Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIII
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Gast41354 -
29. Dezember 2018 um 12:19 -
Geschlossen
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Aufgrund der "ohne-Rechnung-Abrede" würde ich auch von einem Mahnbescheid die Finger lassen.
Es besteht natürlich die Chance, dass er vor lauter Schreck auf den anschließend ergehenden Bescheid zahlt. Falls er aber widerspricht kommt es doch zu einem Verfahren. Und diese Kosten müsste dann @Cherubina zahlen.
Ich würde es unter "dumm gelaufen" verbuchen und abhaken.
- Vor einem Moment
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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@Cherubina Ich bin da ganz bei dir und finde sein Verhalten menschlich, ethisch und moralisch das allerletzte.
Solche Menschen würde ich gerne nackt in einen Ameisenhaufen setzen.Aber den beim FA anzuschwärzen (das kam ja nicht von Dir) finde ich (ganz persönlich) eben nicht ok, wenn man es vorher mitgemacht hat.
Sehe ich auch so.
Aber ich denke, wenn er das Geld wirklich am Finanzamt vorbei haben wollte, dann wird er im eigenen Interesse vermeiden wollen, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt wegen des Geldes, dass er Cherubina schuldet. Also gibt es gute Chancen, dass er zahlt, wenn er merkt, dass es auf eine Gerichtsverhandlung hinauslaufen könnte, und deswegen denke ich, dass er spätestens zahlt, wenn ihm der Mahnbescheid zugestellt wird.
Und wie ich schrieb, da muss überhaupt nichts erwähnt werden, wohin das Geld bezahlt wurde. Es geht einzig und allein darum die Rückerstattung des Geldes für die kaputten Ballen durchzusetzen. -
Aufgrund der "ohne-Rechnung-Abrede" würde ich auch von einem Mahnbescheid die Finger lassen.
Es besteht natürlich die Chance, dass er vor lauter Schreck auf den anschließend ergehenden Bescheid zahlt. Falls er aber widerspricht kommt es doch zu einem Verfahren.
Das stimmt nicht. Wenn er Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, kommt es nur zu einem Verfahren, wenn Cherubima daraufhin beantragt, dass es ein Gerichtsverfahren gibt, also dass die Angelegenheit an das Zivilgericht abgegeben wird, und den Vorschuss für die dafür anfallenden Gerichtskosten zahlt.
Ansonsten - Versuch an das Geld zu bekommen gescheitert, sie bleibt auf den Kosten für den Mahnbescheid sitzen (aber die sind nicht hoch), aber dann ist die Sache erledigt.
siehe hier:
Falls die Forderung nicht anerkannt wird: Der WiderspruchZitatWenn Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt worden ist, erhält der Antragsteller eine entsprechende Nachricht zusammen mit einer Kostenrechnung für ein streitiges Verfahren.
Das Mahnverfahren ist mit der Einlegung des Widerspruchs abgeschlossen;wenn der Anspruch vom Antragsteller weiter verfolgt werden soll, muss ein streitiges Verfahren durchgeführt werden. In diesem streitigen Verfahren wird der Anspruch aus dem Mahnbescheid im Rahmen eines normalen Zivilprozesses mit Klage und Klageerwiderung und evtl. Beweisaufnahme verhandelt und ggf. durch Vergleich oder Urteil entschieden.
Eine Abgabe an dieses Gericht erfolgt jedoch erst dann, wenn die Kosten für das weitere Verfahren gezahlt worden sind. -
Hi,
auch wenn ich mich unbeliebt mache, ihr diskutiert hier öffentlich noch durch wie man aus einem fehlgeschlagenen Schwarzgeschäft das beste machen könnte. Leute , in meinen Augen geht das gar nicht. Da fehlt jegliche Einstellung zu unserem Rechtsstaat, der nur durch solche Dinge überhaupt in die Schuldenlage gekommen ist. Und die Ehrlichen zahlen das mit.
Nee, so geht's irgendwie grad gar und überhaupt nicht. Das überschreitet Grenzen, die des Hundeforums sowieso.Mikkki
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Der Hund hat einen Knubbel rausgeschnippelt bekommen, das Loch ist etwa 8x8 mm und 5mm tief. Das war vor 10 Tagen, es wurde zugenäht und heute wurden die Fäden gezogen.
Der Hund hat sich gekratzt und die Wunde ist wieder komplett offen, so wie direkt nach der OP. Desinfiziert und sicher verbunden ist sie schon.
Was meint ihr, soll ich nochmal zur TÄ um sie neu zunähen zu lassen? Direkt nach der OP wurde sie ja auch wohl nicht grundlos zugenäht. Es waren zwei Stiche.
Ich hätte grundsätzlich kein Problem damit das Loch ungenäht zuheilen zu lassen. Aber da ursprünglich ja genäht wurde, ist es vielleicht doch besser wenn ich es neu zunähen lasse? -
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Ich denke, durchs Zunähen kann die Wunde schneller zuwachsen und dadurch verheilen.
Wäre es mein Hund, würde ich beim behandelnden Tierarzt nachfragen und eventuell mal drauf schauen lassen. -
Hi,
ich würd auch damit zum TA, Tendenz ,zunähen lassen und nach dem Fäden ziehen abdecken.LG
Mikkki
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Das kann man jetzt nicht neu nähen.
Besser von innen zuheilen lassen, aber unter tierärztlicher Kontrolle. Evtl. ist da Antibiose nötig.
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Das kann man jetzt nicht neu nähen.
Besser von innen zuheilen lassen, aber unter tierärztlicher Kontrolle. Evtl. ist da Antibiose nötig.
Blöde Frage, warum?

Ich meine, dass ich damals bei Amber‘s OP genau darüber mit den Tierärzten gesprochen habe, da ich immer Angst hatte, das die Naht aufgeht. -
Update: während ich versucht habe die TÄ zu erreichen hat er sich die zweite Stelle aufgekratzt und die ist jetzt auch komplett offen. Dabei habe ich genau diese Stelle vorher noch überprüft und sie war optisch tatsächlich schon schön zu. Kein bisschen offen, nichtmal mehr Kruste.
Die TÄ war nicht mehr erreichbar, habe also die zweite Stelle auch desinfiziert und und verbunden und die dritte (noch heile) Stelle auch gleich zum Schutz verbunden.
Ich werde morgen früh nochmal anrufen und fragen ob ich vorbei kommen soll.
Ich hatte echt absolut keine Ahnung, dass genähte Stellen wenn sie optisch schon schön verheilt sind noch SO furchtbar instabil sind. Da hätte mich die TÄ ruhig vorwarnen können, dann hätte ich sie direkt zum Schutz verbunden und nicht offen gelassen.
- Vor einem Moment
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