Aktuelles Daumendrücken für.....Teil II

  • So, jetzt haben sie drei Oberärzte nochmal angeschaut und alle sagen einstimmig, beim aktuellen klinischen Befund ist das - eh schon geringe - Narkoserisiko höher, als dass etwas passiert. Ich soll Sauerkraut füttern.

    Also, wenn jetzt drei Oberärzte mein Geld nicht wollen, obwohl ich völlig bereitwillig gezahlt hätte, vertraue ich mal darauf

  • Bei einem Glas ohne schmackhaftem Inhalt kann ich mir zwar auch nicht vorstellen, dass sie etwas davon runter geschluckt hat, muss aber gestehen, dass ich jetzt wohl trotzdem eine schlaflose Nacht vor mir hätte. Zumal ich mir auch fast sicher bin, dass ich kein Sauerkraut in Yoshi kriegen würde :ka:

    Ich drücke der kleinen Heidi und allen anderen, die es gebrauchen können, die Daumen.

  • Weil manche Versicherungen mWn darauf bestehen, dass sie einen ihrer Gutachter damit beauftragen. Und bevor es Knatsch gibt...

    Wenn ich weiterhin auf deren Antwort warten darf, schnapp ich mir selbst einen, das ist klar. Ich will den Schaden ja auch repariert haben...

    es geht um einen Verkehrsunfall, richtig?



    Im Haftpflichtfall darf der Versicherungsnehmer den Sachverständigen hingegen selbst aussuchen. Der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss die Kosten für das Kfz-Gutachten erstatten. Auch dann, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung ein Sachverständigengutachten eingeholt hat, darf der Geschädigte noch immer einen Gutachter seines Vertrauens beauftragen, dessen Kosten der Haftpflichtversicherer übernehmen muss (KG VersR 1977, 229).

    Ahhh, gut zu wissen. Dann mach ich mich nachher mal an die Gutachtersuche!

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