Hund über Nacht in einer Box einsperren?

  • Schlupito

    ich habe 2 Kinder, sind aber schon aus dem Gitterbettalter raus.

    Ich habe damit gemeint, dass man ein Kind nicht einfach hinein legt und sich selbst überlässt, sondern bei ihm bleibt, bis es schläft.

    So würde ich es bei einem Welpen auch machen, wenn er nicht zur Ruhe kommt.

  • Es mag sein, dass Du Dir die Welt so vorstellst. Das wird jetzt super off-topic - aber interessieren würde es mich ja schon, wie schnell Du wegsiehst, wenn Du eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Briefkasten hast.

    ich finde das echt so lustig. Also Welpenbesitzer xy erzählt mir, daß er seinen Welpen jede Nacht in einen Käfig sperrt, ich sage daraufhin, daß ich das als Tierquälerei empfinde, und der Welpenbesitzer hat nichts besseres zu tun als mich deswegen anzuzeigen :lol:

    Würde ehrlich alles über die Person sagen.

    Was würde mir da passieren? 10 Jahre Gefängnis, weil ich meine Meinung sage? :lol:

    Man merkt, dass Du einfach absolut keine Ahnung hast, wie unserer Rechtssystem funktioniert. Ich belasse es dabei - es lohnt nicht.

  • Sorry, aber Dir ist der Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verordnung nicht klar.

    Ich habe die Tierschutz-Hundehaltungsverordnung verlinkt und als solche gekennzeichnet. Diese konkretisiert das Tierschutzgesetz, richtig. Mit §6 argumentiert das Gericht in dem zuvor angesprochenen Fall des Mannes, der seine Hündin während der Arbeitszeit in der Box hatte. Vermutlich mit §5 argumentierte der Amtsveterinär, von dem McChris vorher erzählt hatte, der Ärger machte bei der läufigen Hündin im Hänger (Hängergröße und fehlendes Licht).

    Verstöße gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    Ich sehe nicht, dass es "sehr wahrscheinlich" ist, dass ein Verwaltungsrichter die geschlossene Box über Nacht als zulässig einstufen würde. Das geht nur, wenn der Richter die o. g. Verordnung nicht berücksichtigt - was er rein rechtlich zwar kann, aber warum sollte er?

    Ich sehe es als sehr wahrscheinlich, dass es keiner schafft, mit dieser Problematik jemals vor einen Richter zu kommen. In dem einzigen(?) ähnlichen Fall hatte der Hundehalter selbst geklagt (der mit der Hündin in der Autobox).

    Weil die Verordnung in meinem (konstruierten) Einzelfall nicht einschlägig ist.

  • Ich meine das nicht, das ist so. Eine Verordnung regelt Einzeltatbestände. Wenn ich einen Sachverhalt habe, den man unter ein Gesetz subsumiert bekommt, reicht das. Für unsere Diskussion: Wo steht denn in der Verordnung irgendwas von Boxen? Nirgendwo. Also verstößt jemand, der seinen Hund in eine Box sperrt, auch nicht gegen die Verordnung.

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