Auch mal eine einfache juristische Frage:
Meine Schwester und ich sind zerstritten. Wir haben seit Jahren keinen Kontakt mehr.
Sollte sie vor mir sterben (sie ist 4 Jahre älter, aber man weiß ja nie ...), inwiefern bin ich dennoch in der Pflicht, mich um ihre Angelegenheiten zu kümmern?
Erbe ablehnen. Dann kann man dich nur für die Beisetzung in die Pflicht nehmen.
Alles andere muss dann das Amt regeln.