Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIII
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Gast41354 -
29. Dezember 2018 um 12:19 -
Geschlossen
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Und wo findet man die?Die meisten Käufer wollen die Wohnungen/Häuser, die sie kaufen, selbst beziehen.
Wenn man jetzt schon weiß, daß eine Eigenbedarfskündigung kommen wird, hat man noch genug Zeit, sich etwas Neues zu suchen.
Zur Grundbucheintragung dauert es mindestens sechs Wochen oder länger und dann noch drei Monate Kündigungsfrist.
Ich würd schonmal in Ruhe anfangen zu suchen.6 Wochen dauert das? Das ist super, dann bin ich fünf Jahre in der Wohnung und hab sogar 6 Monate Kündigungsfrist, oder?
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Mia hüpft durch die Welt... - Vor einem Moment
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Hallo,
hast du hier Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIII schon mal geschaut ?*
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6 Wochen dauert das? Das ist super, dann bin ich fünf Jahre in der Wohnung und hab sogar 6 Monate Kündigungsfrist, oder?
Dann hast du ja noch Zeit. Aber such ruhig schonmal; im Sommer wollen sie immer alle umziehen.

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Also mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag ist der Käufer der neue Eigentümer der Wohnung - er kann dann über die Wohnung verfügen und kann dann auch seine Eigenbedarfskündigung versenden - so meine ich. Die Eintragung im Grundbuch ist nur die Festschreibung des neuen Zustands
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da der kaufpreis/zahlung erst mit grundbucheitrag schwarz auf weiss feststeht, ist eigentümer erst offiziell wenn dies erledigt ist und kann auch dann erst rechte und pflichten ausführen
War zumindest die rechtssprechung bei meinen eltern
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Nein, kann ich nicht rein.

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Wegen der Mietsache: Da sich Gesetze immer mal wieder ändern, würde ich zum Mieterschutzbund gehen und mich aktuell beraten lassen.
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Dafür kann ma sich einfach freischalten lassen....andere können das besser erklären.
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Man gehe auf sein Profil -Benutzergruppen - Die gewünschte Gruppe aussuchen und auf Bewerbung klicken

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Hi,
man stelle sich vor der Kaufvertrag ist aus irgend einem Grund nichtig. Oder der Käufer kriegt den Kaufpreis nicht zusammen. Dann bleibt es bei den Eigentumsverhältnissen wie gehabt. Erst bei Grundbucheintragung bestätigt der Notar dass es tatsächlich zum Eigentumswechsel kommt und alles Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Ich glaube also nicht dass vorher Verfügungen die Wohnung betreffend vom neuen Eigentümer vorgenommen werden können.LG
Mikkki
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Sorry, aber was ist BSV und PRT?
Bandscheibenvorfall und Periradikuläre Rückenschmerztherapie.
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