„Martin Rütter – Die Welpen kommen“ auf RTL

  • Ich hab die Domingo-Familie immer nur auszugsweise gesehen (ich war schon 'n bisschen raus, als erzählt wurde, dass der Vorgängerhund genauso hieß, das finde ich immer sehr merkwürdig), von daher weiß ich jetzt nicht, wie lange der Hund im Zwinger sein soll und wie genau die Haltung bei denen aussieht.

    Ich schätze, manches ist dann auch einfach Auslegungssache - Anbindehaltung wäre z.B. nur an einer langen Laufleine zulässig. Ich vermute aber, dass es nicht als Anbindehaltung zählt, wenn der Hund nur zeitweise irgendwo angebunden ist und zwischendrin ja auch ganz "normal" Auslauf bekommt.

    Ähnlich mit 6 vs. 10 qm. (Außenbereich muss es meines Wissens nicht explizit geben.) Ersteres gilt wenn der Hund "den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt". Ich denke, die Anforderungen an die Zwingerhaltung gehen davon aus, dass ein Hund tatsächlich 23 von 24 Stunden eines Tages im Zwinger verbringt - von daher vermute ich, dass das bei dem Bernhardiner so alles durchgehen würde.

    Es wurde grundsätzlich nicht gesagt wie lange er und wann genau er im Zwinger sein soll. Ich gehe jetzt plakativ von der Nacht im Zwinger, und den Tag angebunden an der 9m Leine am Restaurant aus .

  • Ich hab die Domingo-Familie immer nur auszugsweise gesehen (ich war schon 'n bisschen raus, als erzählt wurde, dass der Vorgängerhund genauso hieß, das finde ich immer sehr merkwürdig), von daher weiß ich jetzt nicht, wie lange der Hund im Zwinger sein soll und wie genau die Haltung bei denen aussieht.

    Ich schätze, manches ist dann auch einfach Auslegungssache - Anbindehaltung wäre z.B. nur an einer langen Laufleine zulässig. Ich vermute aber, dass es nicht als Anbindehaltung zählt, wenn der Hund nur zeitweise irgendwo angebunden ist und zwischendrin ja auch ganz "normal" Auslauf bekommt.

    Ähnlich mit 6 vs. 10 qm. (Außenbereich muss es meines Wissens nicht explizit geben.) Ersteres gilt wenn der Hund "den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt". Ich denke, die Anforderungen an die Zwingerhaltung gehen davon aus, dass ein Hund tatsächlich 23 von 24 Stunden eines Tages im Zwinger verbringt - von daher vermute ich, dass das bei dem Bernhardiner so alles durchgehen würde.

    Es wurde grundsätzlich nicht gesagt wie lange er und wann genau er im Zwinger sein soll. Ich gehe jetzt plakativ von der Nacht im Zwinger, und den Tag angebunden an der 9m Leine am Restaurant aus .

    So rein vom Gefühl würd ich sagen, dass auch das als ok ausgelegt werden würde, da ja schon noch Spaziergänge und Kontakte zu Familie & Co. vorhanden sind.

  • Wenn grundsätzlich nichts gesagt wurde, kannst du doch auch nicht plakativ (der Begriff ist irgendwie unpassend, oder?) von deinen genannten Verweilzeiten ausgesehen?

    Es ging mir nicht um die Frage ob das in dem konkreten Fall jetzt ok ist, sondern eher allgemein gehalten weil ich den Gesetzestext nicht so recht kapiere. Da steht was von einem Liegeplatz an der frischen luft aber es scheint nicht zwingend einen Außenbereich erforderlich zu sein.

  • Zur Hütte im Zwinger: es macht durchaus Sinn, dass die Hütte ansich nicht riesig ist. Immerhin muss der Hund diese im Winter mit seiner Körperwärme heizen.

    Die im Biergarten gezeigte Anbindehaltung wäre in Deutschland verboten (allerdings weiß ich nicht, welche Dauer ein Hund daran verbringen muss, damit die Gesetze greifen), da in Deutschland nur sog. Laufleinen (die Leine hängt an einer weiteren waagrechten Leine/Stange und kann an dieser hin und her gleiten) erlaubt sind.

    Für mich stellt sich die Frage, ob das nur eine Absicherung im Welpen/Junghundealter ist, bis der Hund gelernt hat, dass er nicht zu den Gästen soll, oder für immer so bleiben soll.

    In dem Zusammenhang find ich es übrigens sehr "interessant", dass der Hund in der Freizeit sehr wohl andere belästigen darf, aber dort, wo es den Einnahmen schaden könnte, von Anfang an klar ist, dass er es eben nicht darf.

  • In dem Zusammenhang find ich es übrigens sehr "interessant", dass der Hund in der Freizeit sehr wohl andere belästigen darf, aber dort, wo es den Einnahmen schaden könnte, von Anfang an klar ist, dass er es eben nicht darf.

    Ja, das hat wirklich ein bißchen was von Hick und Hack.

    Mal darf der, dann wieder nicht.

    Das wird beim Training und mit dem "Verstehen" schwieriger werden.

    Wobei :denker: er darf ja zu anderen Hunden hinrennen.

    DAS scheint wohl wieder DER Unterschied zu eigenen Gästen zu sein?

    Wäre interessant, was dann passiert, wenn die Gäste nun ihrerseits ihre Hunde mitbringen.

  • Zur Hütte im Zwinger: es macht durchaus Sinn, dass die Hütte ansich nicht riesig ist. Immerhin muss der Hund diese im Winter mit seiner Körperwärme heizen

    Klar macht das Sinn aber wenn es eine abgeschlossene Hütte ist muss es doch trotzdem die Vorgaben erfüllen oder? Aber dann würde bei der konkreten Hütte auch die Sicht nach draussen fehlen oder?

    Das schlimmste was Domingo machen kann ist ja auch am Restaurant zu bellen. eyerolling-dog-face

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