Der "gefährliche" Hund

  • Was doch eigentlich klar sein sollte: Es sind NICHT die gestohlenen Gebäckteilchen und die Dekomaske, die der Frau jetzt zurück auf die Füße fallen, und auch keine "Jugendsünden" in Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz - sondern der LANGE ZEITRAUM, in dem sie mit dem Rechtssystem auf Kriegsfuß stand, und der ihr aufgrund der österreichischen Gesetzeslage eine längere Wohlverhaltensphase (danke Phonhaus für dieses Wort) eingebracht hat, als jemandem der nach nur einer Straftat einsichtig war.

    Zur Einreise des Welpen: Seit 2015 gelten hier die gleichen Bedingungen wie auch in Deutschland - keine Verbringung vor der 15 Lebenswoche, und auch nur mit gültiger Tollwutimpfung https://www.travel4dogs.de/einreise-oesterreich.html

  • Und mit dem jetztigen Alter 52 kann bei Taten vor 19 Jahren auch nicht gut mehr von "Jugendsünden" gesprochen werden...

    Egal. Ich bin durchaus sehr für den Rehabilitationsgedanken und finde das, was ich vom österreichischen System dazu gelesen habe, ziemlich "speziell." Von daher wünsche ich persönlich weiterhin Glück fürs Gnadengesuch, den Rest soll dann mMn der (sorgsam und achtsam durchgeführte) Hundeführerschein zeigen. Ändert aber nichts daran, dass mir die Inszenierung dieser Geschichte sauer aufstößt und es dabei nur ein armes Opfer gibt: Nämlich den Hund.

  • https://www.ndr.de/nachrichten/ni…h,hund1670.html

    Zitat

    Offenbar ein Schutzhund der Luftwaffe hat im Sommer 2019 einen 55-jährigen Holdorfer schwer verletzt. Das haben Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt. Sein Herrchen, nach Informationen von NDR Niedersachsen ein Luftwaffenangehöriger vom Standort Diepholz, soll den Hund von seinem Opfer weggezogen, den Schwerverletzten aber einfach liegen gelassen haben.

    ....

    Durch zahlreiche Hinweise war die Polizei nach eigenen Angaben auf die Spur des Hundes gekommen. Eine DNA-Spur habe zum "dringenden Tatverdacht" geführt. Die Polizei und die Oldenburger Staatsanwaltschaft ermitteln gegen den Hundehalter wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und der unterlassenen Hilfeleistung.

  • Was doch eigentlich klar sein sollte: Es sind NICHT die gestohlenen Gebäckteilchen und die Dekomaske, die der Frau jetzt zurück auf die Füße fallen, und auch keine "Jugendsünden" in Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz - sondern der LANGE ZEITRAUM, in dem sie mit dem Rechtssystem auf Kriegsfuß stand, und der ihr aufgrund der österreichischen Gesetzeslage eine längere Wohlverhaltensphase (danke Phonhaus für dieses Wort) eingebracht hat, als jemandem der nach nur einer Straftat einsichtig war.

    Ob ein Thema daraus werden kann, entscheidet der Lebensort.

    Wenn ich das richtig verstehe, wären in Deutschland die Löschungen längstens durch und sie würde als unbescholten Person gelten, die einen solchen Hund ohne Probleme halten darf? (also sofern die die Prüfungen auch erfolgreich ablegen würde).

    Edit: Unter "Jugendsünden" verstehe ich übrigens das Abrutschen in Drogenszene an sich; nicht die Straftaten selbst (die ich ziemlich deutlich, denke ich, aufgelistet hatte). Und einmal dort hin abgerutscht, sind dem geschuldet kriminelle Handlungen nahezu vorprogrammiert. Insoweit stehen sie für mich selbstverständlich im Zusammenhang einer Drogen"karriere". Das ist keine Verniedlichung ...

  • Was doch eigentlich klar sein sollte: Es sind NICHT die gestohlenen Gebäckteilchen und die Dekomaske, die der Frau jetzt zurück auf die Füße fallen, und auch keine "Jugendsünden" in Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz - sondern der LANGE ZEITRAUM, in dem sie mit dem Rechtssystem auf Kriegsfuß stand, und der ihr aufgrund der österreichischen Gesetzeslage eine längere Wohlverhaltensphase (danke Phonhaus für dieses Wort) eingebracht hat, als jemandem der nach nur einer Straftat einsichtig war.

    Ob ein Thema daraus werden kann, entscheidet der Lebensort.

    Wenn ich das richtig verstehe, wären in Deutschland die Löschungen längstens durch und sie würde als unbescholten Person gelten, die einen solchen Hund ohne Probleme halten darf? (also sofern die die Prüfungen auch erfolgreich ablegen würde)

    Dazu musst du erstmal wissen weswegen ihre Einträge erfolgten.

    ---

    Eintragungen im BZR unterliegen in DE der Tilgung (Tilgungsfrist richtet sich nach der Höhe der Strafe), heißt nach Ablauf darf diese der betroffenen Person nicht mehr vorgehalten werden.

    Die Frist beginnt ab der Verurteilung. Wenn es bis zur Verurteilung Jahre dauert kann da schon einige Zeit durchs Land ziehen.

    Und wie schon mehrfach geschrieben wurde, es gibt Ausnahmen die keine Tilgungsreife erreichen, Verurteilung lebenslange Haft z.B.

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