Mein Hund hat erneut einen Menschen gebissen - und ich bin Schuld!

  • Ein bisschen OT,


    Liebe Leute, lasst mich euch eine Geschichte erzaehlen zum Thema Leuten schaden.


    Ich hatte vor zig Jahren eine Mischlingshündin, etwa 40cm, 14kg, nett, nur klaeffig.


    Eines Tages laed mich die Polizei zu einer Zeugenaussage auf die Wache ein. Ich trudel ein und da wird mir eroeffnet gegen mich Laege eine Anzeige vor. Eine Dame, dessen Namen ich inzwischen vergessen habe hat mich angezeigt denn meine Hündin habe sie gebissen.


    Die Story, mein Hund waere vorm Laden in Friedrichshain unangeleint gewesen und haette die Frau ohne Grund attackiert. Ich haette ihr gesagt sie koenne sich f***, und waere gegeangen.


    Ich musste erstmal schlucken, denn das Material was die Frau dort abgeliefert hatte war sehr umfangreich.



    -Fotos von mir von Facebook geklaut
    - Fotos meiner Hündin geklaut und so bearbeitet, dass sie groesser aussah
    -Fotos eines Hundebisses in Schaefi grosse an ihrem Bein
    -Überwachungsvideo von einer Frau die mir aehnlich sah im Laden zur betreffenden Zeit.


    Mit der ganzen Sache gab es nur ein Paar probleme. Erstens lebte ich zu der Zeit nicht mal in der Naehe von Friedeichshain, ging dementsprechend auch dort nicht in den Laden. Mein Hund wie ich beweisen koennte hatte keinen Schaefikiefer und statt dessen eine sehr gute Haftpflicht. Ausserdem erkannten selbst die Beamten, dass das auf dem Video nicht ich war.


    Die Frau hatte sich also nicht nur einen Beissvorfall ausgedacht sondern auch noch Beweismaterial gefaelscht um mir zu schaden. Ich kannte sie nicht mal, im Nachhinein stellte sich heraus dass mein damaliger Chef ihr auf dem Schlips getreten war und sie sich an jemandem rechen wollte, long Story.



    Das Verfahren wurde eingestellt und ich hab nie wieder etwas gehoert. Sauer bin ich immer noch.


    Merke, wenn du einen Hund hast kann dir immer jemand was.

  • Aber es hat das Ordnungsamt nicht interessiert, das die HH beteuerten es wäre ihrer nicht gewesen.


    Man kann schon Jemand schaden bzw. dem Hund. Obwohl nichts war.

    Genau das ist die Diskussion die ich so liebe ... (Achtung, Sarkasmus!)


    Im Fall des ursprünglichen Beißvorfalls wäre wohl niemand dagegen gewesen, wenn irgendjemand VOR dem Vorfall den zuständigen Behörden einen Tipp gegeben hätte. Im Nachinein, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.


    Ist aber noch nichts passiert, und es kommt zu einer Mitteilung an eine zuständige Behörde ... dann kommt sofort der Punkt auf, dass man jeden "anschwärzen" kann, um ihm zu schaden, unabhängig davon ob es tatsächlich der Fall ist oder nicht.


    irgendwie nicht Fisch, nicht Fleisch ...


    @Murmelchen Im von dir verlinkten Fall wird das Haltungsverbot nicht aufgrund des zweiten, nicht nachweisbaren Beißvorfalls aufrecht erhalten.
    Die Aufrechterhaltung des Haltungsverbotes wird begründet mit der nachweisbaren Uneinsichtigkeit des Hundehalters.
    Das geschieht zu Recht.

  • Es geht hier aber nicht um irgendwelche Luegen, um dem Halter eines unauffaelligen Hundes eins auszuwischen o.ae.
    Es geht um Hunde, die nach einem Vorfall eingestuft wurden, danach ungesichert unterwegs waren und es deswegen zu einem weiteren Vorfall gekommen ist....


    @Hundundmehr ich weiss. Ich hab auch nichts anderes behauptet :???: Es geht um das ignorieren der Auflagen...nach der Einstufung = Unzuverlaessigkeit des Hundehalters

  • @Murmelchen Ach, SO meintest du "Was passieren kann, wenn..."


    Das hatte ich dann falsch verstanden, sorry!


    Ja, Uneinsichtigkeit gehört geahndet, unbedingt.
    Aber als Einzelfallentscheidung, wo eben auch die Umstände berücksichtigt werden.

  • @Murmelchen Ach, SO meintest du "Was passieren kann, wenn..."


    Das hatte ich dann falsch verstanden, sorry!


    Ja, Uneinsichtigkeit gehört geahndet, unbedingt.
    Aber als Einzelfallentscheidung, wo eben auch die Umstände berücksichtigt werden.

    Ja. Ich meinte, was passieren kann, wenn Auflagen ignoriert werden und das rauskommt. Unabhaengig von Gerichtsurteilen/Ermittlungsergebnissen bzgl. einer Verletzung o.ae.

  • Ja. Ich meinte, was passieren kann, wenn Auflagen ignoriert werden und das rauskommt.

    Genau - was passieren KANN, aber nicht muss.


    Weil eben die Umstände mit berücksichtigt werden müssen.


    Deshalb auch von mir betont: "Einzelfallentscheidungen"



    Na logo nach Einzelfallentscheidung, wie sonst ;)


    Die Verfahrensdauer zog sich ganz schön in die Länge ...

    Im Fall von @Murmelchenwar eindeutig die fehlende Einsicht ausschlaggebend dafür, dass das Gericht entschied ein Hundehaltungsverbot für große Hunde auszusprechen.


    Im Fall der TE ... ja, auch sie hat gegen die Auflagen verstoßen.
    Ist der offenkundige Mangel an Einsicht tatsächlich vergleichbar mit dem Fall des Schäferhundehaltes?


    Deshalb mein Hinweis auf "Einzelfallentscheidung".


    Ich mag das nicht entscheiden, dafür sind andere Stellen da.
    Wenn diese entscheiden, der Halterin noch mal ein Chance zu geben, so dass sie den Hund behalten darf - dann freue ich mich für die Halterin. Natürlich baue ich dann auch darauf, dass sie zukünftig ohne wenn und aber die Auflagen einhält, logisch.

  • Wohin hat die Hündin diesmal gebissen, richtig, auch im "Eifer des Gefechts in die Wade gebissen".


    Nur .... das Problem scheint bei diesem Hund zu sein, dass er mal häufiger "im Eifer des Gefechts ist".


    Hündin geht auf junge Artgenossen los
    und
    Hündin bellt fremde Menschen an

    Hier bringt aber jemand gewaltig etwas durcheinander!


    Meine Hündin, die vor 4 Jahren aus einem rumänischen Shelter nach DE kam, und aufgrund ihrer Angst und Unsicherheit so ihre Startschwierigkeiten hatte, HAT NOCH NIE JEMANDEN GEBISSEN!!


    Der Wadenzwicker ist - mein Rüde...

  • Damit war es also tatsächlich BC mäßiges Zwicken, was auch nicht passieren darf, aber trotzdem einen anderen Stellenwert in der Beurteilung des Hundes hat als Beschädigungsbeissen.

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