Verschwiegenheitsklauseln beim Hundekauf

  • Wenn ich solch eine Klausel im Vertrag lesen würde, dann würde ich da definitiv keinen Hund kaufen. Denn dann wäre mein Vertrauen zu dem Züchter absolut dahin.

    Nur wer etwas zu verbergen hat, kommt überhaupt auf die Idee so etwas in einen Vertrag aufzunehmen.

  • Vielen Dank schonmal für die Antworten, das bestärkt mich grade in meiner Einstellung. Tatsächlich habe ich von mehreren Hundehaltern verschiedener Rassen gehört, dass es das gibt und war irritiert… Ich denke, die Hemmung als "Betroffener" etwas dazu zu sagen ist aber naturgemäß auch etwas höher.

    Kannst unterschreiben oder nicht unterschreiben, das ist eine Sache der persönlichen Einstellung, weil man dafür eh nicht belangen kann.

    Ich habe mich auch gefragt, ob das rechtlich überhaupt haltbar ist oder nur eine leere Floskel.

  • Ich habe mich auch gefragt, ob das rechtlich überhaupt haltbar ist oder nur eine leere Floskel.

    genau das ist der Punkt. Der Hund ist nach dem Kauf dein Eigentum und auch die Daten zu dem Hund gehören dir. Was du damit machst ist alleine deine Sache.


    Ich hab von solchen Klauseln GsD auch noch nichts gehört.

  • Ob rechtlich haltbar oder nicht, ich würe so einem Züchter keinen Millimeter über den Weg trauen, ehrlich gesagt.

    Im Leben würd ich bei so einer Klausel nicht kaufen.

  • Gruselige Vorstellung.


    Gibt es im VDH keine Vorschriften, wie so ein Vertrag auszusehen hat? Also zumindest, dass sowas darin nichts verloren hat?

  • Gruselige Vorstellung.


    Gibt es im VDH keine Vorschriften, wie so ein Vertrag auszusehen hat? Also zumindest, dass sowas darin nichts verloren hat?

    Nein. Ein Vertrag ist immer Aushandlungssache zwischen Käufer und Verkäufer.

  • Ich habe mich auch gefragt, ob das rechtlich überhaupt haltbar ist oder nur eine leere Floskel.

    genau das ist der Punkt. Der Hund ist nach dem Kauf dein Eigentum und auch die Daten zu dem Hund gehören dir. Was du damit machst ist alleine deine Sache.


    Ich hab von solchen Klauseln GsD auch noch nichts gehört.

    Ob man so etwas unterschreibt, können erfahrene Hundebesitzer besser beurteilen als ich. Aber wenn man es unterschreibt, sehe ich nicht, wieso die Klausel unwirksam sein sollte. Ohne den Wortlaut zu kennen dürfte das durch die Vertragsfreiheit gedeckt sein. Ob sich dann Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, ist allerdings etwas anderes.

  • Gruselige Vorstellung.


    Gibt es im VDH keine Vorschriften, wie so ein Vertrag auszusehen hat? Also zumindest, dass sowas darin nichts verloren hat?

    Nein. Ein Vertrag ist immer Aushandlungssache zwischen Käufer und Verkäufer.

    Wozu ist der VDH da? Geht es da nicht um kontrollierte und gesunde Zuchten?

  • Ja. Und Vertragsrecht hat damit was genau zu tun?

    Bei uns in der ZO steht z.B. drin

    § 14 WURFMELDUNG, AUFZUCHT, WURFABNAHME UND –ABGABE


    3) Kaufvertrag Züchter haben einen Kaufvertrag abzuschließen. Die Erstellung des Kaufvertrages ist grundsätzlich Sache des Züchters. Die Angabe der Welpenkäufer mit Namen und Adresse wird empfohlen

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