Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil X

  • Wo wir gerade bei Wald & Feld sind: Angenommen man kauft ein Stück Wald oder Land (Ackerfläche, also kein Bauland). Darf man das dann einfach einzäunen?

    Wenn ich ein Stück Wald kaufe, darf ich es nicht einzäunen, da jeder den Wald betreten darf. Einzäunen darf ich nur Flächen, die der Aufforstung dienen, sprich Jungbäume

  • Wo wir gerade bei Wald & Feld sind: Angenommen man kauft ein Stück Wald oder Land (Ackerfläche, also kein Bauland). Darf man das dann einfach einzäun

    Das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In Niedersachsen darf man es nicht einfach einzäunen und man darf auch keinen Weidehütte ( auch keine fahrbare) einfach so aufstellen.
    Dazu kommt noch das man auch nicht einfach aus Ackerfläche z.B. Weidefläche und anders rum machen darf.

    LG
    Sacco

  • @KrissiMia du kannst bei der Angebotsabgabe zwar eine Bedingung nennen, aber ob diese dann auch erfüllt ist, kannst du evt nicht beurteilen. Du kannst es zwar anschließend mit in den Kaufvertrag aufnehmen, aber falls die Bedingung nicht erfüllt ist, musst du erst mal einen Rechtsstreit führen und dafür sorgen, das am Haus keine weiteren Schäden entstehen.
    Gerade wenn es um das Dach und den Dachstuhl geht, kann man viel erzählen, aber selber so ohne weiteres nicht kontrollieren.

    Ich würde an deiner Stelle, bevor ich das Angebot abgebe, einen Zimmermann beauftragen dort drüber zu gucken. Und dann, entscheiden, ob ich ein Angebot abgebe und wenn ja wie hoch.


    Wichtig wäre mir in dem Fall, das es ein Zimmermann und kein Dachdecker ist, da Dachdecker "nur" Dächer decken können und evt beurteilen können, wie die Unterspannbahn und die Isolierung aussieht. Die können einen Dachstuhl nicht beurteilen.
    Ein Zimmermann lernt in seiner Ausbildung nicht nur einen Dachstuhl zu bauen, sondern diesen auch zu decken. Da evt vorhandene Feuchtigkeit eben auch das Gestühl angegriffen haben kann, wäre mir da ein Fachmann der beides beurteilen kann, deutlich lieber.

  • kann man wohl die Abgabe eines Angebots für ein Haus an eine Bedingung knüpfen?
    konkret ist es so, dass zwischen ausgebautem DG und dem darüberliegenden Spitzboden eine geschlossene Zimmerdecke ohne Luke nach oben liegt. Am Schornstein sieht man unterhalb der Decke Feuchtigkeit, man kann aber eben nicht nach oben und den Zustand des Dachs, der Dachbalken und des Schornsteins berteilen.
    Wir mögen das Haus, können aber definitiv einen neuen Dachstuhl fianziell nicht stemmen, würden also unser Angebot abgeben unter der Voraussetzung, dass die Balken alle iO sind.
    Ob dem Eigentümer unser Angebot überhaupt passt, ist ja auch noch unklar

    Klar kann man die Abgabe eines Angebots an eine Bedingung knüpfen. Aber ob sich der Verkäufer darauf einlässt ist eine andere Sache.
    Man kann es auch in den Kaufvertrag reinnehmen das man dann vom Kaufvertrag zurücktritt oder die Kosten vom Kaufpreis abgezogen werden. Da auch wieder die Frage 1. ob der Verkäufer sich darauf einlässt und 2. Ob das eine zulässige Klausel ist. Nur weil es im kaufvertrag drin steht oder beim Notar mit aufgenommen wurde, muss es nicht unbedingt bestand haben bzw vor Gericht standhalten und zulässig sein.

    LG
    Sacco

  • @KrissiMia
    Ob und welche Schäden die Balken haben, ist ja auch irgendwie Interpretationssache. Ich denke nicht, dass man das per Klausel ausschließen kann, ist ja kein Neubau.
    Ich bin ja auch gerade in diesem Prozess und habe mir eine Fachfirma geholt, die mal gucken sollte. Der konnte mir dann einen ungefähren Preis für die Reparaturen und das Ausmaß der Schäden geben.
    Ich habe mich übrigens gegen einen Bausachverständigen entschieden, weil mir das Leistungsspektrum nicht gefiel. Der hätte sich nämlich auch nur die sichtbaren Teile angesehen und hätte nichts geöffnet, wäre nirgendwo draufgeklettert usw. Da erschien es mir sinniger, gleich den passenden Handwerker aus dem Gewerk kommen zu lassen.

    In meinem Kaufvertrag steht übrigens sowas wie "dem Käufer ist bekannt, dass das Haus über einen Sanierungsstau verfügt". Damit sind die Verkäufer eh aus sämtlichen Schäden raus, die evtl noch auftreten. Es scheint bei älteren, offensichtlich reparaturbedürftigen Immobilien nicht unüblich zu sein, dass solche Klauseln im Vertrag stehen.

  • kann man wohl die Abgabe eines Angebots für ein Haus an eine Bedingung knüpfen?
    konkret ist es so, dass zwischen ausgebautem DG und dem darüberliegenden Spitzboden eine geschlossene Zimmerdecke ohne Luke nach oben liegt. Am Schornstein sieht man unterhalb der Decke Feuchtigkeit, man kann aber eben nicht nach oben und den Zustand des Dachs, der Dachbalken und des Schornsteins berteilen.
    Wir mögen das Haus, können aber definitiv einen neuen Dachstuhl fianziell nicht stemmen, würden also unser Angebot abgeben unter der Voraussetzung, dass die Balken alle iO sind.
    Ob dem Eigentümer unser Angebot überhaupt passt, ist ja auch noch unklar

    In nem Angebot kann alles mögliche stehen, es ist halt nur ein Angebot. Wichtig ist ausschließlich was im Kaufvertrag später steht.
    Sprich mit dem Verkäufer, schnapp dir nen Dachdecker deines Vertrauens und lass dir von ihm eine Ersteinschätzung der Dachkonstruktion liefern. Dies ist kein Gutachten, daher billiger und für den Dachdecker auch weniger verfänglich wenn sich am Ende doch weitere oder versteckte Mängel zeigen. So erfährt man aber z.B. schnell ob es nur ein kleines Problem ist das mit wenig Aufwand behoben werden kann. In deiner Schilderung könnte es z.B. eine in die Jahre gekommene Verbleiung des Kamins sein.
    Aufs Dach muss er trotzdem. Gibts keine Ausstiegsluke muss halt ein Hubsteiger her.
    Der Verkäufer sollte auch Interesse an dem Ergebnis haben, daher kann man auch fragen ob er sich an den Koste beteiligt oder sie übernimmt. Allerdings regnet es aktuell Brei auf dem Immobilienmarkt und es gibt genug Leute die das auch entsprechend ausnutzen.

    Vertraglich kann man sowas später auch regeln in Form einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, aber so weit seid ihr ja noch gar nicht.

  • Ich brauch mal eure Hilfe, was das Verhalten von unserer Jacky angeht.

    Folgende Situation: Banks und Jacky liegen beide in dem großen Körbchen neben dem Bett. Das ist zwar eigentlich der Platz vom Labrador, aber gut, die Wachteline hat sich halt einfach dazugelegt. Dem Labbi wars recht. Dann kommt Gaby ins Schlafzimmer, ist noch nicht ganz um die Bettecke rum Richtung Hundekorb, da fängt Jacky schon das Knurren an. Ich guck über den Bettrand - keine Gaby mehr zu sehen, die hat wohl gleich wieder den Rückweg angetreten, Jacky guckt nun zu mir hoch und knurrt fleißig weiter. Ich den Hund also gefragt, ob er eigentlich noch alle Latten am Zaun hat - Jacky knurrt weiter. Also aufgestanden, den Hund am Kragen gepackt, um Madame rauszusetzen. Jacky spuckt Gift und Galle, fletscht die Zähne, die Alte steht auch noch im Weg, so dass Jacky sich gleich mal draufstürzt, Gaby quiekt, ich hab Frau Wachtel nun mit beiden Händen am Kragen, Badtür auf, Hund rein, Tür wieder zu.

    Jetzt frage ich mich, was ich hätte anders/besser machen können? Knurren als "Vorwarnung" will ich eigentlich ja nicht bestrafen, aber wie verhalte ich mich in einer Situation, in der ein Hund Ressourcen verteidigt (in diesem Fall ja das Körbchen), von denen ich gar nicht möchte, dass sie verteidigt werden?

  • Weil gerade die Rede vom Hasen war, guckt mal, was ich heute gefilmt habe. Leider hat es so gespiegelt, dass ich nicht genau sehen konnte, ob ich noch gut "draufhalte".

    2 Krähen gegen einen Feldhasen:

    [media]https://www.youtube.com/watch?v=k0g4S89IjXU[/media]

  • @DandeDT10

    Ich hätte den Hund nicht angepackt.
    Beim ersten knurren hätte es ne Ansage gegeben, hätte der Hund sie ignoriert hätte ich ihm befohlen zu mir zu kommen. Hätte der Hund das kommen ignoriert, wäre mein Befehl zu kommen schärfer geworden. Nachdem der Hund dann zu mir gekommen ist, hätte ich ihn auf einen anderen Platz geschickt und abgelegt. Jedes aufstehen hätte ich mit einen Platzbefehl verbal wieder angewiesen. Knurrt er weiter, gibt es die nächste Platzentfernung, bis hin ins nächste Zimmer schicken.
    Knurrende Hunde bekommen verbalen Kontakt, keinen Körperkontakt.

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