Mein Nachbar will meine Hunde vergiften.

  • @Rikah: is Dir das so passiert? :shocked:


    Ich weiß schon, es gibt Armleuchter ohne Ende..... Aber kommt wahrscheinlich auch auf den Hund an. Müßte ich mit meinen Hunden zum Wesenstest, würd ich das ziemlich gelassen sehen... (ich kenn auch wen, der die Dinger macht und hier in der Gegend zuständig ist *gg ....und rein zufällig meine Hunde ausgebildet hat damals im Verein..... *pfeif.....) OK, die hundert Euronen würden mich auch ärgern. (kann man sich den Betrag eigentlich, wenn man den Test mit Bravour besteht, vom Anzeigenden wiederholen? :p *gg Hach, das wär schön....)

    Leider ja.


    Wesenstest bestehen ist hier kein Problem, ist reiner Affentanz. Ätzend war ein Jahr Leinen-und Maulkorbknast (ein Termin war gerade um, der nächste voll).


    Ein Test vom Gutachter wurde (trotz vorheriger Zusage) nicht anerkannt. Es müsste der Gemeindetermin mit Amtsvet sein. Letztlich also 200€ zum Fenster rausgeschmissen.


    Nein, kann man sich nicht wiederholen. Und es ist auch kein lebenslanger Persil-Schein.
    Im Gegenteil. Im Wiederholungsfall könnte direkt Gefährlichkeit festgestellt werden. Trotz Wesenstest.

  • Du, ich kenne das. @Norma


    Die Leute sind immer sehr gut darin, den moralischen Zeigefinger zu heben und andere zu belehren.


    Und ja, sie geben auch zu, mal Fehler zu machen.


    Aber: sie erzählen nur selten welche.


    Warum? Weil sie mit eben jenen Reaktionen rechnen.


    Wo sind denn hier die Schuldbekenntnisse?
    Die findet man doch recht selten, nicht wahr?
    Nicht, weil sie nicht passieren, sondern weil sie nicht erzählt werden.


    Aber wenn andere einen Fehler gemacht haben: yeah gib ihm.


    Und genau das ist so scheinheilig.


    Und ja, wenn ich zu dem letzten Mittel, nämlich auf den Knien rumzukriechen nicht bereit bin, man möge mir meine menschlichen Fehler auch hier verzeihen, dann gibt es halt einen abschließenden Spruch.


    Der vielleicht sogar mal kurz das Spiegelbild des Gegenübers aufblitzen lässt.


    Bin gerne bereit an anderer Stelle eure Anfeindungen zu beantworten.


    Hier nicht mehr.


    Tut mir leid Sonja.

  • @Spitzname du müllst hier die ganze Zeit den Thread mit deinem Thema zu, was aber nichts mit dem Problem der Threaderstellerin zu tun hat. Kannst du dies nicht mal in einem eigenen Beitrag machen?

  • Leider ja.
    Wesenstest bestehen ist hier kein Problem, ist reiner Affentanz. Ätzend war ein Jahr Leinen-und Maulkorbknast (ein Termin war gerade um, der nächste voll).


    Ein Test vom Gutachter wurde (trotz vorheriger Zusage) nicht anerkannt. Es müsste der Gemeindetermin mit Amtsvet sein. Letztlich also 200€ zum Fenster rausgeschmissen.


    Nein, kann man sich nicht wiederholen. Und es ist auch kein lebenslanger Persil-Schein.
    Im Gegenteil. Im Wiederholungsfall könnte direkt Gefährlichkeit festgestellt werden. Trotz Wesenstest.

    Boah, wat fürn Kack....... Ey, diese Hundegesetze... Was die für einen Quatsch verzapfen, die Politiker, das geht auf keine Kuhhaut... *kopfschüttel... Vor allem, weil die Amtsvets immer so viel Ahnung haben.


    Ich mein, daß ein Gutachten Geld kosten, ist klar. Aber hey - in der Regel beauftrage ICH das Gutachten, dann zahle ich das auch. Wenn die Stadt meint, ich bräuchte eines für ihr gutes Gewissen, soll die das doch zahlen.... (ja ich weiß schon - die denken sich, der HALTER will ja den Hund frei laufenlassen....Soll er doch nachweisen.....).

  • Ich nehme diese Drohung erst und habe große Angst.

    Genau das wollte er auch erreichen. Ich habe da eine etwas andere Meinung zum Thema bellen und Garten. In MEINEM Garten darf MEIN Hund bellen, wenn er etwas hört. Und das hat mir oder meinem Hund keiner zu verbieten. Solange mein Hund niemanden bedrängen kann oder keine stundenlangen Kläfftiraden von sich gibt, der Zaun ausbruchsicher ist und er sich abrufen lässt, ja, dann darf er auch melden. Und das soll er auch tun. Wo kommen wir denn da hin, wenn der eigene Hund auf dem eigenen Grundstück keinen Laut mehr von sich geben darf?!?


    Den Kerl würde ich das nächste Mal zusammenscheißen und ihm sagen, dass er sich verziehen soll. Ansonsten: Garten kontrollieren und sich nicht einschüchtern lassen. Wenn das nicht geht, umziehen.

  • @Spitzname du müllst hier die ganze Zeit den Thread mit deinem Thema zu, was aber nichts mit dem Problem der Threaderstellerin zu tun hat. Kannst du dies nicht mal in einem eigenen Beitrag machen?

    Nicht mehr oder weniger, als andere User, die auch davon reden, wie SIE SELBST reagieren würden.
    Oder von ihren Erfahrungen berichten.
    Und dabei völlig außer Acht lassen, dass Sonja vom Wesenstyp ganz anders ist.


    Und wenn mir jemand die Wörter umdreht und Situationen so umgebaut werden, bis sie schön passen, zum drauflos hämmern, darf ich das doch bitte noch richtig stellen.
    Auch hier.


    Es passte (ursprünglich) sehr wohl zum Thema. Nämlich ein Mann, der ausrastet, schreit und übergriffig wurde.
    Und das, wenn man der Situation ruhig entgegenkommt, die Lage eher entschärft.


    Wenn sich daraufhin irgendwelche Leute berufen fühlen, die geschilderte Situation, um die es gar nicht ging, auseinander zu pflücken, dann ist das nicht auf meinem Mist gewachsen.


    Verstanden?





    Was schon mal sehr gut ist, dass der Mann weder in der Gegend wohnt, noch regelmäßig die Hausmeistertätigkeit im Nachbarhaus verrichtet, sondern nur aushilfsweise dort ist.


    Aus dem Text lässt sich leider nicht herauslesen, wie du reagiert hast. Also, ob du etwas zu dem Mann gesagt hast, als der Vorfall im Garten stattfand oder, als er am Auto zu dir sprach.


    Er wird sich tierisch erschreckt haben und deshalb so wütend geworden sein.


    Auch wenn es schwer fällt, weil du (aus „guten“ Gründen) gerade nicht so gut mit Menschen kannst... wenn du ihn das nächste mal siehst, überlege, ihn auf die Situation anzusprechen.


    Seit dem ist ja dann auch ein wenig Zeit vergangen und seine Wut verflogen bzw. nicht mehr so akut.


    Du könntest ja von deinem Vorhaben erzählen, einen Sichtschutz an den Zaun anzubringen.
    Und das aufgrund des Geschehens.


    Bevor man zur Polizei geht, oder zum Arbeitgeber, sollte das schon drin sein.

  • Meine Erfahrung. Wenn jemand ein echter Tier- oder Hundehasser ist nützt alles reden nicht.
    Wenn es ein verärgerter Nachbar/Mitmensch ist, macht Kommunikation fast immer Sinn.


    Zu welcher Katogerie dieser besagte Mensch gehört wird die TE besser einschätzen können als wir hier im DF.

  • Und das, wenn man der Situation ruhig entgegenkommt, die Lage eher entschärft.

    Genau dieser Versuch hat ja hier zu einer Eskalation geführt (was mMn absehbar war). Wäre mir, wenn es um meine Hunde geht, viel zu riskant.
    Davon abgesehen bleibe ich gerade vor dem Hintergrund meiner Erfahrung dabei: Wenn bereits eine Grenze übertreten und, wie hier, bereits der Versuch unternommen wurde, einen Hund zu verletzen, helfen nur klare Fronten.
    Freundlich, deutlich, klar, ohne den Drang, dem Gegenüber "die Augen öffnen" und somit Recht haben zu wollen. Das sind Machtspiele, die regelmäßig ins Auge gehen. Hat man ja hier sehr eindrucksvoll gesehen.

  • Aber deswegen würde ich an deiner Stelle nicht zur Polizei gehen [...] Denn erstens kann die Polizei nichts machen, und er hat ja bisher auch nichts wirkliches gemacht, was man anzeigen könnte

    So ganz stimmt das nicht, denn schon die Androhung einer Straftat, in diesem Fall - leider immer noch - Sachbeschädigung, ist laut Rechtslexikon eine Straftat:



    Androhung von Straftaten



    Gemäß § 126 StGB ist die Androhung der dort aufgezählten Straftaten strafbar. So kann z.B. derjenige, der einen Mord (siehe Mord), einen Totschlag (siehe Totschlag), eine schwere Körperverletzung (siehe Körperverletzung) oder einen Raub (siehe Raub) androht, mit einer Freiheitsstrafe (siehe Freiheitsstrafe) bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe (siehe Geldstrafe) bestraft werden.


    Androhung ist hierbei die Ankündigung, die Begehung einer der in § 126 StGB genannten Taten stünde bevor, wobei der Drohende vorgibt, hierauf Einfluss zu haben. Das Delikt muss dabei bereits in seinen wesentlichen Zügen konkretisiert sein.


    § 126 StGB schützt den öffentlichen Frieden, sodass die Androhung geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören. Das ist dann der Fall, wenn die Tat die konkrete Besorgnis begründet, dass der Friedenszustand oder das Vertrauen in seinen Fortbestand in Teilen der Bevölkerung erschüttert oder deren Neigung zu Rechtsbrüchen angereizt wird.


    Quelle: Androhung von Straftaten | Kanzlei Dr. Buchert & Partner

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