Attest vom Psychologen - Wie geht es jetzt weiter?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe von meinem Arzt attestiert bekommen, dass ein Hund zur Unterstützung meiner Therapie dringend notwendig ist.
    Mein Vermieter und alle Mitbewohner im Haus haben nichts dagegen. Auch die anderen Eigentümer würde ein Hund nicht stören.
    Die Hausverwaltung jedoch stellt sich quer, und möchte eine offizielle Abstimmung darüber bei der nächsten Hausversammlung haben. Bis dahin, ist mein Hund jedoch schon in anderen Händen.
    Nun die Frage: Hat jemand Erfahrungen mit ärztlichen Attests? Könnte das Attest die Zeit bis zur Versammlung überbrücken?
    Kann die Hausverwaltung überhaupt etwas dagegen sagen?


    Danke :)

  • ich habe von meinem Arzt attestiert bekommen, dass ein Hund zur Unterstützung meiner Therapie dringend notwendig ist.

    Soetwas gibt es?
    Davon hab ich ja noch nie gehört, dass es "dringend notwendig" ist.

    Könnte das Attest die Zeit bis zur Versammlung überbrücken?

    Ich verstehe die Frage nicht, ehrlich gesagt.

    Kann die Hausverwaltung überhaupt etwas dagegen sagen?

    Natürlich. Zumindest bei uns kann die Hausverwaltung die Hundehaltung verbieten.

  • Soetwas gibt es?Davon hab ich ja noch nie gehört, dass es "dringend notwendig" ist.



    - Ja so etwas gibt es, das der positive Einfluss von Tieren, insbesondere Hunden, große Erfolge erziehlt.

    Natürlich. Zumindest bei uns kann die Hausverwaltung die Hundehaltung verbieten.

    Da die Hausverwaltung "nur" die Interessen der Eigentümer vertritt, versteh ich nicht wie sie das verbieten kann, wenn alle Eigentümer schriftlich zustimmen. Meine Frage ist eigentlich ob jemand schon mal mit einem Attest Erfahrungen gemacht hat und bspw. die Hausverwaltung erstmal umgehen konnte. In einigen Gerichtsurteilen wurde schon FÜR den Mieter entschieden. Jedoch finde ich eine Erfahrung aus dem Alltag, ohne Gericht, interessanter.

  • Mit welcher Begründung lehnt die Hausverwaltung denn ab?


    Ich weiß nicht unter was dein Hund laufen soll, aber Blinden- und Assistenzhunde laufen meines Wissens unter medizinische Hilfsmittel und nicht unter Hund. Deswegen gelten auch sämtliche Hundeverbotszonen in Lebensmittelmärkten, Behörden usw nicht.
    Je nachdem unter was dein Hund läuft wäre das ggf noch ein Argument? Bzw, wenn er darunter fällt brauchst du das Argument eigentlich garnicht...


    EDIT: Also ich rede hiervon:
    Rechtsfragen zum Blindenführhund - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

  • Ich würde da recht zügig einen Anwalt befragen, ob du dir den Hund auch ohne Zustimmung der Hausverwaltung anschaffen darfst. Nur ein Anwalt wird dir eine halbwegs rechtssichere Auskunft geben können

  • Die Hausverwaltung jedoch stellt sich quer, und möchte eine offizielle Abstimmung darüber bei der nächsten Hausversammlung haben.


    Die Hausverwaltung stellt sich nicht quer, sie geht den offiziellen Weg um sich abzusichern.
    Das ist ihr gutes Recht.


    Ich muss gestehen, ich habe eher Probleme mit dem Thema "Hund auf Rezept" und der Tatsache, dass der Hund jetzt sofort her muss, weil er sonst "weg" ist.
    Handelt es sich dabei um einen speziell ausgebildeten Assistenzhund oder wieso kann die Anschaffung nicht erst nach der abstimmung erfolgen?

  • Hallo nickner,


    es gab im Jahr 2013 ja schon den Entscheid des BGB, dass ein generelles Haustierverbot - im Sinne der Formulierungen vieler Einheitsmietverträge - nicht statthaft ist.
    Wenn die Hausverwaltung sich dagegen ausspricht, muss sie zwingende, den Einzelfall begründende Argumente vorbringen.


    Rechtlich betrachtet ist die Hausverwaltung nicht der Eigentümer der Immobilie, sondern lediglich ausführende Institution für bestimmte Verwaltungsthemen. Die letzte Entscheidung über die Immobilie liegt bei den Eigentümern und der Eigentürmerversammlung. Sollte von allen Eigentümern die Zustimmung vorliegen, würde ich zwar auch noch einen Anwalt anfragen, aber rein rechtlich betrachtet wüsste ich nicht, wieso sich die Hausverwaltung dann darüber hinwegsetzt kann/darf.
    Die Eigentümer setzten ja die Hausverwaltung ein, und nicht die Hausverwaltung bestimmt wer Eigentümer ist.


    Das nächste ist die Thematik der Assistenz- und Blindenführhunde, und da hat Javik schon erwähnt dass es andere Regelungen gibt.


    Grüße von Yodas Fraule

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