• Gute Morgen ihr Lieben :winken:

    Auch wenn ich jetzt bestimmt von allen gebrügelt werde, muss ich euch sagen, das es keinen Grund gibt dem Hund das Halsband abzumachen und den Halter anzuzeigen. Aber zu erst, ich bin total gegen Teletaker, genauso wie ich gegen Würgehalsbänder bin. Doch kenne ich einige die es Benutzen. Habe mit zwei, die den Teletaker benutzen, auch Kontakt. Habe es auch für totale Tierquälerrei gehalten und tue es auch noch. Aber er hat mir seine Weise erklärt, beim ersten ist der Hund Blind und Hört auch kaum noch, der hat wirklich nur vibrieren an. Doch der andere läßt tatsächlich Strom durch. Der Hund hat, früher alles Gebissen, was er vor die Augen begam. Es wurde, das konnte er an Hand Vidios belegen, wirklich mit viel Liebe, Arzt besuchen, Training und Sprühhalsband versucht den Hund an Menschen zu gewöhnen. Da mein Bekannter meinte er muß seine Artgenossen nicht mögen, doch Beißen ist nicht wirklich toll, er sollte aber die Menschen lieben lernen. Dann hat er einen Trainer gefunden, der mit ihm wirklich zwei Jahre gearbeitet hat und zwar mit Teletak und das was allle nicht mehr für möglich gehalten haben( es wurde ihm schon geraten,den Hund einschläfern zu lassen), dieser Hund liebt seine Menschen und akzeptiert andere. Mit Hunden hat er zwar noch seine Probleme, doch er beißt nicht mehr gleich los. Jetzt hat er den Teletak nur noch um und benutzt ihn nicht mehr. Doch der Hund braucht das irgentwie als Halt. Wenn er das abmacht, ist der Hund anders, als wenn er ihm sagen will"Mir fehlt was"auch wenn es sich doof anhört, es ist so. Es gibt bestimmt viele die dieses Ding falsch und ohne Verstand anwenden, doch zeigt mir dieses Beispiel das man nicht zu schnell jemanden verurteilen soll.
    So jetzt könnt ihr los schimpfen oder auch nicht :D

  • Ich würde das so pauschal nicht sagen. Sicher, lassen sich die meisten nichts rein reden aber man hat es nicht unversucht gelassen und so manch einen kann man doch überzeugen, also so sehe ich es.

    Lg
    Nicole

  • Bringen wir es auf den Punkt.

    1. Teleimpulsgeräte die mit Reizstrom arbeiten, sind verboten.
    2. Die Dinger sind völlig zu Recht verboten.
    3. Es mag ja durchaus sachgerechte und unschädliche Handhabungen geben, diese sind aber eher zufällig, selten und in keiner Weise klar definierbar.
    4. Mit Elektroimpulsgeräten kann nichts bewirkt werden, das sich nicht auch auf andere Art erreichen ließe.

    Und noch ein Wort an die "erst mal im Guten- mit Gesprächen versuchen" - Fraktion:
    Erwische ich jemanden mit einem Teleimpulsgerät, halte ich den Finger zwischen Hals und Halsband und lasse voll aufdrehen. Kann das Ding mehr als Lavendeldufft versprühen oder ein wenig zu vibrieren, ist die Hölle los.
    Lässt die Person das nicht zu oder handelt es sich um einen E- Schocker, wartet die Person mit mir auf die Polizei. Nur die körperliche Verfassung, in der die Person mit mir auf die Polizei wartet, würde durch diese Person selbst bestimmt werden. Das ist sogar legal.

  • Zitat


    3. Es mag ja durchaus sachgerechte und unschädliche Handhabungen geben,


    Wie sähe das aus? Den Finger vom Knopf weglassen? ;)

  • War es wirklich ein Teletak oder ein Erziehungshalsband oder ein Vibrationshalsband?

    Selbst wenn es eine Tele war, was ich absolut verabscheue, weiß man nicht, ob überhaupt das Ding zum Einsatz kommt. Ich kann es auch nur deshalb anziehen, da alleine durch das Tragen des Dings u.U. ein Meideverhalten eintritt. Das heißt aber nicht, dass der Halter wirklich abdrückt. Und solange man nicht sieht, wie der Halter abdrückt, solange ist es nicht strafbar. Ich hätte das Gespräch mit dem Halter gesucht, denn das Halsband zu behalten, ist auch eine Straftat.

    Habe das mal bei einem Jäger gemacht, dessen Hund was komisches am Hals hatte. Es war angeblich ein GPS, damit er seinen Hund nach der Jagd wieder findet, da der Hund nicht in der Lage war, alleine zurückzufinden. :kopfwand:

  • Hallo

    ich hätte den Kerl angezeigt.
    Die Anwendung von Teletakt ist verboten und damit basta.

    Bundesweites Verbot von Teletaktgeräten

    Keine Ausnahme beim Anwendungsverbot von Teletaktgeräten

    In der Fassung der Bekanntmachung des Tierschutzgesetzes vom 25. Mai 1998, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. April 2001, ist es nach § 3 Nummer 11 Tierschutzgesetz verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
    Neben den sog. Kuh- bzw. Schweinetreibern oder Kuhtrainern zielt dieses Verbot auf die Anwendung von Elektroreizgeräten (wie z.B. Teletaktgeräte) in der Ausbildung von Hunden ab. Das neuste Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 14. Mai 03 kommt, unter Berücksichtigung der oben genannten Novellierung des Tierschutzgesetzes zu dem Schluß, dass die Anwendung von Elektroreiz- oder Teletaktgeräten generell nicht erlaubt ist. Bestimmte Ausnahmefälle vom Anwendungsverbot, wie sie nach dem Urteil vom 12. Januar 1998, Amtsgericht Jever, aufgrund der alten Fassung des Tierschutzgesetz, noch in bestimmten Einzelfällen möglich waren, sind nach der Novellierung des Tierschutzgesetzes demnach nicht mehr gegeben. Bezogen hat sich das damalige Urteil auf den alten § 3 Nr. 5 Tierschutzgesetz (Ausbildungsverbot für Tiere, sofern dies mit erheblichen Schmerzen, Schäden oder Leiden verbunden ist). Beim Verkauf von verschiedenen Geräten, wie Teletakt-, Anti-fence- und
    Anti-bell-systemen, welche durch direkten Strom auf den Hund einwirken wird normalerweise leider nicht daraufhingewiesen, dass die Anwendung dieser Geräte bundesweit verboten ist. Die Freiverkäuflichkeit, wie sie im Moment noch besteht, darf den Käufer jedoch über das Anwendungsverbot nicht hinwegtäuschen. Vielmehr stellt die Anwendung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

    http://www.landkreis-konstanz.de/index.phtml?NavID=245.108&La=1

    Grüße Christine

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