Ich finde das ist eine extrem spannende Frage.
An oberster Stelle sollte in meinen Augen die Gesundheit liegen.
Ganz generell gehört in meinen Augen jede Art von Zucht mit Hunden, die Qualzuchtmerkmale aufweisen verboten.
Zudem sollte auf alle bekannten Erbkrankheiten der jeweiligen Rasse hin untersucht werden und da ist es auch wünschenswert, dass der jeweilige Rassehundezuchtverein an einer immer aktuellen Anpassung der Verordnungen arbeitet. Und in diesem Zuge natürlich ein Verbot des Zuchteinsatzes von betroffenen Hunden und des Vornehmens von Risikoverpaarungen, aus denen betroffene Hunde fallen können.
Auch wäre in dem Punkt das Einholen einer Deckgenehmigung in meinen Augen sinnvoll. Damit auch bei z.B. Deckeinsätzen im Ausland, sofern dort andere Regelungen vorliegen, nicht erfolgen kann, wenn es sich um Risikoverpaarungen handelt.
Dann würde ich mir eine Zuchtzulassung ohne Ausstellungsergebnisse und der gleichen Wünschen. Einfach mit einer Körveranstaltung bei der, gern auch durch einen Tierarzt, die optische Übereinstimmung des Hundes mit dem Rassestandard kontrolliert wird.
Hierfür muss dann natürlich ein spezifischer Rassestandard vorliegen, der nicht mit schwammigen Angaben arbeitet. Bei meiner Rasse ist das z.B. leider der Fall. Formulierungen wie "ziemlich breit", "gut zurückgelegt", "mässig lang", "gut gewinkelt" etc. haben in meinen Augen in einem Standard einfach nichts verloren und sollten weit genauer definiert werden, damit eine wirklich objektive Beurteilung eines Hundes hinsichtlich seiner Übereinstimmung mit dem Rassestandard getroffen werden kann und es nicht von der Sympathie des Richters mit einem bestimmten Typus Hund abhängt.
Dann wären für mich bei der Hündin wichtig:
- maximaler Zuchteinsatz bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres
- frühester Zuchteinsatz mit 24 Monaten
- maximal drei Würfe
- Mindestabstand einer Läufigkeit zwischen den Würfen
Beim Rüden bin ich gegen eine generelle Beschränkung der Zahl der Würfe, allerdings für eine Beschränkung auf maximal 3 Würfe in den ersten 18 Monaten nach erstem Deckakt.
Auch würde ich mir ein Mindestalter von mind. 24 Monaten beim ersten Deckeinsatz wünschen. Tatsächlich sogar eher in Richtung 3 Jahre gehend.
Bei arbeitenden Rassen bin ich für Anlage-Prüfungen.
Mit Wesenstests würde ich mich nicht sonderlich wohl fühlen und diese entsprechend auch nicht als Voraussetzung für die Zuchtzulassung festsetzen wollen.