Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 15
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Hummel -
12. Februar 2020 um 07:30 -
Geschlossen
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Ja hab ich
naja immerhin weiß ich es jetzt und werde nicht nach Urlaub fragen. Vielleicht frag ich, ob ich die Stunden vorarbeiten kann oder so schieben kann, dass ich wenigstens 2-3 Tage am Stück frei habe.
Danke dir.
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Hi,
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Du hast für jeden vollen Monat Beschäftigungszeit Urlaubsanspruch, theoretisch auch wenn du nur 8 Std. pro Woche arbeitest.
Ggf. dann halt runtergerechnet auf die Anzahl der Arbeitstage in der Woche.
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Nach 6 Monaten hättest du den vollen Jahresurlaubsanspurch, davor eben nur anteilig runtergerechnet auf die Monate.
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Du hast für jeden vollen Monat Beschäftigungszeit Urlaubsanspruch, theoretisch auch wenn du nur 8 Std. pro Woche arbeitest.
Ggf. dann halt runtergerechnet auf die Anzahl der Arbeitstage in der Woche.
richtig und sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Ich würde den Vertrag lesen (da muss der Urlaubsanspruch eigentlich drinstehen) und dann nachfragen ob es möglich dann und dann Urlaub zu machen (und es halt auch wirklich als Frage formulieren mit der Option ja/nein und nicht ich will aber).
Edit: es stimmt übrigens nicht, dass man in der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub hat.
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Du hast für jeden vollen Monat Beschäftigungszeit Urlaubsanspruch, theoretisch auch wenn du nur 8 Std. pro Woche arbeitest.
Ggf. dann halt runtergerechnet auf die Anzahl der Arbeitstage in der Woche.
Sicher auch in der Probezeit?
Dann bin ich wohl noch auf einem alten Stand.
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bin mir sicher, ich arbeite in der Personalstelle.
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Danke euch, dann frag ich Mal nach
im Vertrag steht Urlaubsanspruch gemäß Ziffer 3, aber keine Ahnung was das heißt
(Und ich bin überhaupt kein Ich-will-aber-Mensch. Bin im Gegenteil oft eher zu defensiv
)
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Kann aber trotzdem gut sein, dass der Arbeitgeber dir deinen Urlaubsanspruch jetzt noch nicht gewähren möchte, wenn du noch länger dort beschäftigt bist, kann der Arbeitgeber auch darauf bestehen, dass du den Urlaub erst nach der Probezeit nimmst.
Falls du vor Ablauf der 6 Monaten ausscheiden solltest und der AG dir den anteiligen Urlaub noch nicht genehmigt hat, kannst du die Auszahlung beantragen zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
Edit: auszahlen geht natürlich auch, wenn du nach der Probezeit ausscheidest und noch nicht den ganzen Urlaub nehmen könntest.
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Ich würde einfach fragen
Mein Urlaubsanspruch sind noch 20 Tage. Habe aber im Mai erst angefangen. Wenn ich den Urlaub nicht dieses Jahr zum Teil nehmen kann, dann hätte ich nächstes Jahr 50 Tage Urlaub. Wäre für den AG ja auch blöd.
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Frage zum Alleinebleiben.
Betti kann eigentlich ohne Probleme viele Stunden am Stück allein bleiben. (Schläft und ist nach Ankunft auch sehr entspannt)
Neuerdings, hat sie Probleme, wenn ich mit einem Gast das Haus verlasse. Gehe ich allein passiert nix.
Wo würdet ihr mit dem Training da ansetzen? Ich meine, meine Gäste wechseln ja ab und zu. Rituale sind dieselben. Es ist je Person unterschiedlich intensiv.
Ich glaub mir fehlt da gerade der richtige Blickwinkel. ?
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