Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Für Berlin sieht das ab 01.Januar 2019 so aus:
- Wer einen Hund neu erwirbt, wird motiviert, aber nicht gezwungen, sich Sachkunde anzueignen.
Quelle: Auszug Hundehaltung Berlin
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Hi,
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Plus eventuelle Gassigänger, oder gar andere Leute, die (auch) mit diesem Hund Sport machen wollen

Deshalb schrieb ich ja Besitzer und Halter

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Wenn ich mit einem fremden Hund Sport machen, bin ich doch nicht automatisch "Halter", oder?
Ich merke schon, daß ich da ganz andere Definitionen habe!

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Plus eventuelle Gassigänger, oder gar andere Leute, die (auch) mit diesem Hund Sport machen wollen

Da müsste man jetzt auch wieder zwischen Wesenstest und Sachkunde unterschieden werden. Als Gassigänger oder zeitweiliger Betreuer brauchst Du dann vermutlich die Sachkunde, aber nicht den Wesenstest (wenn man Letzteren so versteht wie aktuell).
Wie es mit Kindern im Haushalt aussieht
Die Sachkunde fürs Tierheim hätte ich aus eigener Tasche bezahlt, hätte der Prüfer sich nicht in Absprache mit der Kommune dazu entschieden, es ehrenamtlich zu machen.
Professionelle Gassiservices brauchen dann vermutlich auch standardisiert die Sachkunde. Aktuell müssen die (soweit ich weiß) nicht zwingend den 11er machen. -
Und ich vermute mal, dass es für professionelle Hundebetreuung ausreichen würde, den 11er zu haben und nicht zwingend die Sachkunde mit jedem einzelnen Hund gemacht werden müsste.
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Du ich denke, da es hier um fiktive Fragen nach Verordnungen geht -ich bleibe noch immer der Meinung, dass es genug derer gibt!- bin ich mir da vor dem Gesetz eben nicht so sicher Sheltie-Power
aber klar weiß ich was du meinst damit. -
Ich glaube, die Finanzierung wird das geringste Problem sein.
Ein Züchterhund liegt bei 1-2000€? Da werden die 100(?) mehr für so eine "Tauglichkeitsprüfung" kaum auffallen.
Das Hauptproblem sehe ich immer noch darin einen angemessene Standard zu finden der nicht in Willkür und Schikane Gefühlen endet, aber dennoch Freiraum für das individuelle Duo hat.
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aber nicht den Wesenstest (wenn man Letzteren so versteht wie aktuell).
Doch!
Gerade, wenn man mit einem SoKa unterwegs sein will / soll, so braucht es da noch einen weiteren Wesenstest. Nämlich auch mit dem Gassigänger.
Ist so!

Nur, weil der Hund beim eigenen Halter gut bestanden hat, muß es zwangsläufig nicht auch mit Person B, oder C oder X so sein.
Professionelle Gassigänger sollten eh eine Sachkunde ablegen, gerade für den §11. Das ist noch mal eine andere Sache.
Aber es gibt ja auch noch der nette Nachbar, der mal mit dem Hund spazieren geht. Das ist ja eine andere Art von Gassigang

Also bräuchten diese Personen dann auch die "normale", also kleine Sachkunde (NRW) (große Sachkunde = speziell für Listenhunde).
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Echt? Ist zwar ein bisserl her, dass ich da aktiv war, aber zu der Zeit war mein Kenntnis-(und Handlungsstand - wie gesagt in Hessen): Den bestandenen Wesenstest musste der Hund haben (für die Maulkorbbefreiung). Als (auch zeitweiliger) Halter musste ich die Sachkunde und ein blütenweißes polizeiliches Führungszeugnis haben, um mit ihm in die Öffentlichkeit zu gehen. -
Und ich vermute mal, dass es für professionelle Hundebetreuung ausreichen würde, den 11er zu haben und nicht zwingend die Sachkunde mit jedem einzelnen Hund gemacht werden müsste.
Das vermute ich auch und sehe das auch als völlig ausreichend an!
In Berlin ist gewerbsmäßiges Führen ab vier Hunden seit Januar 2019 genehmigungspflichtig, ist ja auch völlig okay wie ich meine.
Es ist schon alles geregelt, nicht noch mehr Verordnungen und noch mehr Einschränkungen, es braucht keine weiteren Rules, zumindest behaupte ich das felsenfest für mein BL!
Jesses ne Berlin - du ehemals liberale Stadt, wo ist nur unsere Freiheit geblieben

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