Was passiert wenn man den Hund 5 Jahre zu spät bei der Stadt anmeldet?
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Ein Herkunftsnachweis ist nur bei TS Hunden günstig, weil die ein Jahr steuerfrei sind, wenn man entsprechende Papiere hat.
Was meinst du mit "entsprechenden Papieren"?
Ist das bei TS-Hunden generell der Fall?
Tierschutzhunde sind nicht generell ein Jahr von der Steuer befreit. Das kann jede Kommune selber entscheiden. Bei uns werden TS-Hunde für 6 Monate befreit.
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8. Oktober 2020 um 15:04
- Vor einem Moment
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Hm - und was macht das Amt, wenn man sagt, man hätte den Hund gefunden? Dann kann man doch keine Papiere vorlegen, da es keinen Kaufvorgang oder Übernahmevorgang von nem Tierheim gab? uß man dann hundert Jahre nachzahlen, weil man nicht achweisen kann, daß der Hund gerade erst gefunden wurde, und nicht schon seit Jahren da lebt?
Dann hat man ganz andere Probleme, weil man einen gefundenen Hund nicht einfach behalten darf sondern beim Tierheim mindestens melden muss (manche wollen den haben, andere nehmen gerne das Angebot Pflegestelle an). Sonst ist das glaube Unterschlagung. Auf jeden Fall illegal.
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OK - aber wenn man ihn meldet und zB sagt, man kümmert sich, bis sich der Besitzer gefunden hat, oder übernimmt ihn halt, wenn dieser sich nicht findet. Was kann man dem Amt dann vorweisen? Die Fundanzeige beim Tierheim (und wenn man nur angerufen und Bescheid gegeben hat?)? Weil Papiere etc., die irgendwas nachweisen, seit wan man ihn hat, werden ja bei nem Fund eher selten mitgeliefert *gg
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hmm musste bei meinen Hunden gar keinen Nachweis liefern. Da reichte meine Angabe seit wann ich den jeweiligen Hund habe, da wurde auch nichts nachgefragt.
Viele Leute die von privat kaufen / oder geschenkt bekommen haben ja oftmals auch gar keinen Kaufvertrag oder sonstigen Kaufnachweis
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ich fänds ganz interessant zu erfahren, was die TS dazu sagt und wie sich der betroffene HH nun verhalten wird.
- Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Hm - und was macht das Amt, wenn man sagt, man hätte den Hund gefunden?
Dann gilt der Hund als Fundtier und muss bei der Polizei/Tierschutzverein gemeldet werden. Es droht die Einziehung des Hundes, weil Fundsachen nicht behalten aber eingezogen werden können.
Dann kann man doch keine Papiere vorlegen, da es keinen Kaufvorgang oder Übernahmevorgang von nem Tierheim gab?
Da hat die Behörde Ermessensspielraum.
Muß man dann hundert Jahre nachzahlen, weil man nicht nachweisen kann, daß der Hund gerade erst gefunden wurde, und nicht schon seit Jahren da lebt?
Nein, man muss nicht nachzahlen - siehe oben! Vielleicht würde die Behörde bei Nachbarn telefonisch nachfragen - wer weiß!
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Hier muss genau angegeben werden seit wann und von wo.
Gerne wird auch mal nachgeforscht bei der Gemeinde wo der Hund herkommt ob er da gemeldet war.
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Es kommt immer auf die Menschen am Amt an. Eine Bekannte ist Sozialarbeiterin und hat von einem Straßenpunk einen Hund übernommen. Der war vorher auch nirgends angemeldet und einen Vertrag oder Nachweis hatte sie auch nicht. War auch kein Problem.
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Wir brauchten nichts vorlegen. Wir hatten das Welpi zur Anmeldung mit.

Angabe, wann er bei uns eingezogen ist und die Rasse mussten wir angeben.
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OK - aber wenn man ihn meldet und zB sagt, man kümmert sich, bis sich der Besitzer gefunden hat, oder übernimmt ihn halt, wenn dieser sich nicht findet. Was kann man dem Amt dann vorweisen? Die Fundanzeige beim Tierheim (und wenn man nur angerufen und Bescheid gegeben hat?)? Weil Papiere etc., die irgendwas nachweisen, seit wan man ihn hat, werden ja bei nem Fund eher selten mitgeliefert *gg
Also hier ist es so, dass das Tierheim von den Städten, für die es zuständig ist, pro Fundtier einen bestimmten, wenn auch kleinen Betrag bekommt. Schon deshalb wird eine Fundanzeige gemacht werden. Es muss ja auch irgendwo dokumentiert sein, dass der Hund aufgetaucht und wo er untergebracht ist, falls er vermisst werden sollte (Chip-Nr. z. B. falls vorhanden). Also irgendeine Form der Dokumentation wird in einem ordentlichen Tierheim dann schon gemacht. Wenn sich niemand meldet für den Hund, wird ein Übernahmevertrag gemacht und den kann man dann vorlegen für die Steuer.
Zumindest im hiesigen Tierheim wird das so gehandhabt.
Allerdings ist bei uns auch kein Nachweis erforderlich, woher der Hund stammt. Jedenfalls nicht bei kleinen Wuschelhunden
Wie das bei den 40/20Hunden ist weiß ich nicht, weil die einen anderen Sachbearbeiter in der Zuständigkeit haben. - Vor einem Moment
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