Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIII
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Gast41354 -
29. Dezember 2018 um 12:19 -
Geschlossen
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Wie kann man den froh sein, dass alles bald vorbei ist?
Naja, manche Frauen freuen sich auch auf den Ehevertrag...
Sowas wird hier nicht gemacht
Gibt keinen Grund dazu.Wie kann man den froh sein, dass alles bald vorbei ist?

Ich habe mich so irrsinnig gefreut, dem Tag entgegengefiebert und er hätte nie enden sollen. Ich habe den Tag von vorne bis hinten genossen.
Du auf den Tag selbst freue ich mich wie Bolle, aber mich nerven die Vorbereitungen so langsam total


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Nö, man darf auch als Privatperson Fallen benutzen, die Mäuse töten.
Ich dachte Wirbeltiere darf man nur mit entsprechenden Kenntnis töten.

Aber vielleicht ist das auch wieder nur so ein CH-Ding....
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Aber vielleicht ist das auch wieder nur so ein CH-Ding....
Mausefallen sind nicht verboten

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Da muss ich gerade an die Bundeswehrbezeichnung für Mausefalle denken: "Kleintierfalle Schnapp für Kleintier grau, tödlich, ohne Köder"
Sowas muss man lieben oder?
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Aber vielleicht ist das auch wieder nur so ein CH-Ding....
Mausefallen sind nicht verboten

Nein, aber es muss Sachgerecht passieren und garantier das mal als Privatperson.
Klar wo kein Kläger da kein Richter....
Zitat1. Gesetzliche Grundlagen Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) verbieten es, dass Wirbeltieren, zu denen auch Mäuse und Ratten gehören, ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt und dass sie qualvoll getötet werden. «Schadnager»-Bekämpfung hat deshalb so zu erfolgen, dass den betroffenen Tieren dabei möglichst wenig Leiden und Schmerzen zugefügt wird.
Art. 4 TSchG Grundsätze 2 Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten.
Art. 26 TSchG Tierquälerei 1 Mit Gefängnis oder mit Busse wird bestraft, wer vorsätzlich: b. Tiere auf qualvolle Art (...) tötet 2Handelt die Täterin oder der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Haft oder Busse bis zu 20 000 Franken.
Art. 16 TSchV Verbotene Handlungen bei allen Tierarten 1 Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten. 2 Namentlich sind verboten: a. das Töten von Tieren auf qualvolle Art
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Klärt mich einer über Retriever in Not auf?? Ist im anderen Thread OT
Sind das die, die für teures Geld Vermehrerhunde freikaufen?
"Aufklären" kann ich Dich nicht
aber der Verein war?/ist? hier im "Vorort" ansässig... dann gab's mal Abspaltung(en) und da war der VereinsSitz am Möhnesee...(wie heißt denn der andere Thread - ich gucke dann da mal rein)
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War eine alte Frage
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Als ob da jemand Anzeige erstatten würde.
Doch natürlich, muss schon allein aus versicherungstechnischer Sicht passieren. Sooo selten ist es nicht, bezw. sind inzwischen die Headsets intelligent genug, solche Geräusche rauszufiltern.
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Als ob da jemand Anzeige erstatten würde.
Doch natürlich, muss schon allein aus versicherungstechnischer Sicht passieren. Sooo selten ist es nicht, bezw. sind inzwischen die Headsets intelligent genug, solche Geräusche rauszufiltern.
Ja schon, aber wenn da "Microsoft" Mitarbeiter anrufen, dann sollte man sich keine Sorgen machen. Hatte ich auch, mit einem Daueranrufer aus dem Kongo.
Ich bin einfach ran und habe den Hörer nebenhin gelegt

Und dann natürlich geblockt
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Ja schon, aber wenn da "Microsoft" Mitarbeiter anrufen, dann sollte man sich keine Sorgen machen.
Auch das sind Leute die ihre Ohren brauchen... jemandem bleibenden Schaden zufügen ist auch nicht besser, als sich als "Microsoftmitarbeiter" ausgeben...
Höhrer weglegen ist gut, ich mache die Leute meist mit meinen blöden Fragen wahnsinnig
Ich werde nur seeeehr selten belästigt 
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