Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil X

  • ...
    Ich wuesste nur einen Grund, der ist aber nicht legal und ich will mal keinem Menschen etwas unterstellen ;)
    ....

    Und genau deswegen mag ich noch nicht mehr sagen, ich möchte das nämlich auch nicht. Evtl. klärt sich das heute Abend sogar schon, da werde ich mehr erfahren.

    Bevor das in die Richtung Verdächtigungen oder üble Nachrede geht, mag ich mich lieber nochmal ganz genau erkundigen und nehme sicherheitshalber auch die beiden Worte "ich weiß" zurück. Denn aus erster Hand weiß ich das gar nicht (auch wenn ich die Quelle für mehr als zuverlässig halte), sondern aus zweiter. Aber man weiß ja wie das so ist.....

    Doppelbelegung, da bin ich mir zu 1000% sicher, kann es nicht sein.

  • @JennyHund Nein. Die AT sagt nur aus wer den Hund gezuechtet hat, welche Zuchtbuchbummer der Hund hat, wer seine Eltern, Grosseltern, ... sind, dass die Eltern die ZZL des RZV haben und das der Wurf nach den Regeln des RZV gezogen wurde!
    Hunde mit zuchtausschliessenden Fehlern erhalten dennoch Papiere. Denn das o.g. aendert sich nicht nur weil er einen Fehler hat!
    Was da passiert ist das meist ein Vermerk in der AT drin steht, der sofort mitteilt, dass dieser Hund keine Moeglichkeit hat einenZZL zu erhalten!
    Alles andere waere auch sinnlos. Einhoder duerfen bei uns z.B. nicht in die Zucht. Das ist im Welpenalter aber noch nicht sichtbar. Ebenso HD/ED. Der RZV muesste von jedem Hund mit sowas die Papiere einziehen..

  • kann es sein, dass Welpen die nicht dem Rasse Standard entsprechen, keine Papiere bekommen (z.B. "einOhrwelpe , oder Fehlfarbe, oder Stummelrute)?

    Ich habe 0 Ahnung, aber das wäre eine (für mich) logische Erklärung

    also beim Border Collie im CfbrH gibt es trotzdem 'volle' Papiere - es ist ja dennoch ein Border Collie, der nach den Regel des Zuchtverbandes gezüchtet wurde und somit gehört zu diesem Hund eine Ahnentafel.
    Ich kenne eine Hündin, die nur ein Ohr hat (von Geburt an)


    @Quebec danke für die Erklärung. Irgendwo hab ich sowas schon mal gelesen, es aber nicht mehr zusammen bekommen. Wissen wieder aufgefrischt!

  • Mio hat 12 Geschwisterwelpen und alle haben Papiere.

    Dabei ist auch ein Rüde mit nur einem Hoden, auch der hat Papiere also seine Abstammungsurkunde wird aber nie eine Zuchtzulassung bekommen. Das sind ja zwei verschieden Paar Schuhe.

  • Wie hier schon mehrfach erklärt bekommen alle Welpen Papiere - von denen der Verband weiß.

    Und ich glaube wenn, dann kann nur da der Hase im Pfeffer liegen. Wenn es Beispielsweise 12 sind und ich melde nur 8 bleiben 4 übrig die ich quasi "ohne Auflagen verscherbeln" kann. Was hoffentlich keiner macht.

    Wäre halt für mich die einzige Erklärung...

  • Welcher seriöse Züchter sollte das tun.

    Es stimmt aber das es vor längerer Zeit die Ansicht gab, dass eine Hündin mit 8 Zitzen nur 8 Welpen vernünftig groß ziehen könnte. Alles andere wurde dann getötet.

  • 8 ist bei vielen Zuchtverbänden die Grenze ab der eine Hündin vor der nächsten Belegung eine deutlich größere Pause machen muss...

    Hetzutage bekommen alle lebenden Welpen eines Wurfs Papiere. Egal ob es 25 sind oder sie blaue Punkte, drei Ohren, zwei Ruten und fünf Beine haben.

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