Qualzuchten II
-
Helfstyna -
5. Juni 2017 um 10:01 -
Geschlossen
-
-
Ausdrücklich erlaubt ist das sicher nirgends, aber ich kenne zumindest eine ZO in welcher festgehalten ist, dass Verpaarungen enger verwandter (vater, Tochter) mit Genehmigung erlaubt sind.
Welche?
Welcher Verein?
Welcher Verband? - Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
-
-
Es reicht auch, wenn ständig Tanten, Onkel und Neffen miteinander gekreuzt werden. Auf Dauer genauso schädlich, nein sicher schädlicher als eine einmalig Inzestverpaarung.
Man muss das auch nicht mehr diskutieren. Die Auswirkungen sind bei Rassen wie Kromfohrländer oder Spitz ja nun nicht mehr zu übersehen.
-
Welche?
Welcher Verein?
Welcher Verband?vfds (Verein für Deutsche Spitze) ZO paragraph 3 Punkt 4.4
-
4.5 sorry..
-
Es reicht auch, wenn ständig Tanten, Onkel und Neffen miteinander gekreuzt werden
Und hier wäre mal wieder der Beweis zu erbringen, dass es immer und überall "ständig" getan wird. Weiter als über das Vorurteil kommen wir hier mal wieder nicht hinaus.vfds (Verein für Deutsche Spitze) ZO Punkt 4.4
Interessant, dass der Passus dort noch steht. Weil er durch die VDH Zuchtordnung Punkt 4.3 schlicht hinfällig und solche Verpaarungen nicht genehmigungsfähig sind. -
-
Da der VDH dieses verbietet, ist diese Regelung hinfällig...
Aus der ZO des VDH:
"3. Paarungen von Verwandten 1. Grades – Inzest (Eltern x Kinder/Vollgeschwister untereinander) sind verboten."
Ooops, da war war schneller
-
Wo wieder die Frage wäre, welche Zuchtordnung den jeweiligen Absatz zuerst drin stehen hatte.
Besagte ZO vom Vfdsp ist vom 15.07.2015, geh ich recht in der Annahme, dass der VDH das nicht erst seit etwas mehr als 2 Jahren verbietet?
Wäre ja interessant zu wissen, wie es dann zu so etwas kommen kann und wie wahrscheinlich es ist, dass das von VDH Seiten unbemerkt blieb.
-
Wo wieder die Frage wäre, welche Zuchtordnung den jeweiligen Absatz zuerst drin stehen hatte.
Falsch...
Der VDH ist der Dachverband, er legt die MINDESTANFORDERUNGEN fest.
Dadrunter darf kein Mitgliedsverein gehen.Wenn Du was tun willst, dann stelle bei der nächsten JHV einen Antrag auf ordnungsgemäßes Löschen des Abschnittes laut ZO des VDH oder zeige den Paragraphen beim VDH an....
-
Wäre ja interessant zu wissen, wie es dann zu so etwas kommen kann und wie wahrscheinlich es ist, dass das von VDH Seiten unbemerkt blieb.
Weil vermutlich einige darüber aufregen, aber den Hintern nicht hochgenug bekommen, was zu tun
(s. Beitrag oben)
Es sitzt ganz sicher niemand beim VDH der sich ständig irgendwelche ZO auf vermeintliche Fehler durchliest und es ist tatsächlich auch möglich, dass so ein Passus mal übersehen wird....Fakt ist und bleibt: Es ist unter VDH NICHT erlaubt, auch nicht mit besonderen Sondergenehmigungen!
-
Das ist also ein Beispiel, wo der VDH tatsächlich den Rassezuchtvereinen direkte Vorschriften durch die eigene Zuchtordnung machen kann?
Ich habe ja hier den Eindruck gewonnen, dass der VDH beim Thema Qualzucht nur sehr wenig Einfluss auf die Mitgliedsverein nehmen kann. Das lass sich immer so bei diesem ganzen Pro/Contra Hickhack. Aber in dem hier genannten Beispiel Inzucht ist der Einfluss des Dachverbandes dann doch recht groß?
Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?Ich hoffe, ich werde hier nicht wieder von den üblichen Verdächtigen niedergemacht, ich bin da jetzt wirklich über den Widerspruch gestolpert.
Könnte der VDH dann nicht in die
VDH-Zuchtordnung
ähnlich dem Inzest Verbot auch sowas wie "dauerhaft auftretende Atemgeräusche auch bei mehrmaliger Augenscheinnahme führen zu Zuchtausschluss" aufnehmen?
Also theoretisch?
Das ist eine Frage, keine Forderung, ich will nicht wieder denselben Stammtischdingsbumsraufundrunter lostreten. Wenn die Antwort ist "Nein" dann fände ich es spannend, warum nicht, wenn keiner die Antwort weiß, dann gut.
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!