„Martin Rütter – Die Welpen kommen“ auf RTL
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Naja, die österreichischen Tierschutzgesetze sind in Hinsicht auf Hunde aber auch wirklich an einem Punkt angekommen, wo ich hoffe, dass wir in D nicht hinkommen. Wenn ich meinen Hund nicht mehr am Rad mitführen darf und noch so ein paar Späße, hört es sich einfach auf.
Okay, der Beitrag stammt von 30 Seiten weiter hinten oder so.
Das Verbot hat nichts mit dem Tierschutzgesetz zu tun, sondern steht seit ewig in der Straßenverkehrsordnung. "Mitführen von Tieren an Fahrzeugen ist verboten". Über die Fahrzeugdefinition ist auch der Dogscooter und damit Zughundesport im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung problematisch bis verboten, je nach Rechtsauslegung.
Allerdings sind ist es u.a. die Tierschutzombudststelle, die medial ein Tierschutzdrama draus macht. Vorallem letztes Jahr und wurde das per Presseaussendung ziemlich breit getreten. Da wusste es teilweise sogar die Polizei, dass es verboten ist.
Wo finde ich denn das? Ich habe gerade den §74 StVO in der Fassung vom 10.02.2021 nachgelesen und finde das Verbot nicht? Der Link stammt direkt von der Seite des Bundesministeriums Klimaschutz, ..., Mobilität,....
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Weil ich nicht editieren kann:
§ 99. Strafbestimmungen.
(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen,
f)
wer Tiere während der Fahrt an einer Leine hält oder an Fahrzeuge anhängt, um sie mitlaufen zu lassen, ausgenommen die Fälle des § 74 Abs. 3,
§ 74. Bespannung.
(3) Werden Tiere uneingespannt an einem Fuhrwerk mitgeführt, so sind sie an ein Zugtier oder an das Fuhrwerk so anzubinden, daß sie sich nur an der rechten Seite des Fuhrwerkes oder hinter dem Fuhrwerk fortbewegen können und andere Straßenbenützer nicht behindern.
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Ein Fahrrad oder Luftreifenroller ab 12 Zoll Raddurchmeser ist ein Fahrzeug. Das ist der Knackpunkt.
Es steht und fällt mit der Definition von Fahrzeug.
Ein Fuhrwerk ist rein tierbetrieben und damit kein Fahrzeug. Ich kann aber zb ein Handpferd anhängen. Aber ich darf keinen Hund neben dem Dogscooter führen, der ist ein Fahrzeug
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Ich hab da echt Probleme. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Ein Fuhrwerk ist ein Fahrzeug. Am Fuhrwerk dürfte ein Hund angebunden mitgeführt werden, am Fahrrad nicht? Obwohl beides Fahrzeuge sind und in der StVO nicht zwischen beiden unterschieden wird?
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Meine Fuhren allesamt auf Sirenen aller Art ab. Da wurde mitgeheult was das Zeug hält. Zählt das auch?
Das hab ich hier gerne dreistimmig. Chica jault inzwischen nur noch, wenn die Jungs vorher schon seeeeehr laut sind, weil sie ja fast taub ist. Lucifer versteht nicht was dann abgeht und springt wild durch die Gegend.
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Ich hab da echt Probleme. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Ein Fuhrwerk ist ein Fahrzeug. Am Fuhrwerk dürfte ein Hund angebunden mitgeführt werden, am Fahrrad nicht? Obwohl beides Fahrzeuge sind und in der StVO nicht zwischen beiden unterschieden wird?
Ein Fuhrwerk ist kein Fahrzeug. Es hat keinen Menschen- oder Motorantrieb. (Naja, doch, manche Maschinen mit bis 10km/h Geschwindigkeit)
Ob allerdings ein Rad/Roller ein Fahrzeug oder ein Spielzeug ist, hängt von Felgendurchmesser ab (und teilweise von der erreichbaren Geschwindigkeit) . Ein Kleinkinderfahrrad zb ist kein Fahrzeug. Also darf es auch nicht auf der Straße fahren.
Dafür darf man Ö. mit Großrollern wie Dogscooter auf der Straße fahren (nur keinen wie auch immer angeleinten Hund mit haben, auch nicht Leine in der Hand), in Deutschland nicht.
Der Zughundesport ist ein Graubereich bzw je nach Auslegung verboten, auch wenn der Zughundesportobmann was anderes sagt - wenn ich den Hund am Rad unterstütze, bin ich nämlich wieder in der Fahrzeugdefinition. Es braucht im Grunde auch Sondergenehmigung und Duldung der Behörde.
Absurd: ja.
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Danke für die Erläuterung, das ist ja krass! Da darf man also nur noch außerhalb des Geltungsbereiches der Straßenverkehrsordnung den Hund am Fahrrad mitführen?
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Theoretisch. Praktisch - wenn mans nicht gerade in einer größeren Innenstadt macht - interessiert es absolut niemanden.
Grad in ländlichen Gegenden und co. Zumindest hatte ich in 2 Jahren die ich mit Hund Rad gefahren bin, nie irgendein Problem. Und genauso gab's bei uns im Dorf damals einige die immer mit Hund und Rad unterwegs waren. Genauso einige die Dogscooter gefahren sind.
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Neulich gesehen: Frau mit Lastenfahrrad und Hund an der Leine im dichten Nachmittagsverkehr. Hund bleibt mitten auf der Fahrbahn stehen, um zu pöbeln. Dahinter hupen die Autofahrer. Woraufhin die Frau ihren sich sträubenden Hund hinterherzieht, der sich das Halsband schon fast über den Kopf gezogen hatte. Da wundere ich mich schon, dass sowas erlaubt ist. Sonst wird jeder Furz durchreguliert, aber Radfahrer brauchen kein Kennzeichen, keinen Führerschein, keine Versicherung und können so abenteuerlich durch die Straßen zuckeln, dass einem vom Zusehen schon schwindlig wird.
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Von einem Einzelfall auf die Gesamtheit der Radfahrer zu schließen ist natürlich super sinnvoll...
Idiotische Verkehrsteilnehmer gibt es in jeder Gruppe, egal ob Radfahrer mit/ohne Hund, Fußgänger, Motorrad-, Roller- oder Autofahrer. Die allermeisten sind unauffällig, während die, die andere behindern oder gefährden, umso mehr auffallen.
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