Junghund fängt seine Rute!

  • Hey,
    Ich habe einen 7 Monate alten Schäferhund.
    Momentan ist es nicht leicht. Er wird geschlechtsreif und ist mitten in der :fear: Pubertät. Er hört kaun!
    Seit 2 Wochen fängt er fast ununterbrochen seinen Schwanz. Man kann ihn kurzzeitig durch Spielzeug ablenken, aber das hilft nicht immer.. da die frage, was kann ich dagegen tun, ich weiß nicht mehr weiter.. :xface:

  • M.E. ist der Hund entweder über- oder unterbeschäftigt.

    Wie sieht denn euer Tagesablauf aus?

  • naja es ist halt sehr schwierig. In der Woche arbeite ich immer bis 16 uhr. Danach beschäftige ich mich mit ihn. Gehe jeden Tag 1-2 mal gassi. Er hat einen großen Hof um sich auszutoben. Jedoch wenn ich arbeiten bin, wird er in seine hütte eingesperrt :muede: (würde sonst alles kaputt machen) am Wochenende ist er natürlich mehr draußen. War samstag zum ersten mal zur Hundeschule. Vielleicht wird's dadurch besser?!

  • kann das auch am alter liegen?! Legt sich das verhalten wieder?

    Nein, es ist nicht zu erwarten, dass sich das Verhalten legt.

    In dem Alter ist dieser Hundetyp sehr anfällig dafür sich in die Krankheit "Zwangsverhalten" zu flüchten, wenn die Lebensbedingungen nicht passen. Allerdings wird das Alter es nicht richten, wenn jetzt nicht sofort gehandelt wird und die Lebensbedingungen für den Hund nicht passend gemacht werden! Holt Euch bitte sofort einen Fachmann - das wäre in diesem Fall ein verhaltenstherapeutisch arbeitender Tierarzt, denn Zwangsverahlten ist eine Erkrankung, keine "lustige" Macke.

    Adressen findet man unter anderem hier: GTVMT – Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin und -therapie

  • Jedoch wenn ich arbeiten bin, wird er in seine hütte eingesperrt (w

    Da hast du die Antwort auf deine Frage!
    Wie groß ist die Hütte und wieviele Stunden muß er dort verbringen?

  • So wie du den Tagesablauf schilderst, ist der Hund total unterfordert. Das zeigt sich beim Schäferhund ratzfatz in solchem Zwangverhalten.

  • Einsperren in die Hundehütte?
    Laut Tierschutzgesetz steht dem Hund ein Minimum an Grundfläche (8qm) zu, plus die Fläche der Hundehütte.

    Du verstösst damit gegen das Tierschutzgesetz. Deine Hundehaltung ist gesetzeswidrig!

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