Das Tier wurde also damals rechtlich einwandfrei kupiert, ging dann aber, wie RafiLe es auch vorhat, in einen anderen Verwendungszweck. 1999 kein Problem, aber jetzt würde mich auch interessieren ,wie das wohl heute aussähe? Wäre es tatsächlich tierschutzwidrig, so einen Hund als Privatperson zu übernehmen?
Die Übernahme ist nicht das Problem, sondern das Problem hat der Züchter, der sich bei Hunden, die in Privathand gehen eben nicht auf § 6 Abs. 1 b) TierSchG berufen kann. Dazu kommen halt neuerdings die Einschränkungen bei Prüfungen. Halten darfst du einen kupierten Hund aber natürlich weiterhin, gerade im Tierschutz finden sich ja auch reichlich kupierte Hunde.