Ich bekomme sowohl von der TK in Ulm als auch von Herrn Rückert einen Bericht.
Ich denke nicht, dass da dann aber eindeutig "Pfusch" drin steht, sondern eher allgemein "Wundheilungsstörung" oder derartiges.
So weit lehnt sich meiner Erfahrung nach kein Mediziner (Human- oder Veterinärmedizin) aus dem Fenster, einem Kollegen schriftlich Pfusch zu bescheinigen.
Wenn der Pech hat, geht dann nämlich die TK gegen ihn persönlich vor.
Daher wird es auch mit Anwalt vermutlich schwierig, einen Pfusch zu beweisen, da ich nicht glaube, dass Du ein entsprechendes Attest bekommst.
Wir hatten das mit meiner Großmutter. Sie hat nachweislich über 10 Tage ein falsches Medikament bekommen und verstarb daraufhin. Zwei Ärzte haben uns das bestätigt (obwohl ich aufgrund eigener Ausbildung schon den Verdacht hatte), aber schriftlich wollte uns das keiner geben. Wir hatten lediglich Glück, dass die Sekretärin irrtümlicherweise den internen Bericht raus gerückt hatte, wo die falsche Medikation vermerkt und vom Oberarzt als fehlerhaft angemahnt worden war. Das Ganze ging vor die Ärztekammer, es gab eine Prüfung und obwohl wir Recht bekamen (falsches Medikament, Todesfolge) hieß es im Abschluss, dass meine Großmutter mit ihren 91 Jahren vermutlich ohnehin an der Grunderkrankung gestorben wäre, da hätten die 10 Tage auch nichts mehr geändert.
Will sagen: ich fürchte, dass bei einem Hund der Nachweis noch schwieriger und weniger erfolgversprechend ist.
Für Hunter alles Gute!