Ordnungsamt Wohnung besichtigen?

  • Bei einigen Ordnungsämter ist das in NRW aber normal, wenn man einen Listenhund halten möchte. Auch ohne Beschwerde irgendwelcher Personen.

    Hab ich noch nie gehört! Habe extra nochmal mit meiner Bekannten telefoniert, die wollt sich krummlachen, von wegen Türgriff nach oben und Wohnungs- und Zaunkontrolle. :lol:
    Sie meinte auch, entweder ist was vorgefallen oder jemand hat Anzeige beim OA gestellt.


    Soviel Zeit haben die Leutchen vom OA nun auch nicht, um jede Wohnung von Listenhundhaltern zu kontrollieren.

  • Hab ich noch nie gehört! Habe extra nochmal mit meiner Bekannten telefoniert, die wollt sich krummlachen, von wegen Türgriff nach oben und Wohnungs- und Zaunkontrolle.
    Sie meinte auch, entweder ist was vorgefallen oder jemand hat Anzeige beim OA gestellt.


    Soviel Zeit haben die Leutchen vom OA nun auch nicht, um jede Wohnung von Listenhundhaltern zu kontrollieren

    Sicher? Die Ordnungsämter in Nds gehen ja auch sehr unterschiedlich vor. Als die Versicherungspflicht eingeführt wurde, hatte ich ruckzuck einen Brief im Kasten und mußte meine Versicherungen nachweisen. Eine Gemeinde weiter interessiert sich da keiner für.


    Irgendwann hatten wir auch auch schon mal einen Thread zum Thema, weil die 2m Zaun ja fast kein Bebauungsplan zuläßt.

  • Soviel Zeit haben die Leutchen vom OA nun auch nicht, um jede Wohnung von Listenhundhaltern zu kontrollieren.

    Jede Stadt und Kommune handelt diese Listenhundsache anders. Die einen sind streng, die anderen strenger.


    Wir hatten einen Listenhund und mussten nicht nachweisen, dass dieser ausreichend gesichert war. Aber der Hund war vor der Verordnung da und da hat man andere Dinge getan als sie eingeführt wurde und man fiel irgendwie auf.


    Ich musste meinen Hund dem Vet-Amt vorführen, als es damals von Nachbarn hieß, er sei ein Kampfhund. Wäre er einer gewesen, hätten sie auch nachgeforscht.


    Also nur weil es in einer Stadt nicht vorkommt, bedeutet es nicht, dass es allgemein unmöglich ist, dass es passiert.


    Ähnlich wie mit den Steuern. Bei uns in der Stadt gibt es keine Kampfhundsteuer, 4 Städte weiter, bezahlt man sich dumm und dämlich.

  • Aber das weiß man doch als Listenhundhalter alles, zumindest spätestens wenn der Hund in der Wohngemeinde angemeldet wird.
    Der TE sagte ja auch mehrfach, dass alles nötige vorhanden ist.


    Ich persönlich würde nicht warten, bis das OA an der Türe klingelt, bzw. gleich nach Erhalt des Schreibens anrufen, ggfls. mit dem Hund direkt das Amt aufsuchen und bei für mich nicht nachvollziehbarer Verhältnismäßigkeiten des Sachverhaltes einen Anwalt um Rat bitten.

  • Hab ich noch nie gehört! Habe extra nochmal mit meiner Bekannten telefoniert, die wollt sich krummlachen, von wegen Türgriff nach oben und Wohnungs- und Zaunkontrolle.
    Sie meinte auch, entwederorgefallen oder jemand hat Anzeige beim OA gestellt.


    Soviel Zeit haben die Leutchen vom OA nun auch nicht, um jede Wohnung von Listenhundhaltern zu kontrollieren.

    Du wirst Dich wundern, was manche Ordnungsämter alles bei Listis in NRW machen. Und sie können es auch ganz legal, wenn man einen Blick in dieVerwaltungsvorschrift zum Landeshundegesetz schaut, dann muss man schon zur Antragsstellung: Unter §4 Punkt 4.1.2. Punkt 6. "Angaben und Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine ausbruchssichere und verhaltensgerechte Unterbringung sicherzustellen (z.B. Grundrissskizze, Lageplan, Foto)." Und wenn Du dann weiter zu § 5 gehst findest : "
    5.1
    Zu § 5 Abs. 1 (Haltung innerhalb eines befriedeten Besitztums)
    Der Begriff "befriedetes Besitztum" ist ein hinlänglich bestimmter Rechtsbegriff. Gemeint ist damit ein durch Zäune, Absperrungen, Wände etc. gegenüber öffentlichen oder anderen privaten Bereichen abgetrennter räumlicher Bereich. Dazu zählen beispielsweise Privatgärten, Werksgelände, Hundezwinger, Wohnungen, Balkone und Terrassen.


    Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10 Abs. 1 dürfen sich mit Zustimmung des Grundstückseigentümers frei innerhalb befriedeter Besitztümer bewegen. Dies gilt nicht für die in § 5 Abs. 2 Satz 1 genannten Bereiche (Flure, Aufzüge, Treppenhäuser und Zuwege bei Mehrfamilienhäusern).


    Die Hundehalterin/den Hundehalter oder die Aufsichtsperson trifft die Pflicht, das befriedete Besitztum, auf dem sich der Hund frei bewegt, so zu sichern, dass ein Entweichen des Hundes nach allgemeiner Lebenserfahrung ausgeschlossen ist. Art, Umfang und Maß der erforderlichen Schutzvorrichtungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Rasse und Sprungkraft des Hundes. Bei der Öffnung von Türen, Toren etc. hat die Halterin/der Halter oder die Aufsichtsperson den Hund so zu beaufsichtigen, dass dieser nicht frei nach außen laufen kann (ggf. Auflage zur Erlaubnis nach § 4 Abs. 4).


    Also nur weil es in einer Stadt nicht vorkommt, bedeutet es nicht, dass es allgemein unmöglich ist, dass es passiert.


    Ähnlich wie mit den Steuern. Bei uns in der Stadt gibt es keine Kampfhundsteuer, 4 Städte weiter, bezahlt man sich dumm und dämlich.

    Genauso ist es. Ich kenne einige Listenhundehalter und fast jede Stadt hier im Umkreis handhabt das Thema anders.

  • Ohne Unterton und wirklich nur als Frage gemeint: Wie kann ein Landesgesetz das Grundgesetz oder auch "nur" ein Bundesrecht aushebeln?

  • Ohne Unterton und wirklich nur als Frage gemeint: Wie kann ein Landesgesetz das Grundgesetz oder auch "nur" ein Bundesrecht aushebeln?

    Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist eines der wenigen Grundrechte, die eingeschränkt werden dürfen.


    Nummer (7) im Artikel sagt dazu: Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.


    Ich denke, der fett markierte Bereich ist der Bereich, auf den sich da bezogen wird, da ja "Kampfhunde" saumäßig gefährlich sind. :muede:


    Link zum Gesetz: Deutscher Bundestag - I. Die Grundrechte

  • Man hat ja eine lebende Waffe zu Hause von der Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Wenn einer mit einer Pistole in seiner Wohnung rumfuchtelt, wird auch gestürmt und nicht erst nach dem Grundgesetz gefragt. :ka:


    Ich weiß nicht, ob es immer noch so schnell passiert wie es damals passiert ist. Immerhin hat sich hier das Amt angekündigt und kommt schauen. Wenn alles okay ist, dann ist die Kooperation der schnellste und stressfreieste Weg und man hat Ruhe vor denen.


    TE: Wie schauts aus? Wann wollten die aufschlagen?

  • Ich muss wieder einmal den Hut ziehen vor dem, was Soka Halter alles erdulden!


    Ich hoffe, Thüringen ist jetzt nach Niedersachsen das erste von ganz vielen Bundesländern, dass diese Listen endlich wieder abschafft!

    In Schleswig-Holstein gibt es auch keine Rassenlisten mehr seit letztem Jahr.
    (Nur für die Statistik ;) )

  • Hab ich noch nie gehört! Habe extra nochmal mit meiner Bekannten telefoniert, die wollt sich krummlachen, von wegen Türgriff nach oben und Wohnungs- und Zaunkontrolle.
    Sie meinte auch, entweder ist was vorgefallen oder jemand hat Anzeige beim OA gestellt.


    Soviel Zeit haben die Leutchen vom OA nun auch nicht, um jede Wohnung von Listenhundhaltern zu kontrollieren.

    Oh Du hast ja keine Ahnung, wieviel Kompetenzen jede einzelne Kommune in Deutschland hat. Da kann man 3x die dringend benötigte Kita-Erzieherin einsparen und dafür Ordnungsämtler einstellen, ohne dass da jemand was gegen machen kann. Man kann seine Mitarbeiter auch auf dem friedlichen Land mit schusssicheren Westen zum Knöllchen schreiben schicken und im Sommer mit dem Auto durchs Naturschutzgebiet über die Felder, um Wild-Griller zu finden, außerdem kann man quasi jeden freien (oder frei-zu-machenden) Euro in die Bewaffnung und z.B. Selbstverteidigungskurse der Mitarbeiter stecken und am Ende dann noch jemanden einstellen, während am Sozialamt keiner mehr da ist, der Rentenangelegenheiten bearbeiten kann. Auf jeden Fall hat in solchen Orten das O-Amt genug Kapazitäten frei, um wirklich jedem elementar auf den Piss zu gehen.


    Und im Nachbarort hast Du dann das exakte Gegenteil, da hast Du 2 Leutchen, die nicht mal das Minimum schaffen und wo Du dann sogar der Depp bist, wenn Dich jemand in Deinem Hof einparkt... das O-Amt interessiert es nicht und die schicken auch niemanden.


    Ein paar Orte weiter wurde vom zuständigen O-Amt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 17jährigen Hund eingeleitet, der angeblich einen Skater angefallen hat - es gibt nur mehrere Zeugen die bestätigen, dass der Skater dem Hund über dem Schwanz gefahren ist und danach Geld vom Besitzer wollte, weil er sonst den Hund anzeigen würde...
    Die Polizei ermittelt nur noch wegen Erpressung, das Verfahren wegen Körperverletzung ist eingestellt, aber das O-Amt sieht offensichtlich nur die Kampfhundsteuer und verfolgt den Vorwurf stur weiter und hat den Senior-Hund zum Wesenstest geladen.

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