Kann das Verhalten des Hundes meiner Vermieter nicht einschätzen.

  • Das Rosilein Weil es ein Rotti ist? Da ist je nach Bundesland ein WT doch vorgeschrieben?

    Wenn Du das auf die Haltergenehmigung beziehst, kommt das nicht hin, wenn der Hund ca. 9 oder 10 Jahre alt ist und der Test erst vor 1.5 Jahren gemacht wurde. Solange wartet keine Behörde, bis der Hunde-Besi mal antrabt zum Test (:hust: zumindest in CH sind sie dann doch etwas schneller, auch wenn uns der Ruf nacheilt, hin und wieder und je nach Region etwas gemächlicher zu sein :D).


    Und auch sonst ist ein WT bei solchen Rassen schnell mal fällig wenn es Reklamationen gibt. Sie bellt ja am Zaun. Ich würde da jetzt nix dramatisches reiniterpretieren.

    Ja, sehe ich auch so, kann schnell fällig werden. Aber wenn er fällig wurde, sollte er wissen, worum er sich zu kümmern hat. Und grundlos wird er ihn nicht gemacht haben. Es spielt keine Rolle, ob nur Maulkorbbefreiung nach 7 Jahren Hundehaltung oder aufgrund einer Beschwerde. Ein informationsloser Spaziergang, beim dem nichts vermittelt wird, ist der WT m.W.n. auch in D nicht. :ka:

    Aber er sollte es auch wissen, wenn ihm nach 7 Jahren HH einfällt, jetzt eine Maulkorbbefreiung zu beantragen, also wenn er sich dessen vorher nicht bewusst gewesen ist. Zumindest kann er nicht sagen, er wüsse nicht, was seine Aufgabe wäre.

  • Den Fall Zündschnur zu kurz hatte ich letztens bei ner Katze... ich hab sie wohl 0.5 sekunden zu lang gestreichelt denn da gings von *schnurr schnurr* und zu gekniffenen Augen zu BAM eine gewischt kriegen mit der Kralle :D

    Siehste .... ;)


    Sie hat letztes Jahr auch einen Wesentest gemacht

    Warum?

    Hier in Hessen muss die Wesensprüfung alle 4 Jahre wiederholt werden. Für den Fortbestand der Haltungserlaubnis.

  • Hier in Hessen muss die Wesensprüfung alle 4 Jahre wiederholt werden. Für den Fortbestand der Haltungserlaubnis.

    Ja siehste, das ist z.B. ein Grund, den ich gar nicht kenne.

  • Ist auch echt nicht einfach, hier in dem Wust der Länder-Hundeverordnungen den Überblick zu behalten.


    Wenn der Hund sehr, sehr alt und die Behörde gnädig ist, kann die Wiederholung ggf. mal altersbedingt erlassennwerden.

  • st auch echt nicht einfach, hier in dem Wust der Länder-Hundeverordnungen den Überblick zu behalten.

    Stimmt :bussi:

    Wenn der Hund sehr, sehr alt und die Behörde gnädig ist, kann die Wiederholung ggf. mal altersbedingt erlassennwerden.

    Immerhin etwas =)

  • Naja, die Frage ist halt, ob es Sinn macht, nach "derjenige ist im Recht" und "derjenige müsste das tun" zu gehen.


    Denn klar, die Vermieter verhalten sich nicht richtig, weder dem Hund, noch dem Mieter gegenüber. Aber was bleibt? Entweder man kündigt selbst oder man sucht den Konflikt. Letzteres ist absolut berechtigt, aber zu was führt das? Bestenfalls zu einem Zaun und einem angespannten Verhältnis - in letzterem will man dann ja auch nicht weiter wohnen. Durch den Wohnungsmarkt hätte man also einige Monate in einem angespannten Mietverhältnis vor sich.


    Geht man jetzt freundlich zu den Vermietern, sagt, dass man Angst hat und die Situation sehr schade findet und schlägt vor deshalb einen Hundetrainer zu engagieren, dann könnte die Sache gut ausgehen. Man fühlt sich sicherer, weil ein Profi draufschaut, die Vermieter kommen vielleicht zur Einsicht und das Verhältnis bleibt hoffentlich gut.


    Manchmal finde ich es auch legitim auf sein Anrecht zu verzichten und stattdessen auf Diplomatie zu setzen, um sich selbst viel Ärger zu sparen:ka:

  • da der TE sich eh schon sehr viele Gedanken um

    Hundeverhalten gemacht hat vom Thema naheliegend

    Wenn ich in der Situation wäre würde ich die Option erwägen

    Wenn ich dort wohnen bleiben möchte

    Die Vermieter haben ja schon vor dem Einzug klargestellt

    Das man mit dem Hund "Leben" muss, Frau wirkt scheinbar unsicher

    Zumindest sieht man keine überdurchschnittliche Bereitschaft etwas zu ändern


    Sachlich mit Hilfe von zb mieterverein die "Fronten klären

    Im Sinne von Pflichten und rechten dürfte die" Beziehung " stören

    Vor allem wenn es dann auch noch mit Einschränkungen des Hundes einhergeht

    Das hat der Vermieter für sich ja schon im Vorfeld "geklärt"


    Also bleibt nicht viel an Auswahl

    Alles wie es ist lassen, nicht gut für Mieter

    Rechte und Pflichten klären braucht vielleicht starke Nerven

    Möglichst schnell umziehen scheint auch nicht die perfekte Lösung


    Dann wäre der Plausch mit dem hundetrainer

    Also eine Option mit unterstützung seine Vermieter

    Über den Hund nicht gegen den Hund

    Zum Handeln zu bringen

    Ist nicht Mieter und mieterverein gegen Vermieter

    Ist kein "Angriff" auf den Hund, sogar pro hund


    Und das beste ist

    Wenn was geändert werden muss wird der Trainer

    Das dem Hundebesitzer verklickern müssen

    Und der ist auf jedenfall danach "in zugzwang"


    Also nicht direkt ins Ziel sondern über bande

    Mit Unterstützung und ersatzsündenbock

    Ich finde das elegant gelöst...

  • Naja, die Frage ist halt, ob es Sinn macht, nach "derjenige ist im Recht" und "derjenige müsste das tun" zu gehen.

    Entweder schreibe ich heute so, dass es viel Raum zu Interpretationen zu lässt, eine Ahnung ...(vll. habe ich es heute einfach nicht drauf 3aa5369a0c9bebc718.gif 01a5b80852419ab545808.gif 317d5b621096b2951bf8902.gif ) oder Du verwechselt mich, k/A. Persönlich bin ich gegen eine konfliktbehaftete Vorgehensweise.


    Wieso sollte man in die Richtung "derjenige ist im Recht" gehen, wieso überhaupt in Konflikt?

    (Davon unberührt schadet es nicht, wann man weiss, oder bestätigt wird, bei welchen Punkten man im Recht ist. Gerade dann, wenn man sich dessen nicht bewusst war).


    Wenn ich schreibe, dass man versuchen kann, mit dem Vermieter darüber noch mal zu sprechen, impliziert das doch keine Rechthaberei (die Rechte zu kennen, heisst noch nicht, sie als Waffe einzusetzen)? Und ich kann es drehen und wenden, die eleganteste Lösung wäre immer noch, das fruchtet (so ein unverfängliches Gespräch) und der Vermieter sammelt seinen Hund ein. Dann muss der TE als Mieter weder Experimente machen, noch ein Risiko eingehen. Es gibt so viele Möglichkeiten solch ein Gespräch zu führen. Nämlich auch mitzuteilen, dass einem Unwohl dabei ist und einfach nett darum bitten, dass man den Hund einsammelt (hatte ich auch irgendwo schon so geschrieben). In Konflikt gehen, (auch das hatte ich schon formuliert), bis hin zur Mietminderung, könnte man dann immer noch, wenn einem unbedingt danach ist (aber dem TE ist nicht danach). Aber ich habe nicht für so etwas plädiert :ka:


    Das mit dem Vorschlag Hundetrainer ..., hier sehe weiteres Konfliktpotential, dabei steht man schneller auf dem Glatteis, als einem lieb sein kann ....

    Geht man jetzt freundlich zu den Vermietern, sagt, dass man Angst hat und die Situation sehr schade findet und schlägt vor deshalb einen Hundetrainer zu engagieren, dann könnte die Sache gut ausgehen. Man fühlt sich sicherer, weil ein Profi draufschaut, die Vermieter kommen vielleicht zur Einsicht und das Verhältnis bleibt hoffentlich gut.

    Schon alleine deswegen, weil man als Teilnehmer eines WT und als gestandener Rotti-Halter vll. wenig amüsiert wäre, wenn ein solcher Vorschlag von einem Mieter kommt, der von Hunden so gar keine Ahnung hat. Heikel, finde ich das. Kannst dem Besi (der sich sicherlich selbst für zumindest Kenner der Rasse hält) auch gleich sagen, dass ihm zur Vergesellschaftung seines Mieters und seines Hundes die Kompetenzen fehlen oder, dass Dir als Mieter das Vertrauen in seine solche fehlt. Also ich weiss nicht ... persönlich wäre mir das Risiko zu hoch (wenn ich alleine daran denke, wie schnell neue User und Hundebeginners in die Luft gehen können, wenn man zu so etwas rät ... Dann kommt erst mal ein Schwall von Kompetenzen, eingewebt in Entrüstung ... ).


    Aber mir ist wurscht, er kann es versuchen und mich persönlich würde dann die Antwort interessieren. Aber mir schwante, die Zeit bis zum Auszug könnte etwas angespannt werden.

  • Ja nem angespannten Verhältnis will ich auch aus dem Weg gehen...


    Solang der Hund nicht tatsächlich aktiv aggressiv mir gegenüber ist kann der mir soviel hinterher laufen und bellen und tun wie er will.


    Bisher hab ich sie ja etwas mehr aktiv behandelt (streicheln, angucken usw.) wenn das ignorieren die Situation etwas entspannt ist das für mich ok.


    Glaube aber auch das so sachen wie Trainer, Zaun, Anwalt, Mietrecht usw. die allgemeine Situation eher verschlechtern als verbessern.

  • darum war ich ja auch für Umzug


    Ist halt nur die Frage in welcher Region

    In Hamburg könnte es durchaus sein das sich das Problem

    Noch deutlich eleganter löst durch den Tod des Hundes

    An Altersschwäche bevor man eine neue Wohnung gefunden hat ;)

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