrig, so einen Hund als Privatperson zu übernehmen?

    Nein bzw. Ja :lol:

    Nicht die Uebernahme ist/waere tierschutzwidrig. Das kupieren dieses Welpen waere tierschutzwidrig, weil die Abgabe - die die Ausnahme begruendet - wegfaellt.


    Ja, es koennte ueberarbeitet werden. Wird aber nicht passieren.

    Zumindest verstehe ich jetzt das Problem… Man könnte dann quasi rückwirkend das Kupieren des Welpen als tierschutzwidrig einstufen. Und damit könnte der Jäger Probleme bekommen. Wobei ich mich frage, ob er rückwirkend tatsächlich dafür belangt werden könnte. Es ist ja im Zweifel auch nicht seine Schuld wenn sich nicht genug Jäger als Abnehmer finden.

  • Stellt sich die Frage, was man macht, wenn da jemand kommt, der angibt den Jagdschein machen zu wollen oder schon dabei ist. Dies aber nie zu Ende bringt.

  • Stellt sich die Frage, was man macht, wenn da jemand kommt, der angibt den Jagdschein machen zu wollen oder schon dabei ist. Dies aber nie zu Ende bringt.

    Oder wenn der Jäger den Hund nicht jagdlich einsetzt sondern nur privat hält. Oder er zu krank wird. Oder bankrott geht. Oder verstetzt wird und keine Jagdmöglichkeit findet. Oder nur Prüfungen macht oder oder...

    Theoretisch könnte man da wahrscheinlich Anwälte damit beschäftigen. Läuft wahrscheinlich auf bestes Wissen und Gewissen drauf raus. Praktisch... interessiert niemanden...

  • Es ist ja im Zweifel auch nicht seine Schuld wenn sich nicht genug Jäger als Abnehmer finden.

    doch ist es. Einfach nur züchten wenn die Warteliste mit geeigneten Abnehmern voll ist. Wenn dann doch was bleuibt finde ich das schon ander als einfach so ins Blaue zu züchten

  • Es ist ja im Zweifel auch nicht seine Schuld wenn sich nicht genug Jäger als Abnehmer finden.

    doch ist es. Einfach nur züchten wenn die Warteliste mit geeigneten Abnehmern voll ist. Wenn dann doch was bleuibt finde ich das schon ander als einfach so ins Blaue zu züchten

    Es kommt immer vor, dass Leute abspringen. Ich bin in FB in einer DD-Gruppe. Da heißt es regelmäßig, dass noch Hunde zu vergeben sind. Mind. einmal pro Monat.

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