Käfig, Kennel, Welpenauslauf - das Für und Wider

  • Meine erste Box ist zusammen mit dem BC eingezogen

    Das ist für mich wieder so ein "andere Lebensumstände, andere Verhältnisse" Beispiel ... (sorry, wenn ich mir das jetzt greife)

    Kennt man solche Verhältnisse nicht, fällt es einem schwer, sich das trotz (i.d.F. jetzt erweiterter) Schilderung richtig vorzustellen (das ist kein Vorwurf an Dich, @Antoni).

    In der einen Hand die Sachschilderung, in der anderen die juristische Interpretation ... also meine Einschätzung wäre, @Antoni ist nichts vorzuwerfen. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Hund, Mensch, Vieh, Arbeit, Lebensumstände und Gesetz.

    Juristisch kann man ihr eh nichts vorwerfen, moralisch muss jeder für sich selbst entscheiden ...

  • @Murmelchen

    Tierärztlich verordnet ist das eine Ausnahmesituation. Da sagt niemand was.

    Aber frag mal rum, all Diejenigen, die hier so toll von ihrer Boxenhaltung schwärmen, ob sie ihre Hunde für die gleiche Zeit stattdessen in einen Zwinger tun würden... Da wäre das Anti-Zwinger-Geschrei gross.

    Dabei wird aber vergessen oder besser gesagt aus Gutmenschentum heraus gekonnt ignoriert, dass einegeschlissene Box einem Zwinger entspricht und damit die Anforderungen an das Mindestmaß eines Zwinger zu erfüllen hat. Ich kenne keine Boxen mit Grundfläche 6qm. Zumindest keine, die gekauft werden können.

    Man kann sich aber auch alles so schön hin drehen wie man es braucht.

    Ja, mein Hund dürfte in bestimmten Situationen auch in den Zwinger. Voraussetzung er kennt ihn, akzeptiert ihn und das Ding hat Wasser, Schatten und ist gross genug.
    Dummerweise Einraumwohnung und kein Garten, ergo gibts nen Minizwinger.

    <diesem Gutmenschen hier wirds nun langsam zu dumm mit der Streitkultur einiger Menschen. Man kann ganz klar gegen etwas sein, aber man muss auch dann weder etwas unterstellen noch die anderen Teilnehmer beleidigen.

  • Aber frag mal rum, all Diejenigen, die hier so toll von ihrer Boxenhaltung schwärmen, ob sie ihre Hunde für die gleiche Zeit stattdessen in einen Zwinger tun würden... Da wäre das Anti-Zwinger-Geschrei gross.

    Ich greife diese Zeilen jetzt nicht raus, weil sie etwas besonderes hier wären, sondern weil sie einiges beinhalten, was hier glaub ich zu diesen Extrempositionen beiträgt. Also nicht persönlich gemeint!

    "So toll schwärmen" - das hab ich hier bei eigentlich keinem so empfunden. Vielmehr ging es darum, wann eine Box die beste, wenn nicht gar einzige Alternative ist. Ich glaube nicht, dass irgend jemand nicht lieber einen Hund bzw. Lebensumstände hätte, bei dem alles auch ohne Box rund und entspannt, zumindest aber machbar läuft. (Und Lebensumstände können sich auch ändern, darauf hat man nicht immer Einfluss. Als Sandor bei mir einzog war definitiv nicht abzusehen, dass meine Arbeitsstelle Jahre später umzieht, und erst recht nicht dass ich dort nicht mehr die Möglichkeit habe, ihn in einem Nebenzimmer mit Türgitter unterzubringen.)

    "Boxenhaltung" - allein das Wort impliziert schon, dass der Hund in der geschlossenen Box einen wesentlichen Teil seiner Zeit zubringt. Auch das habe ich hier so nirgends rausgelesen, außer nach OP's vorübergehend. Aber nirgends als "Haltungsform". Und in so fern kann auch niemand davon schwärmen, oder?

    "Ob sie ihre Hunde für die gleiche Zeit statt dessen in einen Zwinger tun würden" - da kann ich nun nur für mich sprechen, und die klare Antwort ist wie erwartet Nein. Denn genau das ist zumindest bei uns ja der ausschlaggebende Punkt dafür, dass Sandor überhaupt stundenweise in der geschlossenen Box ist: Es ist die einzige Möglichkeit, wie er diese Gruppenzeiten bei mir verbringen kann. Denn die Schwierigkeit beim Zwinger sind ja nicht die Stäbe, sondern die Isolierung eines hoch sozialen Tieres von seiner Gruppe. Da sollte man also m.E. gut abwägen, was im Notfall für den Hund schwerer wiegt: Die räumliche Begrenzung oder die Isolation. Beidem gemeinsam ist, dass es nur für einen überschaubaren Zeitrahmen vertretbar ist und nicht als generelle Haltungsform. (Richtig übel, und da bin ich völlig bei den Boxgegnern, wird es wenn beides zusammen kommt. Sprich, der Hund in einer Box über mehr als einen sehr kurzen Zeitraum in der Wohnung allein gelassen wird. So was darf echt nur in absoluten Ausnahmefällen vorkommen.)


    Ich würde von denjenigen, die hier so vehement gegen die Box argumentieren, aber wirklich gern einen anderen Lösungsvorschlag für meine Situation lesen! Denn ernsthaft, meine Traumlösung ist es ja nun wahrlich nicht. Allerdings zeigen sich mir momentan nur folgende Optionen:

    • meine gewählte: Sandor verbringt an vier Vormittagen die Woche je 3 Stunden in der geschlossenen Box bei mir im Gruppenraum und schläft dort. Falls nicht, kann ich ihn immer mal kurz ansprechen, ihm einen kleinen Keks reinreichen, kurz ihn wissen lassen dass ich für ihn da bin und alles in Ordnung ist.
    • Sandor könnte allein in einen anderen Raum, dieser würde allerdings wechseln je nach dem wo gerade frei ist. Das ist für einen Hund wie ihn, der ganz extrem seine gewohnten Abläufe braucht, ein riesiger Stressfaktor. Genau wie die nächste Möglichkeit:
    • Ich könnte ihn bei einer Kollegin im Büro lassen. Das habe ich auch schon versucht. Ergebnis: Ein total gestresster Hund, der überhaupt nicht zur Ruhe kam. Und die Quittung: Heftiger Allergieschub mit Hautproblemen und Koliken, dazu am dritten Abend ein fokaler Anfall. Fand ich ziemlich unlustig.
    • Natürlich könnte er auch allein daheim bleiben. Ob das schöner für ihn wäre ist Frage eins. Ein Problem wäre es aber definitiv bei einem Hund, der rund um die Uhr alle vier Stunden raus muss und auch vier mal am Tag zumindest eine Kleinigkeit fressen.
    • Ihn irgendwo betreuuen zu lassen fällt raus. Er lässt sich von anderen nur in meinem Beisein anfassen, ist mit anderen Hunden nur in Ausnahmefällen kompatibel, und auch da muss man gut ein Auge drauf haben.
    • Natürlich könnte ich ihn auch abgeben. Über die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hund mit seinen vielfältigen Problemen gesundheitlicher wie auch psychischer Natur einen dauerhaften Platz findet, an dem es ihm wesentlich besser geht als hier, können wir gerne spekulieren. Ich schätze sie nicht sonderlich hoch ein. Wer ist schon bereit, über Jahre wie gesagt alle vier Stunden raus zu gehen, das aber (und nur ab und an mal!) für maximal zwei Stunden und auch nur in bekanntem Gebiet? Dabei ständig aufmerksam zu sein? Auf Urlaub, Ausflüge, Kino, Essen gehen, Treffen mit Freunden und auch sonst so ziemlich alles zu verzichten? Dabei aber gleichzeitig den Hund geistig ausreichend auszulasten? Damit zu leben, dass er bei Gewitter, Feuerwerk und sonstigen Aufregungen nicht einfach bellt, sondern alles zusammenschreit? Die Wohnung für einen Hausstauballergiker tauglich zu machen? Zumal eine Umstellung ihn so was von aus der Bahn werfen würde, da wären all seine Baustellen (auch die gesundheitlichen, von denen es ebenfalls eine lange Liste gibt) wieder voll da...

    Ernsthaft, ich wäre für eine Lösung ohne geschlossene Box sehr dankbar. Mir fällt aber keine ein, die für den Krümel nicht wesentlich schlimmer wäre als ein gewohnheitsmäßiges Schläfchen an einem Ort, den er als Sicherheitszone empfindet und auch von sich aus gerne aufsucht. Zumal ich mein gesamtes Leben schon Und von diesem Blickwinkel aus trifft es mich schon ziemlich, wenn hier die Moral- und Tierschutzkeule ausgepackt wird. Wäre was anderes, wenn ich den Eindruck hätte es ginge ihm in irgendeiner Form nicht wirklich gut. Aber so lange ich im Gegenteil immer wieder von Leuten, die ihn als Junghund erlebt haben, darauf angesprochen werde wie er im Laufe der Zeit aufgeblüht ist und wie gelöst und glücklich er wirkt - so lange sehe ich ihn ehrlich gesagt nicht als Tierschutzfall. Trotz der vier Vormittage.

  • Zwecks der Zwingerfrage, ich schmeiß die Hunde lieber in den Zwinger (40qm mit Bäumen und Hütte) als in die Box.
    Ist für sie natürlich angenehmer, leider wohnen wir noch in einer Wohnung und den Zwinger gibts nur am Bauernhof der Schwiegereltern.

    Aber ich muss sagen, es ist wahnsinnig praktisch Hunde zu haben die das alles kennen. Zeitweise Unterbringung im Zwinger, kurzes Sichern oder Runterfahren in einer Box sowie pennen in der Box (im Auto bei Turnieren, Training, Seminar) und natürlich das normale Alltagsleben im Haus/Wohnung.
    Grad bei Hunden die nicht immer einfach sind im Alltag ist das praktisch und erleichternd.

    Hätte ich easy going Mitläuferhunde würd ich aber auch nicht alle dieser Optionen bedenken, außer das mit dem Auto.

  • Aber ich muss sagen, es ist wahnsinnig praktisch Hunde zu haben die das alles kennen. Zeitweise Unterbringung im Zwinger, kurzes Sichern oder Runterfahren in einer Box sowie pennen in der Box (im Auto bei Turnieren, Training, Seminar) und natürlich das normale Alltagsleben im Haus/Wohnung.
    Grad bei Hunden die nicht immer einfach sind im Alltag ist das praktisch und erleichternd.

    Hätte ich easy going Mitläuferhunde würd ich aber auch nicht alle dieser Optionen bedenken, außer das mit dem Auto.

    Das kann ich nur ausdrücklich bestätigen.

  • @Montagsmodell


    Auszug aus der TierSchHuV
    §5
    ...

    (2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.

    ...

    Eine GESCHLOSSENE Box ist ein eigener Raum. Das ist schlicht und ergreifend eine Sache der Physik.
    Eine GESCHLOSSENE Box ist aufgrund der Grösse und des geplanten Verwendungszwecks NICHT für den Aufenthalt von Menschen bestimmt.
    Denzufolge sind für eine GESCHLOSSENE Box die Anforderungen wie für einen Zwinger zu stellen - und daraus folgt => für die GESCHLOSSENE Box treffen die Anforderungen von §6 Abs. 2 zu.

    Auszug aus der TierSchHuV

    §6
    ...
    (2)In einem Zwinger muss

    1.dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:

    Widerristhöhe bis 50 cm => Bodenfläche mindestens 6 qm

    Widerristhöhe bis 65 cm => Bodenfläche mindestens 8 qm

    Widerristhöhe über 65 cm => Bodenfläche mindestens 10 qm

    ...

    Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
    ...


    Das ist keine Erfindung meinerseits, sondern schlicht und ergreifend Inhalt des Tierschutzgesetzes und seiner Folge-Verordnungen. Wenn man es objektiv betrachtet, gibt es da auch keinen Interpretationsspielraum.

    Ausser in Bezug auf mögliche Ausnahmeregelungen, die aber bereits ebenfalls in der TierSchHuV enthalten sind - übrigens auch @Das Rosilein
    siehe hierzu §1 TierSchHuV

    Auszug aus der TierSchHuV

    §1
    ...

    (2) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden

    1.während des Transportes,
    2.während einer tierärztlichen Behandlung, soweit nach dem Urteil des Tierarztes im Einzelfall andere Anforderungen an die Haltung notwendig sind,
    3.bei einer Haltung zu Versuchszwecken im Sinne des § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes, soweit für den verfolgten wissenschaftlichen Zweck andere Anforderungen an die Haltung unerlässlich sind.
    ...


    Also hier darauf rumzureiten, dass es ja bsp. tierärztlich bedingte Ausnahmen gibt, ist lachhaft - denn wenn man sich mit dem Thema mal mehr befasst hätte, als bsp. nur einen Artikel eines einzelnen Juristen zu lesen, dann hätte man bsp. längstens GEWUSST, dass es entsprechende Ausnahmen diesbezüglich gibt.

    Fakt ist - die TierSchHuV schreibt vor, dass Hunde selbst dann, wenn sie den grössten Teil des Tages ausserhalb eines Zwingers gehalten werden, grundsätzlich mindestens 6qm zur Verfügung haben müssen, WENN sie eingesperrt werden.

    Zeige mir einer eine handelsübliche Box, die diese Vorgabe erfüllt. Rechnen kann ich noch. Und selbst die grössten Faltboxen erreichen nicht mal 1,5 qm.


    Na ja, da es idR ja keine Kläger gibt, die die Boxenhalter anklagen, gibt es auch keine Richter, die gemäss TierSchHuV ein für allemal klarstellen, dass Boxenhaltung - und dazu zählt AUCH, wenn der Hund den grössten Teil des Tages, ausserhalb gehalten wird - ausser in entsprechenden Ausnahmesituationen, gegen das Tierschutzgesetz ist und somit die Halter zumindest eine Ordnungswidrigkeit begehen.

    Nur mals so - Tiere, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 beziehen, können eingezogen werden - siehe auch TierSchG §19 Abs. 1 Nr. 2

    Das nur mal so als Hinweis, dass sich Hundehalter, die Boxenhaltung favorisieren, sich in einem ziemlichen Graubereich bewegen und grundsätzlich sich nicht mehr darüber beschweren sollten, dass Tiere vor dem Gesetz recht "lasch" behandelt werden.


    Da es aber vergebliche Liebesmüh ist, Boxenhaltern ihr entgegen dem Tierschutz stehendes Tun vor Augen zu führen, war's das für mich. Bleibt bei eurem Gutmenschentum - und betet dafür, dass die Laschheit unseres Gesetzgegebers zur Durchsetzung des TierSchG und seiner Folgeverordnungen weiterhin bestehenbleibt. Denn dadurch könnt ihr weiter eure Hunde in Boxen sperren ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.

  • Und was haben wir jetzt genau gelernt? Alle die eine Box besitzen sind doof? Oder ab 1,5qm nicht doof? Oder doch erst ab 6qm? Und auch erst wenn Boxtür zu? Oder erst wenn Boxtür zu nach 15min? Oder 60min?
    Am besten alle Boxen verbrennen? Oder nur die unter 1,5qm?

    Ah.. ne.. ich bin auch raus. Es wird langsam aber sicher unerträglich und lächerlich. Vor allem an die Anrede „Boxenhalter“. Es wäre lustig wenn der Versuch nicht so traurig wäre hier anderen den Stempel „Boxenhalter“ zu verpassen.

  • Die meisten hier leben zwar in Deutschalnd, aber ihr haben ja noch ein paar Nachbarländer, die hier ja auch vertetten sind.
    Wenn es interessiert:

    In der CH ist die Grösse für eine geschlossene Box zum sowohl für Haltung, aber auch für Ruhezeiten und Schlafen in Einzelboxen vorgegeben und unterscheidet sich von der, der "Laborboxen" (also Hunde die Dauerhaft in einer Box leben dürfen/müssen/ sollen).

    Die Tabelle und den Hinweis findet man in der TSchV - Anhang 1, Tabelle 10

  • In der Schweiz wäre es also illegal einen Hund in einer Handelsüblichen Box zum Ruhen einzusperren. Meine Hunde bräuchten für diesen Zweck in der Schweiz eine Box von 4,3 qm oder habe ich da was missverstanden?

  • @MoniqueG
    Ich denke schon (bin natürlich ken Experte).
    In der Fachinformation Tierschutz - Boxen und Zwingerhaltung von Hunden (ist eine Art Merkblatt zum Gesetz rausgegeben vom Vetamt) steht folgendes:

    Transportboxen nicht zur Haltung verwenden
    Hunde dürfen nicht in Transportboxen eingesperrt werden. Solche Boxen sind nicht zur Haltung, sondern als Transportmittel gedacht. Werden Transportboxen als Rückzugsort angeboten, muss vorgängig das Verschlussgitter dauerhaft entfernt worden sein.


    Entsprechend würde ich den Gesetzestext so interpretieren.

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