Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil IX

  • Ich hab mal eine Frage zum Thema Bilder im Internet veröffentlichen.
    Wie ist das, wenn jemand Bild von einem Kind veröffentlicht, obwohl die Eltern ausdrücklich und mehrmals gesagt haben, dass Aufnahmen des Kinde nicht ins www sollen.
    Was tut man da am besten?

    Ich würde demjenigen, der das Bild ins Netz gestellt hat, unmissverständlich klar machen, dass er das Bild herausnehmen soll und wenn er das nicht bis Datum xxx macht, er mit einer Anzeige rechnen muss.

  • Ich würde demjenigen, der das Bild ins Netz gestellt hat, unmissverständlich klar machen, dass er das Bild herausnehmen soll und wenn er das nicht bis Datum xxx macht, er mit einer Anzeige rechnen muss.

    Und den Betreiber der Seite anschreiben und zur sofortigen Löschung auffordern.

  • Ich sehe das wie meine Vorredner.
    Fordere den Betreiber der Seite auf das Bild sofort zu löschen, desweiteren würde ich denjenigen der das Bild trotz deiner Ablehnung ins Netz gestellt hat anzeigen ("Verletzung des Höchst persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" hieß das glaube ich).
    GGF. würde ich sogar Schadensersatz einklagen. Anders lernen es solche Menschen meist nicht...es muss demjenigen RICHTIG Weh tun

  • Ich würde auch die sofortige Löschung einfordern ( auch von dem Betreiber der Seite).

    Kommt es nicht auch darauf an wo ( in der Öffentlichkeit oder auf einem privaten Grundstück) das Bild gemacht wurde, wer die rechte an dem Bild besitzt und wie alt das Kind ist? Ich meine da mal was gelesen zu haben. Das ist aber auch schon länger her das ich mich damit beschäftigt habe.

    LG
    Sacco

  • Hi,

    ein Recht am eigenen Bild gibts schon. Nur wenn man z.B.als Beiwerk ganz klein vor dem Kölner Dom steht, und da stehen noch ein paar mehr, dann muss man das wohl hinnehmen.
    Ob man einen Schaden zivilrechtlich einklagen kann, glaub ich eher nicht. Wie sollte man einen eingetretenen Schaden bemessen? Es gibt keinen . ich glaube, bin aber nich ganz sicher dass dies eher eine strafrechtlich zu wertende Sache ist.

    LG

    Mikkki

  • Ich meine auch, dass es darauf ankommt, in welcher Weise jemand abgebildet ist.
    Ist man in einer großen Gruppe oder irgendwo im Hintergrund auf einem Bild, kann man dagegen nicht viel machen (glaube ich).
    Ob es da bei Kindern nochmal extra Regelungen gibt, weiß ich überhaupt nicht.

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