Hilfe, mein vermieter zieht seine erlaubnis zur hundehaltung zurück und droht mit fristloser kündigung!!!

  • Nach so nen Vorfall, würde ich ebenfalls ausziehen, so oder so. Das gute Verhältnis ist gebrochen, und letztendlich wird's dann noch ganz mies.
    Auch wenn es um die Gesundheit ihres Hundes geht, hätten sie nach einer gemeinsamen Lösung schaun können, was sie aber gar nicht interessiert.


    Ich drücke dir ganz fest die Daumen, das du bald was passendes gefunden hast :bindafür:

  • Ich denke, mittlerweile ist die Sachlage klar. Du wirst um einen Umzug wohl nicht drumrum kommen. Was ich dir auf jeden Fall empfehlen kann, ist selbst eine Suchanzeige aufzugeben. Das hat paradoxerweise oft mehr Erfolg als selbst im Anzeigenblatt die Vermieter abzutelefonieren.


    Zu dem Verhalten von deinem Vermieter sage ich jetzt mal nichts...

  • Menschen können ja solche Arschgeigen sein. Was ein Unding.


    Ich finde es nahe zu kindisch, was da im Moment passiert. Der Kleine ist erst vier Tage da, und da hat der Malteser schon Herzprobleme? Niemals. Also wirklich niemals. Natürlich ist er aufgeregt, vielleicht stresst er auch ein bissel rum, aber eigentlich gewöhnt er sich an de Geruch.


    Wie auch immer, ziehe um. Um des lieben Friedens willen. Das Vertrauensverhältnis ist jetzt eh im Eimer und die Streiterei würde ich mir sparen.


    Es tut mir leid, das du so auf die Nase gefallen bist.

  • Das Problem ist das Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter selbst mit wohnt. Unter den Voraussetzungen greift der normale Mieterschutz nicht wie gewohnt.
    Rein theoretisch könnten sie dich wahrscheinlich kurzfristig, aber nicht ohne Frist, mit Hund vor die Tür setzen. Gehst du rechtlich dagegen vor, ist natürlich die Frage, wie sich das aufs Zusammenleben auswirkt...
    Wäre ein Umzug für dich generell eine Option?
    Vielleicht kann man sich da einigen, dass du dir in Ruhe eine neue Whg suchst und solange mit Hund dort bleiben kannst? Unter der Voraussetzung, dass du jeden Kontakt mit dem anderen Hund vermeidest, deinen zügig durchs Treppenhaus trägst und erst an der Straße draußen absetzt? Vielleicht auch Adaptilzerstäuber für den Malteser besorgst oder sowas?

  • Ich frag mich allerdings wie die sich das denken wie schnell du ausziehst?! Fristlos??


    Ich glaub die wollen eher dass der Hund wieder weg kommt, nicht dass du ausziehst.


    Selbst wenn du schnell eine Wohnung findest, ein Umzug dauert ein paar Wochen. Oder zahlen die dir ab sofort ein Hotel um ihren Fifi zu "schützen"..


    So ein Schwachsinn, bis du dann weg bist hat der Hund sich doch an den Welpen gewöhnt und alles war umsonst.


    Sag ihnen der Hund bleibt bei dir. Punkt. Du ziehst gern aus, aber bis dahin müssen sie so oder so eine Lösung finden wir ihr Hund klar kommt. Das ist dann an jetzt deren Problem und entweder sie arbeiten dran oder lassen es.
    So ein Affentheater.

  • @BieBoss dann erzähl mal, auf welche Anspruchsgrundlagen Du Deine ganzen Wünsche stützt?? "da kenn ich nix" ist immer schön gesagt, aber rein rechtlich ist das völliger Schwachsinn.


    Die Vermieter haben auch Rechte und müssen Schaden an ihrem Eigentum (Hund) nicht hinnehmen.

    Ganz einfach, durch deren unberechenbares Verhalten (Rückziehen der Genehmigung) entsteht der TS ein finanzieller (Annoncen zur Wohnungssuche, Umzugskosten) und zeitlicher (Wohnungssuche: Besichtigungen, Maklkerkontakt aufnehmen, Anziegen studieren, selbst aufgeben etc.) Schaden - und der ist zu ersetzen.


    Und daß stundenlanges Rumkläffen des Maltesers Ruhestörung ist, dafür brauch ich Dir glaub ich keinen Paragraphen zu nennenda, das sollte offensichtlich sein......


    Frage ist ausschließlich der Nachweis der zunächst erteilten Genehmigung, bzw. der Glaubhaftmachen der Tatsache, daß diese vorlag. Da kann man halt drauf hoffen, da es im Laufe von Gesprächen mit denen und einem evtl. Anwalt passiert, daß die sich verplappern, wenn sie´s jetzt leugnen sollten, daß die Genehmigung vorgelegen hätte. Aber: Hundehaltung darf ja nur noch aus wirklich wichigen Gründen untersagt werden vom Vermieter, evtl. ist daher sogar anfangs von auszugehen, daß die Haltung in dem Fall grundsätzlich erstmal ok gewesen wäre (ein evtl. Herzfehler oder Aufregen des Maltesers war in dem Ausmaß nicht zu erwarten). Dies ist aber reine Spekulation meinerseits, da muß der Anwalt sich was ausdenken.


    Zu dem Fettgedruckten: bist Du Anwältin, daß Du das mit dieser Bestimmtheit behaupten kannst??? Mal abgesehen davon, daß das mir gegenüber nicht wirklich höflich ist, meine Aussage als "Schwachsinn" zu bezeichnen, selbst wenn Ddu es besser wüßtest.

  • Schadensersatzansprüche werden hier sicher keine entstehen. Der Vermieter hat ja das Recht zu kündigen.
    Auch wenn das Verhalten gar nicht geht....

  • Warum hat er das Recht, zu kündigen?


    Ich kann ja auch schlecht, wenn Du mich fragst, ob Du von meiner Kommode ein Taschentuch haben darfst, und ich Dir das erlaube, Dich hinterher anzeigen wegen Diebstahls....


    Die TS hat im Vertrauen auf die erteilte Genehmigung beider Eigentümer den Hund angeschafft. Sie mußte nicht damit rechnen, daß ihr dann gekündigt wird, und für einen Umzug Mehrkosten entstehen - diese hat dann tatächlich der Vermieter zu tragen, rein rechtlich. Gibt ja sonst keinen Kündigungsgrund, der da inzwischen sich plötzlich aufgetan hätte. Wie gesagt, sofern das Vorhandensein der Genehmigung glaubhaft gemacht werden kann von der TS.

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