Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil X
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SheltiePower -
20. April 2017 um 11:13 -
Geschlossen
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Der ist auch nicht dazu verpflichtet, wenn das Preisschild dran ist. Kein Händler (außer online) ist verpflichtet, Ware zurück zu nehmen, wenn sie keinen Defekt hat. Es ist immer Kulanz.
Und selbst bei einem Defekt muss er die Ware nicht zurück nehmen. Dann darf er erst mal nachbessern (auch wenn es dem Kunden nicht gefällt).
Aber ich würde auch fragen ob ich die Tasche zurück geben kann. Vielleicht hast du ja Glück.
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Hi,
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Danke Euch
Ich frag einfach mal nach. Hat jetzt auch nicht wirklich viel gekostet und in die Altstadt muss ich eh in der Mittagspause. Wäre nun also keine Vollkatastrophe
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Ich hab nochmal eine Frage, vielleicht kennt sich da Jemand aus? Bzw. sind es zwei Fragen.
Wenn in einem Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde, das die Miete bei einem späteren Kauf auf den Kaufpreis angerechnet wird, ist das rechtskräfig, also offiziell gültig? Und wenn ja, kann dann vom Verkäufer variabel gestaltet werden, wieviel von der gezahlten Miete angerechnet wird oder geht man dann davon aus, das die Miete abgezogen wird, die seit Einzug gezahlt wurde?Und dann nochmal zu dem Gutachten. Es wurde ja von der Bank ein Gutachter bestellt, der das Haus schätzen soll (also nur ein oberflächliches Gutachten, was gibt es, wie groß und was kann das kosten) und vorab wurde uns schriftlich (ok, per Whatsapp
) versichert, das wir das Gutachten zu sehen bekommen.
Nun möchten wir das Gutachten gerne sehen und uns wurde gesagt, das wäre ein Bankinternes Gutachten und nicht für andere bestimmt
gibt es sowas und haben wir als Kaufinteressenten wirklich kein Recht, das einzusehen?Ich kotze gerade im Strahl und bin total enttäuscht, weil wir jetzt plötzlich nicht mehr über den damaligen Kaufpreis abzgl. unserer gezahlten Miete sprechen sondern noch plus 35 Tsd
Dabei war der damalige KP schon lt. Gutachter/Makler ermittelt worden. Ach man, es hätte jetzt echt mal so einfach sein können
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Freunde von uns haben auch Mietkauf gemacht (ist heute glaube ich sehr selten geworden). Bei denen wurde die komplett gezahlte Miete angerechnet. Ich würde davon ausgehen, dass wenn nicht die komplette Miete angerechnet wird schriftlich festgehalten werden muss wie viel angerechnet wird.
Das hat natürlich überhaupt nichts mit Wissen zu tun. Sorry!Hier gibt es aber ja einiger User die sich da auskennen. Sicher bekommst du noch bessere Antworten als meine
Ich wollte auch nur sagen, wie es bei unseren Freunden war und das es bei denen ganz ohne Probleme gibt. Bei denen war allerdings auch der Kaufpreis schon sicher als sie zur Miete eingezogen sind.Liebe Grüße!
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Ich weiß das auch nur von Bekannten. Bei denen wurde im Mietvertrag schriftlich festgehalten dass die Kaltmiete bei einem Kauf später angerechnet wird. Ich weiß allerdings nicht ob der Kaufpreis damals schon festgehalten wurde.
Ich würde sagen, kein wissen, wenn im Vertrag steht das die Kaltmiete auf den Kaufpreis angerechnet wird, das dann auch die komplette Kaltmiete angerechnet werden muss. Sonst hätte man schreiben müssen nur Betrag X von der Kaltmiete wird auf den kaufpreis angerechnet ( oer so ähnlich).Mit dem Gutachten kann ich dir leider nicht weiter helfen. Wir wollten und brauchten das Gutachten von der Bank damals nicht sehen.
Bei einem anderen Haus, für das wir uns auch interessiert haben, haben wir damals bei der Besichtigung das Wertgutachten gesehen. Der Banker hatte es zu der Bescihtigung mitgebracht und auf Nachfragen von uns hat er es uns bei der Besichtigung gegeben. Wir mussten es vor Ort lesen und wieder zurückgeben aber das war kein Problem.Lg
Sacco -
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Danke Euch trotzdem schon mal @SOACalifornia und @Sacco
Ich muss heute Abend mal schauen, mit welchem Wortlaut wir das im Mietvertrag festgehalten haben.
Ich könnte mich in den A.... beißen, das wir auch den damaligen Kaufpreis nicht schriftlich festgehalten haben
So was bescheuertes, echt.
Uns würde es in der Tat reichen, das Gutachten vor Ort einzusehen (oder an der Bank, wie auch immer). Es geht uns einfach nur darum, das wir es nicht glauben können das der Gutachter diese Summe da reingeschrieben hat.
Und mich ärgert auch, das es einfach nur geheißen hat "der Gutachter hat gesagt, wir können locker XXX Tausend € für das Haus verlangen und ein Makler bekommt das morgen am Tag dafür verkauft"..... :/Natürlich steht es einem Eigentümer frei, das Haus für jede Summe die er sich vorstellt anzubieten. In unserer Naivität sind wir bloß einfach von dem damaligen KP ausgegangen, für den wir es ja da auch angeboten bekommen haben. Schön blöd wieder mal. Mal schauen wie es weiter geht.
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Falls es Jemanden interessiert, die haben die Bauchtasche anstandslos zurück genommen
weil das aber wirklich nett und reibungslos ging, hab ich noch ein Cappie mitgenommen 
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Hinterher ist man meistens schlauer. Das geht uns auch ab und zu so. Das sagen sie gerne um Druck aufzubauen. Ich finde so etwas auch immer blöd.
Wie du schon sagst selbst wenn im Gutachten eine ganz andere Summe steht, können die Verkäufer verlangen was sie möchten. Problem an der Sache ist nur dass die Bank bei der Beleihung von dem Haus sich an das Wertgutachten hält. Und von dem Betrag von dem Wertgutachten ziehen sie auch noch mal einen "Sicherheitsbetrag" ab. Das kann zu Problemen führen, wenn man mehr bezhalt hat als in dem Wertgutachten steht. Das ist Freunden von uns passiert.
LG
Sacco -
huhu,
hat hier einer von euch schon mal bei lisas pfötchenglück bestellt?ich würde einer Freundin dort gerne etwas bestellen, allerdings gerne nicht in den varianten wie sie in den Bildern zu sehen sind.
Setzt sie so grundlegende Ideen (eine genaue Vorstellung hab ich noch nicht) gut um?
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huhu, hat hier einer von euch schon mal bei lisas pfötchenglück bestellt?
@smilietanja hat da gerade bestellt

Ich kenne es bisher nur von Bildern von FB - davon bin ich begeistert!
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