Verschwiegenheitsklauseln beim Hundekauf

  • Ja. Und Vertragsrecht hat damit was genau zu tun?

    Wie meinst Du das? Bei dem Kauf eines Hundes – egal von wem – gelten die gleichen Regeln wie bei dem Kauf irgendeiner anderen Sache auch.

    Ich meine was der VDH und dessen Ziel (Zucht) nun mit dem Vetragsrecht zu tun hat. Der Dachverband überläßt es seinen RZV ob da irgendwas festgelegt wird oder nicht und die RZV, die ich so kenne, überlassen das ihren Züchtern.

  • Nein. Ein Vertrag ist immer Aushandlungssache zwischen Käufer und Verkäufer.

    Wozu ist der VDH da? Geht es da nicht um kontrollierte und gesunde Zuchten?

    Ja. Und da hat ein Kaufvertrag nix mit zu tun. Deshalb muss man nicht direkt wieder versuchen VDH Bashing zu betreiben |)


    Ab davon würde ich einen solchen Vertrag nicht unterschreiben, hab sowas aber auch noch nicht gesehen .

  • Jhhhh

    Ich meine was der VDH und dessen Ziel (Zucht) nun mit dem Vetragsrecht zu tun hat. Der Dachverband überläßt es seinen RZV ob da irgendwas festgelegt wird oder nicht und die RZV, die ich so kenne, überlassen das ihren Züchtern.

    Ich kenne mich überhaupt nicht damit aus, sorry.

    Ich bin irgendwie davon ausgegangen, dass es im VDH so vorgesehen ist, solche Dinge zu unterbinden.

  • Ja. Und da hat ein Kaufvertrag nix mit zu tun. Deshalb muss man nicht direkt wieder versuchen VDH Bashing zu betreiben |)

    Bitte?

  • Ja aber es ging doch gerade darum, ob eine solche Klausel rechtlich zulässig ist. Und es ist eben nicht so, dass man das einfach unterschreiben kann weil es unwirksam ist. Und dass das so ist, ergibt sich aus dem Vertragsrecht.

    Ob man dann als Züchter ggf. aus dem Verband geworfen wird o.ä., ist ja eine andere Frage.

    Wenn aber die TE einen solchen Vertrag unterschreibt, sich nicht dran hält und der Züchter einen daraus resultierenden Schaden nachweisen kann (was wohl nicht einfach, aber auch nicht unmöglich ist), dürfte sie gegenüber dem Züchter Schadensersatzpflichtig werden. Und auch das ergibt sich aus dem Zivilrecht.


    —> Daher meine Warnung, sowas nicht zu unterschreiben, wenn man plant, sich nicht daran zu halten.

  • @-Ann- Welche Dinge? In erster Linie versucht hier jemand Leute einen seltsamen Vertrag unterschreiben zu lassen. Das ist aber ein anderer Bereich als der, für den der VDH zuständig ist.

    Der VDH z.B. hat eine Klausel in seiner Zuchtordnung, die sagt, dass die ZZL einem Hund zu entziehen ist, wenn Nachkommen eine für diese Rasse besondere Häufung erblicher Defekte aufweisen oder der Hund selbst zuchtrelevante Krankheiten/Aggressivität aufweist.

    Die ZO schreibt auch vor, dass alle RZV dafür zu sorgen haben, dass ihre Züchter und Mitglieder der Weitergabe der Daten/Auswertungen (der Hunde) zustimmen - im Bezug auf die Bekämpfung erblicher Defekte.

    Da hilft dem Züchter auch sein netter Vertrag nicht ;)


    Lea2020 nein. Meine Antwort war auf die Frage, wozu es den VDH denn gibt, wenn er nix bzgl. der Kaufverträge regelt..

  • Danke auch für die rechtlichen Ausführungen. Ich habe, wie schon gesagt, nicht vor so einen Vertrag zu unterschreiben und habe so einen selbst auch noch nicht gesehen. Mir geht es im Bezug auf Vertrauen wie den meisten hier.


    Irgendwie beruhigt mich die Entrüstung grade, auf meine eigene Entrüstung wurde nämlich eher mit Schulterzucken reagiert :ugly:

  • Ah ok. Hier gehen glaube ich gerade die beiden Aspekte ,was macht der VDH‘ und ,Ist eine solche Klausel zulässig‘ durcheinander ...

  • Danke Murmelchen für die Erklärung!! Danach hatte ich gefragt. :bindafür:

    Tut mir leid, wenn das nach Bashing klang, es war wirklich nur eine reine Verständnisfrage.

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