Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil XI
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SheltiePower -
28. September 2017 um 14:13 -
Geschlossen
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Ich bin früher regelmäßig, min 1x im Monat, 560km von Frankfurt nach Görlitz (und irgendwann wieder zurück, manchmal nach 2 Tagen, manchmal nach 2 Wochen) gefahren. Ganz früher mit meinem Felix und später mit Zoe (ab da aber zu zweit mit meinen Ex) und noch später mit Zoe und Tahlly
die Fahrt dauerte so 5 1/2 h bei gutem durchkommen. Das längste waren da Mal 9 Stunden.
Ich brauch(t)e da nichtmal eine Pause und die Hunde nach Welpenalter auch nicht mehr.
Sehe da also kein Problem ^^
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Hi
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Die erste Fahrt unseres Welpen wird auch fast 6 Stunden und knapp 600km dauern. Mit Zwischenstops natürlich länger. Ich habe da keine Bedenken.
Ich denke da auch an die vielen Campinghunde. Die haben da unter Umständen weitaus mehr Kilometer mit ihren Herrchen und Frauchen zu absolvieren.
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Das längste war dank Stau 12 Stunden für 800 km.
Hund hat geschlafen.
Angekommen waren wir platt und der Hund fit -
Nun ja, die Herzinsuffizienz kann schon was mit den Blutwerten zu tun haben. Nämlich dann, wenn das Wasser das aufgenommen wird auf Grund des schwächeren Herzens nicht wieder genügend abtransportiert wird, sondern im Gewebe versackt. Dadurch kann es so erscheinen, als würde der Hund nicht genug trinken, während er aber trinkt.
Ich bin kein Tierarzt, aber das wäre für mich schon irgendwo nachvollziehbar.
Ja, so irgendwie dachte mir das auch eher.
Aber sie hat keine Wassereinlagerungen. Das hätte man ja im Bauchultraschall sehen müssen oder?Was war bisher eure weiteste Strecke die ihr mit Hunden gefahren seid?
Wir fahren zwar 4-5 mal jährlich mit den Hunden weg, aber meistens nur so 380km (in die Berge).
Alles andere fliege ich oder fahr jetzt es lieber ohne HundeJetzt wollten wir eventuell (ganz spontan) übernächste Woche in die Lüneburger Heide. Das sind aber von uns aus 600km..
weiß nicht ob ich das den Hunden antun möchte! Wir würden 4 Tage bleiben (somit wären es 1200km in kurzer Zeit). Sie fahren sehr gerne Auto, aber ich weiß nicht was ich davon halten soll ..Denkt ihr das ist zu Viel?
Finya ist schon oft lang im Auto gesessen...auch mal 1000km in 10h (die aber nicht ich gefahren bin, sonst wär ich am Steuer eingeschlafen). Der ist das egal. In den Pausen schnüffelt sie ein bisschen rum, bekommt Wasser und dann pennt die wieder.
Frodos erste lange Reise hat er gleich beim Abholen gemacht - 2 Tage mit je etwa 500km und alle 1-2h eine Pause fürs Welpi.
Beide fahren problemlos auch lange Auto und schlafen einfach. -
Unsere längste Autofahrt war wohl nach Schottland. An Tag 1 vom Ruhrgebiet bis nach Frankreich zur Fähre ca. 400 km, dann dort Übernachtung, am nächsten Morgen die Fährüberfahrt und dann den ganzen Tag von Dover hoch bis Achnacroish ca. 1000 km, da hab ich aber zwischendurch auch mal ne größere Pause mit nem Gassigang gemacht, das brauchte ich auch selbst.
Aber auch sonst sind längere Fahrten kein Problem für meine Hunde, waren schon im Allgäu ca. 650 km oder nächste Woche geht's z.B. zur Lisa, das sind dann nur knappe 400 km.
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Es gibt doch eine hier die für den Naturschutz bzw. auf dem Amt(Bereich Naturschutz) arbeiten oder?
Gibt’s Schutzfristen zur Nestentfernung der Weissstörche?
Ich habe neulich eine Seite gefunden auf der stand, dass ab 24.3. Nester nicht mehr entfernt werden dürfen. Leider finde ich die nicht mehr!Den Störchen wurde das Nest gestern abgerissen, nun bauen sie dort neu. Heute wurde es wieder entfernt! Wenn das mit der Frist stimmt, habe ich morgen vielleicht die Chanche das ganze aufzuhalten! Ich brauche nur einen Nachweis dafür.
Kennt sich jemand aus?
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Heute wurde es wieder entfernt!
Kann doch wohl nicht sein, spinnen die Leute denn?
Ich kann leider nicht helfen, aber drücke die Daumen, dass Du eine entsprechende Handhabe findest!
@Maizy vielleicht, sie hat so sehr viel Ahnung von der Vogelwelt? (Hoffe, ich erinnere mich richtig)
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Kennt sich jemand aus?
Hast du mal bei eurem Nabu nachgefragt? Eigentlich müßten die sowas wissen.
Ich drücke euren Störchen die Daumen, dass sie bald ihre Ruhe haben, und ihr Nest behalten können! -
Gibt’s Schutzfristen zur Nestentfernung der Weissstörche?
Ich
Störche gehören zu den europäischen Vogelarten und fallen somit fast komplett unter den strengen Artenschutz. Nach § 44 Abs. 1 darf man die Vögel eigentlich nichtmal zu nahe kommen (überspitzt gesagt).
Zitat
(1) Es ist verboten,
1.wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2.wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, (Anm. SEHR enger Populationsbegriff)
3.Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4.wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
Davon können Ausnahmen erteilt werden, die kriegt man aber bei einem Storch sehr schwierig. Da Storchennester mehrjährig genutzt werden, dürfen sie normal gar nicht entfernt werden. Nur unter Ausnahme.Zitat
(7) Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden sowie im Fall des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen
1.zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden,
2.zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt,
3.für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,
4.im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder
5.aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.
Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG weiter gehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/147/EG sind zu beachten. Die Landesregierungen können Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen. Sie können die Ermächtigung nach Satz 4 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragenDer 45er ist eine harte Nuss für Ausnahmen. Da bin ich täglich bei. Störche sind aufgrund ihrer schlechten Population wirklich äußerst selten "entfernbar". Die Entfernung zum derzeitigen Punkt wäre ein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, also gleihc drei Verbote.
Bitte wende dich unbedingt an deine Untere Naturschutzbehörde, an Tierschutzverbände (NABU, BUND) würde ich mich auch wenden, die sind bei uns immer sehr verbissen an den Dingen dran. Und DOKUMENTATION ist das A und O. Das Storchennest darfst du jederzeit fotografieren!
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Bitte wende dich unbedingt an deine Untere Naturschutzbehörde, an Tierschutzverbände (NABU, BUND) würde ich mich auch wenden, die sind bei uns immer sehr verbissen an den Dingen dran. Und DOKUMENTATION ist das A und O. Das Storchennest darfst du jederzeit fotografieren!
Na siehst Du, @Nassi- schon ist ein Experte da!
Ran ans Telefon und den Fotoknipser!Viel Erfolg und halt uns auf dem Laufenden!
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