Paragraph 11

  • Danke für die Infos. Habe gerade gegoogelt, aber noch nicht durchgeblickt wie es wirklich funktioniert. Also solange ich nicht umziehe gilt der Nachweis bundesweit, aber es kann sein, dass manche Landkreise extra Prüfungen verlangen?


    Für das was ich vor hätte wäre es wichtig in mehreren Landkreisen tätig sein zu können, da die Reviere nicht nur in einem liegen.

    Nein, die anderen Landkreise dürfen keine weiteren Prüfungen verlangen und du darfst bundesweit agieren. Manchen Ämtern muss das leider mit Anwalt erklärt werden, aber isso

    • Neu

    Hi


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    • Der 11er wird dir von deinem zuständigen Veterinäramt ausgestellt. Meinem Verständnis nach musst du die Erlaubnis neu beantragen, wenn du Wohn-/Tätigkeitsort dauerhaft wechselst.

      Meine Info ist, das sei eine Formalie und die einmal anerkannte Sachkunde eines Veterinäramtes würde auch von den anderen Ämtern dann anerkannt.


      Am Besten fragst du bei deinem Vetamt, was die gern sehen wollen um die Erlaubnis erstmalig zu erteilen. Eine Ausbildung bei irgendeinem Anbieter ist kein Garant, dass der 11er "automatisch" erteilt wird. Auch dann kann es sein, dass du eine theoretische/praktische Prüfung, ein Fachgespräch o.ä. machen musst um deine Sachkunde nachzuweisen.


      EDIT: :) Ich tippe zu langsam...

    • Danke für die Infos. Habe gerade gegoogelt, aber noch nicht durchgeblickt wie es wirklich funktioniert. Also solange ich nicht umziehe gilt der Nachweis bundesweit, aber es kann sein, dass manche Landkreise extra Prüfungen verlangen?


      Für das was ich vor hätte wäre es wichtig in mehreren Landkreisen tätig sein zu können, da die Reviere nicht nur in einem liegen.

      Nein, die anderen Landkreise dürfen keine weiteren Prüfungen verlangen und du darfst bundesweit agieren. Manchen Ämtern muss das leider mit Anwalt erklärt werden, aber isso

      ah ok danke! Dann war die Info falsch die ich bekommen habe.

    • Meine Info ist, das sei eine Formalie und die einmal anerkannte Sachkunde eines Veterinäramtes würde auch von den anderen Ämtern dann anerkannt.

      Nein, das ist leider nicht so. Bei Zuständigkeit einer anderen Behörde kann diese auch ihre Kriterien verlangen. Aber der Wohnsitz oder der Haupt!arbeitsort entscheidet über die Zuständigkeit.

    • Ich habe den 11er ja in einem anderen Landkreis gemacht, aber mein Landkreis bzw. das vetamt hat den ohne Probleme anerkannt.

      War überhaupt kein Problem.


      Lg

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