Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 15

  • Ich hab jetzt schon öfter mit bekommen, dass das von Ö nach D mit einer Bescheinigung ginge, wenn bestätigt wird das er nur Kontakt zu Hof- oder Hausansässigen Hunden hatte. Keine Ahnung, ob das dann auch nur ne Masche ist schnell und jung Hunde einzuführen oder wirklich legal geht. :ka:

    Waren aber alles Züchter in einem Verein, wenn auch ASCA.

  • Also der eingeführt werden soll kommt definitiv vom seriösen Züchter in dem Land (aber nicht aus Ö). Aber er soll eben auf jeden Fall nicht erst mit 15 Wochen kommen, soweit mir das jetzt erzählt wird und wenn ich richtig rechnen kann (was nicht das Problem darstellt.)

  • Irgendwie klingt dies nach einem Widerspruch :ka:

    Wäre das mein Welpe, egal, ob als Käufer, oder gar als Züchter - ich würde nicht riskieren wollen, wenn mein Welpe in die Quarantäne muß :ka:

    Dann lieber drei Wochen länger bei der Zuchtfamilie und der hündischen Mama bleiben.

  • Es gibt auf EU-Ebene so eine Regelung, dass Welpen mit dieser "Unbedenklichkeitsbescheinigung", d.h. dass sie nur Kontakt zu nachweislich TW-freien Hunden und keinen Wildtieren hatten, einreisen dürfen (Art. 7 VO (EU) Nr. 576/2013). Die Mitgliedsländer können das so für sich übernehmen, müssen sie aber nicht.

    Deutschland hat das nicht übernommen, sondern stattdessen festgelegt, dass ausnahmslos alle Hundewelpen, die nach D importiert werden, mindestens 15 Wochen alt sein müssen (vgl. § 13 Abs. 5 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung) und selbstverständlich TW-geimpft.

    Wer 'nen jüngeren Hund importiert, verstößt dagegen – was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass der Hund eingezogen und in Quarantäne gesteckt wird.

  • Ich hab jetzt schon öfter mit bekommen, dass das von Ö nach D mit einer Bescheinigung ginge, wenn bestätigt wird das er nur Kontakt zu Hof- oder Hausansässigen Hunden hatte. Keine Ahnung, ob das dann auch nur ne Masche ist schnell und jung Hunde einzuführen oder wirklich legal geht. :ka:

    Waren aber alles Züchter in einem Verein, wenn auch ASCA.

    Nein geht es nicht.

    Das war früher möglich ist seit ein paar Jahren aber defintiv nicht mehr legal.

    Mag sein, dass der ein oder andere Züchter im Auland die Änderung noch nicht mitbekommen hat bzw nicht aktuell informiert ist, aber viele gehen halt einfach das Risiko ein und hoffen nicht erwischt zu werden.

  • Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

    Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden bzw. Deutschland im Transit passieren. Dabei wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen.

    Stammen die Welpen aus einem gelisteten Drittland können sie frühestens im Alter von 15 Wochen (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + 21 Tage für die Ausbildung des Impfschutzes) nach Deutschland eingeführt werden.

    Jungtiere aus nicht gelisteten Drittländern sind frühestens im Alter von sieben Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).



    Und Reisen/Import innerhalb der EU:

    Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

    Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

  • Ich hab jetzt schon öfter mit bekommen, dass das von Ö nach D mit einer Bescheinigung ginge, wenn bestätigt wird das er nur Kontakt zu Hof- oder Hausansässigen Hunden hatte.

    Das geht 100% nicht mehr. (Früher, keine Ahnung bis wann).

    D kennt bei TW null (!!!!!!) Ausnahmen. (Ich hab ein nette Emails mit Amtsveterinären auf Bundesebene und Bundeslandebene geschrieben).

    Das einzige (deutschsprachige) Land das eine Ausnahmeregelung hat ist die CH.

    Hier dürfen Welpen einreisen / importiert werden, wenn ein TA bescheinigt, dass der Welpe nicht mit Wild in Kontakt kam.

  • Gilt aber auch für Österreich so. Bzw galt als ich Hecci damals gekauft habe


    Züchter wissen sowas nicht immer und verkaufen normal nach D. Ist meiner Freundin passiert. Die Leute haben den Welpen normal mit 8 Wochen von ihr geholt, sind dann in D zum TA und dann gab's Ärger.

    Sie haben es aber geschafft dass der Welpe weder zurück noch in Quarantäne muss. War aber viel Bürokratie und sie war sauer dass die Leut sich nicht vorher informiert haben.

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