Wie sieht denn in solchen Situationen die Rechtslage aus? Darf der Hund sein Grundstück bellend verteidigen oder am Zaun hochspringen?
Ich habe ein Urteil gefunden, ob ein Hundehalter haftet, wenn sich jemand verletzt, weil er sich durch einen bellenden bzw. hochspringenden Hund hinterm Zaun erschreckt hat:
https://www.kostenlose-urteile…dem-Fussweg.news16910.htm
ZitatWer auf der Straße vor einem im umzäunten Garten herumlaufenden Hund erschrickt und deswegen stürzt, kann jedenfalls dann keinen Schadensersatz verlangen, wenn er von der Existenz des Hundes weiß. Eine Schadensersatzpflicht des Hundebesitzers würde in einem solchen Fall die Grenzen der Tierhalter-Haftung sprengen.
Mit dieser Begründung wies das Landgericht Ansbach die Schmerzensgeld-Klage einer Spaziergängerin gegen einen Hundehalter ab.
So wie sich der Text liest, war wichtig für die Klageabweisung, dass die Geschädigte wusste, dass hinter dem Zaun ein Hund lebt.
Deswegen wäre mein Vorschlag:
Schilder am Zaun an den Ecken deines Grundstücks zu dem angrenzenden Weg "Achtung, hier lebt ein Hund" oder so. Dann solltest du rechtlich auf der sicheren Seite sein.
Und ja, auch ich fände den Vorschlag mit dem zweiten Zaun super, denn ein Vergnügen ist es (Recht hin oder her) nicht, wenn man wo entlang geht und dann spring auf einmal so ein Riesenhund mit Schmackes gegen den Zaun
Und ich finde es richtig gut, dass du dir Gedanken machst und nicht einfach sagst, das ist mein Grundstück, das geht keinen was an