"Diese Anforderungen gelten nicht für Menschen, die aufgrund dauerhafter
körperlicher oder geistiger Einschränkungen oder Erkrankungen nicht zur
Beseitigung von Hundekot in der Lage sind.“
Ich möchte jetzt nicht wieder irgendetwas hochkochen.
Ich finde das nur ein bisschen komisch, denn wenn jemand aufgrund einer dauerhaften GEISTIGEN Einschränkung nicht im Stande ist, ein Hundehäufchen aufzuheben, frage ich mich, ob so jemand überhaupt "alleine" mit seinem Hund Gassi gehen kann/darf?